Einladung des Berliner Zentrums Public Health zum Symposium am Freitag, dem 7. September 2001
Seit vielen Jahren ist die pränatale Diagnostik ein wesentlicher Bestandteil der Schwangerenvorsorge in Deutschland. In den Richtlinien der Bundesärztekammer heißt es, dass die Diagnostik, die der Geburt vorausgeht (pränatale Diagnostik) alle Maßnahmen einschließt, mittels derer morphologische, strukturelle, funktionelle, chromosomale und molekulare Störungen vor der Geburt erkannt oder ausgeschlossen werden können.
In den vergangenen zehn Jahren fand eine außergewöhnliche medizinische und medizin-technische Weiterentwicklung statt, in deren Folge es möglich wurde, eine immer größere Anzahl von Erkrankungen während der Schwangerschaft zu diagnostizieren und vielfach auch die Grundlage für eine frühzeitige Behandlung zu schaffen. Zusätzlich geriet in den letzten zwei Jahren die Präimplantationsdiagnostik in das Blickfeld der Öffentlichkeit: Im Zusammenhang mit einer extrakorporalen Befruchtung ermöglicht sie die Feststellung chromosomaler oder genetischer Anomalien bereits vor der Übertragung des Embryos in die Gebärmutter.
Mit diesen Techniken verbinden sich zahlreiche Erwartungen, aber auch Befürchtungen. Gesellschaftlich umstritten ist, ob und unter welchen Bedingungen die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zugelassen werden soll. Erörtert wird ferner, unter welchen Umständen auch bei einer bereits fortgeschrittenen Schwangerschaft bei zu erwartender Behinderung des Kindes noch ein Abbruch durchgeführt werden darf. Neben medizinischen Fragen sind dabei zahlreiche rechtliche und ethische, aber auch gesundheitspolitische und ökonomische Rahmenbedingungen noch nicht endgültig diskutiert.
Das Berliner Zentrum Public Health, das zu 50 Prozent von der TU Berlin mitgetragen wird, greift diese Fragen in dem am 7. September 2001 stattfindenden Symposium auf. Experten unterschiedlicher Fachrichtungen informieren über Wege und Grenzen alter und neuer diagnostischer Möglichkeiten, über die spezielle Problematik einer zu erwartenden Behinderung beim Kind und über Zusammenhänge mit dem Embryonenschutzgesetz. Diese werden auch im Kontext von ethischen, gesundheitspolitischen und christlichen Sichtweisen diskutiert.
Wir möchten Sie herzlich zu diesem Symposium einladen:
Zeit: am Freitag, dem 7. September 2001, 16.00 bis 20.00 Uhr,
Ort: Charité, Campus Virchow Klinikum, Augustenburger Platz
1, Hörsaal 6, Mittelallee 10 (innerhalb des Geländes),
13353 Berlin