[TU Berlin] Medieninformation Nr. 60 - 26. März 1998
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Strukturelle Veränderungen der TU Berlin beschlossen

Akademischer Senat (AS) faßte Beschluß bei nur einer Stimmenthaltung

Nach zweitägiger intensiver und sehr konstruktiver Diskussion zwischen den verschiedenen Fraktionen, faßte der AS der Technischen Universität Berlin heute in den späten Abendstunden bei nur einer Stimmenthaltung die folgenden Beschlüsse zu den strukturellen Veränderungen der Universität. Nachfolgend die Beschlüsse im Originalton. Für Nichteingeweihte dürften sie schwer verständlich sein, hier folgt in Kürze eine verständlichere Medieninformation.

Hier die Beschlüsse:

1. Der AS überprüft auf der ersten Sitzung im Wintersemester 1998/99 die am 21. Januar 1998 beschlossene Fachbereichsstruktur (= 8 Fakultäten; siehe unsere Medieninformation Nr. 24 vom 22. Januar 1998) und den Verteilungsmodus für die Ausstattung. Er wird sich dabei einvernehmlich den von den betroffenen Fachbereichen vorgelegten Änderungsvorschlägen nicht verschließen.

2. Ausstattung: Der AS stimmt dem Vorschlag der Präsidialkommission für die Verteilung der Ausstattung mit Akademischen Mitarbeiterstellen bei folgender Parametersetzung zu: 45 Prozent Mindestausstattung, 5 Prozent NC-Zuschlag, 25 Prozent nach Forschungsleistung und 25 Prozent nach Lehrleistung. Die Indikatoren für die Bemessung von Leistungen in Forschung und Lehre werden bis zu Beginn des Wintersemesters 1998/99 vom AS überprüft.
(Zum Verständnis: Basis sind 1125 Stellen für Akademische Mitarbeiter, wovon 125 Stellen vorab in einen zentralen Topf gehen.)

3. Lehrerbildung:
3.1. Die TU Berlin stellt die L1-Ausbildung (= Amt des Lehrers in einem Fach) ein.
3.2. Die Ausbildung wird in L2 (= Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern), L4 (= Amt des Studienrats), L5 (= Amt des Studienrats mit einer beruflichen Fachrichtung) und zwar in den Bereichen berufliche Fachrichtungen, Arbeitslehre, Geschichte, Deutsch, Französisch, Philosophie, Mathematik, Physik, Chemie, Sozialkunde weitergeführt.
3.3. Für die erziehungswissenschaftlichen und unterrichtswissenschaftlichen Anteile der Lehrerbildung in den Bereichen L2, L4 und L5 werden 14 Hochschullehrerstellen entsprechend den Geisteswissenschaften ausgestattet. Es bleibt den Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften vorbehalten, drei weitere Professuren durch Tausch von Akademischen Mitarbeiterstellen im Verhältnis 2 : 1 zu schaffen.

4. Gegenüber der von der Präsidialkommission vorgesehenen Aufteilung der Hochschullehrerstellen gibt es einige Veränderungen in der Verteilung dieser Stellen auf die alten Fachbereiche.

5. Studienbüros: Im Falle einer positiven Evaluierung des Modellversuchs Studienbüro wird der AS dieses Modell in geeigneter Weise umsetzen.


Weitere Informationen erteilt Ihnen gern die Leiterin des Presse- und Informationsreferats der TU Berlin, Dr. Kristina Zerges, Tel.: 030/314-23922 oder -22919.