Medieninformation Nr. 98 - 21. April 2004 - Bearbeiter/in: tz/stt |
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Berlins Wissenschaftssenator sagt TU Berlin zu, die dadurch einzusparenden finanziellen Mittel auf die von der TU Berlin geforderte Sparsumme im Rahmen der Hochschulverträge anzurechnen und fordert entsprechende Konsequenzen in der Strukturplanung der Universität. Dieses ist – wie der TU Berlin mitgeteilt wurde – in der gestrigen Sitzung des Berliner Senats zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
"Die Politik und für uns relevante Interessenverbände wie etwa der VDI und die Unternehmensverbände Berlin/Brandenburg forderten – basierend auf einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2000 - seit längerer Zeit, die Priorität bei der TU-Strukturplanung auf unsere ingenieur-, natur-, planungs- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereiche zu setzen. Nun sehe ich mich angesichts des vom Senat geforderten Kürzungsvolumens in Höhe von 30 Millionen Euro veranlasst, unsere strukturellen Planungen entsprechend auszurichten“, kommentiert TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler.
Nachdem der Senator für Wissenschaft und Forschung der TU Berlin mitgeteilt hat, dass
hat der Präsident mit mehrheitlicher Unterstützung der Präsidialkommission dem Akademischen Senat der TU Berlin die Einstellung der lehramtsbildenden Studiengänge bis auf die der Arbeitslehre und die Ausbildung zum Studienrat mit beruflicher Fachrichtung vorgeschlagen.
Ausgangspunkt für die aktuelle Strukturplanung an der TU Berlin ist eine Abstimmung zum Gesamtberliner Konzept für die Lehrerbildung zwischen den drei großen Universitäten in einer Arbeitsgruppe der Vizepräsidenten.
Die an Freier Universität und Humboldt-Universität zu Berlin vorgesehenen Kapazitäten für die Lehrerbildung sichern nach Auffassung des Wissenschaftssenators und der Präsidenten von FU, HU und TU 700 Absolventen pro Jahr dem Land zu. Hinzu kommen 100 Absolventen von der TU Berlin (Arbeitslehre und der Studienräte für berufliche Fachrichtungen) und 50 von der Universität der Künste (künstlerische Ausbildung).
Hintergrund für die aktuellen Strukturplanungen an den Universitäten ist die vom Land Berlin geforderte Sparsumme in Höhe von 75 Millionen Euro. Die konkreten Summen werden in den jeweiligen Hochschulverträgen, die für die Jahre 2006 bis 2009 verhandelt werden, festgeschrieben.