[TU Berlin] Medieninformation Nr. 161 - 14. Juni 2004 - Bearbeiter/in: ehr


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Mehr Staat im Dualen System der Berufsausbildung in Deutschland?

Tagung an der TU Berlin am 18. Juni 2004

Unter dem Titel "Mehr Staat im Dualen System der Berufsausbildung in Deutschland?" setzt sich eine Tagung an der Technischen Universität Berlin am 18. Juni 2004 mit dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des Berufsbildungsgesetzes aus dem Jahre 1969 auseinander. Diesem Entwurf wird als gelungenes Beispiel eines echten Reformversuchs das neue Berufsbildungsgesetz der Schweiz, das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, gegenübergestellt. Veranstalter der Tagung sind das Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) der TU Berlin in Kooperation mit dem Verein zur Förderung von Bildung, Arbeit und sozialer Teilhabe (BAST e.V.). Wir möchten Sie herzlich zu dieser Tagung einladen:

Zeit: am Freitag, dem 18. Juni 2004, 9.30 bis 18.00 Uhr
Ort: TU Berlin, Straße des 17. Juni 136, 10623 Berlin, Mathematikgebäude, Hörsaal MA 005

Die Schweiz hat mit einem flexiblen, alle Lernorte der beruflichen Bildung umfassenden Rahmengesetz für die Ausbildung in den nicht-akademischen Berufen den Aufbruch für alle berufstätigen Jugendlichen in die Wissensgesellschaft zielstrebig unterstützt. Mit der Herstellung der Durchlässigkeit aller Stufen der beruflichen Ausbildung bis zu einer "Berufsmaturität" (Berufsabitur) hat sie auch die Integration der beruflichen Bildung in das allgemeine Bildungssystem vollzogen. Voraussetzung dafür war allerdings eine Verfassungsänderung, die bei etwa vergleichbarer föderaler Ausgangssituation wie in Deutschland schon im Jahre 1999 durchgesetzt wurde. 

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dagegen – abgesehen von einer Reihe eher gesetzestechnischer Verbesserungen – an den überkommenen Strukturen für die berufliche Bildung, wie sie sich im Industriezeitalter herausgebildet haben, festgehalten. Mit dem geplanten Gesetz, so ist anzunehmen, wird nicht nur die notwendige Modernisierung des beruflichen Bildungswesens verfehlt, sondern auch die Chance einer innovativen Korrektur des Gesamt-Bildungssystems verschenkt.

Wie eine moderne Berufsbildung gestaltet werden soll, das bestimmt das Schweizer Rahmengesetz im Artikel 1 mit dem folgenden Grundsatz: ä Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung).“ Wieso soll das in Deutschland ganz anders sein? 


Weitere Informationen erteilen Ihnen gern: Prof. Dr. Wolf-Dietrich Greinert, Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) der TU Berlin, Tel.: 030/314-73251, Fax: -21611, E-Mail: Dietrich.Greinert@tu-berlin.de und Ilse R. Schur, Verein zur Förderung von Bildung, Arbeit und sozialer Teilhabe e.V. (BAST e.V.), Tel. 030/712-3951, E-Mail: ihaase-schur@t-online.de

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