ACHTUNG: Pressekonferenz der LKRP am 19. April 2000!
Wenn die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin am morgigen Donnerstag, dem 13. April 2000, dem Haushalt für das Jahr 2000 zustimmen, dann nehmen sie billigend in Kauf, dass das Land Berlin die 1997 mit den Hochschulen geschlossenen Verträge bricht.
Die ausgehandelten Hochschulverträge sahen bereits von 1999 auf 2000 eine Kürzung der Hochschuletats um rund 90 Millionen Mark (einschließlich Hochschulmedizin) vor. Über diese Kürzungen hinaus werden nun die Hochschulhaushalte im Rahmen einer globalen Minderausgabe mit 27 Millionen Mark belastet.
Auch wenn die erwähnten 27 Millionen Mark aus dem Überbrückungsfonds und damit nicht direkt aus den Hochschulhaushalten genommen wurden, stellt die Einbeziehung der Hochschulfinanzierung in die globale Minderausgabe doch einen Vertragsbruch dar, der von den Hochschulen vehement abgelehnt wird und zudem auch nicht als einmalige "Notaktion" hingenommen werden kann. Da der Überbrückungsfonds außerdem nur einmal in Anspruch genommen werden kann, würde schon die bloße Fortschreibung der globalen Minderausgabe von 27 Millionen Mark in das Jahr 2001 zur Konsequenz haben, dass die vertraglich zugesicherten Budgets unterschritten werden. Dies würde im übrigen dazu führen, dass die von den Hochschulen vertraglich zugesicherten 85.000 Studienplätze für Berlin nicht mehr bereitgestellt werden könnten.
Besonders ärgerlich, weil absolut in die Irre führend, ist die Art der Einbeziehung der Haushalte der Berliner Hochschulen in die globale Minderausgabe. Um die Ausgaben für die Personalhaushalte in den Senatsverwaltungen zu schonen, wurde die globale Minderausgabe nur über die Investitionsausgaben (minus 500 Millionen Mark) und die konsumtiven Sachausgaben (minus 100 Millionen Mark) realisiert. Da die Hochschulbudgets formal als konsumtive Sachausgaben im Haushalt des Senators für Wissenschaft, Forschung und Kultur enthalten sind, wurden sie fälschlich in voller Höhe in die Kürzung einbezogen, obwohl sie zu 75 Prozent aus Personalausgaben bestehen. Gleichzeitig wird aber auch von den Hochschulen der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen erwartet, den der Berliner Senat für seine Beschäftigten bereits bis zum Jahr 2004 zugesichert hat.
Zur Erinnerung: Seit Anfang der 90er Jahre wurde der Haushalt der Berliner Hochschulen drastisch gekürzt. Bis zum Jahr 2003 wird den Hochschulen insgesamt rund eine Milliarde Mark weniger zur Verfügung stehen. In den 1997 abgeschlossenen Verträgen stimmten die Berliner Hochschulen einer Kürzung ihrer Budgets zu, um auf dem niedrigen Niveau Planungssicherheit zu bekommen. Der Überbrückungsfonds wird aus Grundstücksverkäufen der Hochschulen gespeist und soll für kurzzeitige Etatlücken der Hochschulen zur Verfügung stehen.
Wenn nun noch einmal im Bereich Wissenschaft und Forschung gekürzt wird, dann ist das nicht nur eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Ressorts des Senats, die derartige Vorleistungen nicht erbracht haben. Es zerstört darüber hinaus das gerade gewonnene Vertrauen in die Politik und widerspricht zudem diametral allen von den Mitgliedern des Berliner Senats abgegebenen Erklärungen über den Stellenwert von Wissenschaft und Forschung für die künftige Entwicklung Berlins.
Schließlich müssen wir dringend vor Kürzungen bei den Investitionen warnen – und hier im Besonderen vor Kürzungen der für die Hochschulen vorgesehenen Landesmittel in Höhe von 64 Millionen Mark, die zur Stilllegung oder gar Aufgabe von Hochschulbauvorhaben führen. Sie würden gravierende Verschlechterungen für Forschung und Lehre in Berlin mit sich bringen und zugleich Negativsignale darstellen, die die Hochschulen bei der Werbung um hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Studierende erheblich behindern würden.
Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers
Vorsitzender der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP)
der Berliner Hochschulen