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1.1 Ziel und Zweck dieser Strukturplanung für die TU Berlin
Für die TU Berlin ist es Ziel,
- ihr spezifisches fachliches Profil als Technische Universität
im Rahmen der Berliner und brandenburgischen wie des gesamtdeutschen
Universitätssystems weiter zu entwickeln,
- ihre bestehenden fachlichen Potentiale in Forschung und Lehre
zu stärken und neue profilbildende Schwerpunktfelder ("centers
of excellence") aufzubauen,
- ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Maßstab
- in der Forschung (u. a. auf dem Drittmittel-Markt) wie hinsichtlich
der Attraktivität ihrer Studiengänge - mit anderen Hochschulen
auf den jeweiligen fachlichen Feldern zu stärken,
- attraktiver zu werden für die Berufung herausragender
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im nationalen wie internationalen
Maßstab,
- die schützenswerten Interessen der Studienbewerber auf
Zugang zu einer universitären Ausbildung ihrer Wahl zu wahren,
- der besonderen Verantwortung zu genügen, die ihr als
Technische Universität für die Entwicklung des Wissenschafts-
und Wirtschaftsstandortes Berlin zukommt.
Kern dieses Strukturplanes ist ein Verteilungs- und Ausstattungsplan
für das wissenschaftliche Personal der neuen Fakultäten
und die in ihnen zusammengefaßten Wissenschaftsbereiche
für das Jahr 2000, der
- den Fakultäten eine gewisse Verläßlichkeit
gibt, mit welchem Stellenrahmen für Hochschullehrer und Akademischer
Mitarbeiter sie mittelfristig rechnen können,
- der Universitätsleitung in den kommenden Jahren als Entscheidungshilfe
dient für die Zuweisung von Hochschullehrerstellen und Stellen
für Akademische Mitarbeiter bzw. für die Bemessung des
zur Finanzierung solcher Stellen bestimmten Teiles des den Fakultäten
zuzuweisenden Budgets,
- den bestehenden Schwerpunktsetzungen und Zukunftsplanungen
der Fakultäten und ihrer Wissenschaftsbereiche Rechnung trägt,
aber auch Flexibilität ermöglicht im Hinblick auf notwendige
Anpassungen an veränderte Realitäten, insbesondere an
die veränderte Realität des noch finanzierbaren Stellenrahmens
der Universität insgesamt.
Die mit diesem Verteilungs- und Ausstattungsplan getroffenen Verteilungsentscheidungen
berücksichtigen die Vorstellungen der Universität zu
ihrem Leitbild, zum fachlichen Profil und zur Ausstattung, die
in den Gremien der Universität seit Verabschiedung ihres
Hochschulentwicklungsplanes III im Jahre 1994 erörtert wurden.
Wichtige Etappen dieses Prozesses werden markiert durch
- die Entscheidungen zur Verteilung der "Pauschalen Minderausgabe"
1995,
- die Entscheidungen im Zusammenhang des Haushaltsstrukturgesetzes
1996,
- die Vorschläge des Präsidenten zur Verteilung einer
Summe von insgesamt 340 Hochschullehrerstellen im Rahmen der Planungsklausuren
des Jahres 1996,
- die Vorschläge des Präsidiums zur Verteilung von
insgesamt 309 Hochschullehrerstellen auf 8 neu strukturierte Fakultäten
vom Juli 1997 - als "Orientierungsgrößen"
bestätigt durch den Akademischen Senat am 21. Januar 1998
-,
- die "Beiträge der Reformfraktion zur Diskussion
über eine Neugliederung der TU Berlin" vom Sommer 1997
- die Anhörung der Fachbereiche am 23. und 24. Februar
1998 zu diesen Vorschlägen durch die Präsidialkommission,
die der Präsident am 29. Januar 1998 mit dem Ziel der Ausstattungs-
und Studiengangsplanung für die Technische Universität
Berlin konstituiert hat und
- die Erörtung der Vorschläge der Präsidialkommission
im Akademischen Senat am 25. und 26. 3. 1998.
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