Vorschläge für eine verbesserte Vergabepraxis von Start- und Landerechten
Auf dem europäischen Kontinent erreicht heute rund ein Viertel aller Flüge ihr Ziel nur mit Verspätung. Grund hierfür sind zumeist Kapazitätsengpässe auf den Flughäfen. Für den rapide zunehmenden Luftverkehr können jedoch nur sehr begrenzt neue Kapazitäten geschaffen werden. Daher gerät das traditionelle Verfahren zur Zuteilung der Start- und Landerechte (Slots) auf der Basis so genannter Großvaterrechte immer mehr in die Kritik. Es vermag die Knappheitsverhältnisse nicht richtig widerzuspiegeln. Auch schützt die gegenwärtige Slot-Zuteilung die Besitzstände der etablierten Airlines und behindert dadurch den Wettbewerb im Luftverkehr. Angesichts dieser Entwicklung und vor dem Hintergrund der 1993 in der Europäischen Union eingeführten Liberalisierung des Zugangs von Airlines zum Flugverkehr gewinnt die Frage nach der Zuteilung von Zeitnischen für Starts und Landungen an EU-Flughäfen zunehmend an Bedeutung.
Einen gangbaren Ausweg aus der Misere haben Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers und seine Mitarbeiter vom Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik der TU Berlin entwickelt. In der nun vorliegenden Studie wird die derzeitige Vergabepraxis von Slots untersucht. Das Team unterbreitet Vorschläge, wie diese künftig effizient und wettbewerbsfördernd verteilt werden können. Die Studie wurde im Auftrag der Hochtief AirPort GmbH, Essen, erstellt.
Konkret empfohlene Einzelmaßnahmen sind:
· Einführung eines Kapazitätszuschlags auf überlasteten Flughäfen mit der Maßgabe an den Flughafenbetreiber, zusätzliche Gebühreneinnahmen nachweislich in die Erweiterung der Flughafenkapazität zu investieren. Kann er diesen Nachweis innerhalb einer vorgegebenen Zeitperiode nicht erbringen, so muss er die erhobenen Zuschläge zurückerstatten bzw. an den Staat abführen.
Dieses empfohlene, stufenweise Vorgehen zielt somit langfristig auf die Abschaffung der gegenwärtigen Großvaterrechte und auf die Zuteilung von Slots im Rahmen von Auktionen. Die Veränderungen der Flughafen-Gebühren als erste Schritte sind innerhalb des gegenwärtigen EU-Rechtsrahmens bereits heute möglich. Dahingegen setzen die nachfolgenden Maßnahmen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen voraus und stellen somit Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber, d. h. insbesondere die EU-Kommission dar.
Letztlich werden sämtliche Marktteilnehmer und Flughafen-Stakeholder Gewinner der vorgeschlagenen, stärker marktorientierten Gestaltung des Slot-Zuteilungssystems sein:
Diese Studie steht zum download in deutscher und englischer Sprache auch im World Wide Web unter der Adresse http://wip.tu-berlin.de zur Verfügung.