0. Zielsetzungen des vorliegenden Papiers und resultierende
Aktivitäten
Das vorliegende Papier ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen
der Technischen Universität Berlin und dem CHE Centrum für
Hochschulentwicklung. Das Papier wurde unter Verwendung inhaltlicher
Inputs aus der TU Berlin vom CHE erstellt. Eingegangen sind sowohl
intensive Diskussionen mit Vertretern der TU Berlin über
Prinzipien und Umsetzungsmöglichkeiten der Budgetierung als
auch konzeptionelle Überlegungen und Erfahrungen von Seiten
des CHE.
Das Papier ist als Ausgangs- und Referenzpunkt für die weitere
Diskussion zur Budgetierung an der TU Berlin gedacht. Es soll
zeigen,
- welcher Grundlogik und welchen Prinzipien die Budgetierung
folgen muß (und damit eine Basis für die zu ergreifenden
Maßnahmen liefern);
- welche Fragen bei der Gestaltung der Budgetierung zwangsläufig
aufgeworfen werden und wie man mit diesen Fragestellungen umgehen
sollte;
- welche Umsetzungen der Budgetierung für die TU Berlin
zu empfehlen sind;
- wie dabei die bisherigen Regelungen an der TU Berlin zu bewerten
sind und welche Arbeiten zur Einführung des Budgetierungssystems
noch zu leisten sind.
Die Intention der Papiers besteht nicht in der Aussage "wir
brauchen Budgetierung und so wird es gemacht". Vielmehr kann
das Anliegen folgendermaßen beschrieben werden: "Wir
brauchen Budgetierung, beleuchten die Möglichkeiten der Umsetzung
und entscheiden uns auf Basis sorgfältiger Abwägungen
für den richtigen Weg." Die eingehende argumentative
Begründung der Vorschläge soll für die weiteren
Debatten und Implementierungsschritte an der TU Berlin eine Orientierungshilfe
bieten.
Bei allen Gestaltungsfragen der Budgetierung, die im folgenden
beschrieben werden, stehen am Ende Umsetzungsvorschläge für
die TU Berlin. Um vorab einen Überblick zu geben, wird in
der folgenden Übersicht in Kurzform aufgelistet, welche Schritte
und Aktivitäten einzuleiten sind, um die Vorschläge
zu prüfen und umzusetzen. Zu Inhalt und Begründung der
Vorschläge sei auf die nachfolgenden Erörterungen verwiesen.
DIE VORSCHLÄGE, IN WELCHER WEISE DIESE SCHRITTE INHALTLICH
AUSZUFÜLLEN SIND, WERDEN BEI ALLEN IM FOLGENDEN DARGESTELLTEN
GESTALTUNGSFRAGEN UNTER DER ÜBERSCHRIFT
"UMSETZUNGSVORSCHLÄGE FÜR DIE TU BERLIN"
ABGEHANDELT.
WELCHE SCHRITTE SIND IN BEZUG AUF DIE MITTELVERGABE AN DIE
FAKULTÄTEN EINZULEITEN?
- Strategische Kernziele formulieren, die der Mittelvergabe
zugrundeliegen sollen. Dabei zentrale Steuerung auf wenige Kernziele
reduzieren und den Fakultäten Spielräume zur eigenständigen
Profilbildung belassen.
- Das formelgebundene Mittelvergabemodell reformieren und vereinheitlichen
(vereinfachen). Dies ist ein längerer Arbeitsprozeß
mit technischen Vorarbeiten (z.B. Ermittlung des Durchschnittskostensatzes
für Professuren, Prüfung der fachbezogenen Gewichtungen)
und mit einer Entscheidungsfindung über Parameter und Indikatoren
(unter Heranziehen von theoretischen Überlegungen über
Anreizeffekte und von Modellrechnungen in Form von Sensitivitätsanalysen).
- Aushandlungsprozesse über Serviceleistungen implementieren.
- Grundsatzentscheidung treffen, zu welchen Zwecken man Zielvereinbarungen
einsetzen will und wie stark dieses Instrument genutzt werden
soll.
- Zentrale Pools zu Zielvereinbarungsinstrumentarien weiterentwickeln.
- Festgelegte Verfahren entwerfen, nach denen Zielvereinbarungen
zwischen Hochschulleitung und Fakultäten getroffen werden.
- Bis zum Ablauf der Gültigkeit des gegenwärtigen
Ausstattungsplans: Fakultätsentwicklungspläne zu Zielvereinbarungsinstrumenten
weiterentwickeln; Vereinbarung dieser Pläne als Grundlage
für zukünftige Grundausstattungen. Die Hochschulleitung
setzt gewisse formale Rahmenvorgaben für den Planungsprozeß.
- Möglichkeiten zur Verringerung von Vorabdotierungen suchen
(und damit dezentrale Globalbudgets ausweiten).
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WELCHE SCHRITTE SIND IN BEZUG AUF DIE BEWIRTSCHAFTUNG DER FAKULTÄTEN
EINZULEITEN?
- Zuständigkeiten zwischen Fakultäten und Zentralverwaltung
im Hinblick auf die Erfüllung allgemeiner gesetzlicher Normen
klären.
- Alle Regulierungen dezentraler Ausgabentätigkeit überprüfen
und unnötige Restriktionen autonomen Handelns abbauen.
- Vollständige Deckungsfähigkeit und freie Übertragbarkeit
beim Kuratorium erwirken. Darauf hinwirken, daß haushaltsrechtliche
Restriktionen abgebaut werden. Prinzipielle Weitergabe der erwirkten
Freiheiten an die Fakultäten (allerdings Klärung, ob
Zentralpools auch aus übertragenen Mitteln gespeist werden
sollen).
- Den Rückfall freier Professuren an einen Zentralpool
abschaffen.
- Kreditmodelle zwischen den Fakultäten entwickeln.
- Personalwirtschaftliche Sonderregelungen diskutieren (im Zusammenhang
mit Tarifrecht und Personalüberhängen). Personalüberhänge
dezentral budgetieren.
- Die Einführung neuer Managementmethoden auf Fakultätsebene
durch entsprechende Zielvereinbarungen fördern.
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WELCHE SCHRITTE SIND IN BEZUG AUF DAS CONTROLLING IM VERHÄLTNIS
HOCHSCHULLEITUNG - FAKULTÄTEN EINZULEITEN?
- Bestehende Controllinginstrumente zu einem System weiterentwickeln,
in dem die relevanten Indikatorwerte für die formelgebundene
Mittelvergabe und operationale, vereinbarte Zielwerte gemessen
(und im Rahmen von Abweichungsanalysen hinterfragt) werden. Dazu
ist eine regelmäßiges Berichtssystem notwendig. Das
Controlling muß auch Qualitätssicherungsmaßnahmen
(Evaluationen) vorsehen. Deren finanzielle Effekte sind zu klären.
- Eine hochschulweit standardisierte, pragmatische und bedarfsgerechte
Kosten- und Leistungsrechnung konzipieren und implementieren.
Dabei sollen aktuelle Entwicklungen an anderen Hochschulen berücksichtigt
werden.
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WELCHE SCHRITTE SIND ZUR BUDGETIERUNG DER VERWALTUNG/ ZENTRALEN
EINRICHTUNGEN EINZULEITEN?
- Zielorientierte Mittelvergabesysteme für die zentralen
Einrichtungen entwerfen.
- Kontrakte und Vereinbarungsverfahren innerhalb der Verwaltung
entwerfen und implementieren.
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