Medieninformation Nr. 137 vom 22. Juni 2005 - Bearbeiter/-in: tz/stt |
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Akademischer Senat der TU Berlin nimmt Hochschulvertrag trotz großer Bedenken zur Kenntnis und artikuliert Besorgnis über finanzielle Einschnitte für die Universität
Der Akademische Senat der TU Berlin hat in seiner heutigen Sitzung die vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossene Fassung des Hochschulvertrages zwischen dem Land Berlin und der TU Berlin für die Jahre 2006 bis 2009 trotz schwerer Bedenken zur Kenntnis genommen. Dies zeigt sich auch in dem Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist der Weg für den Präsidenten der TU Berlin, Prof. Dr. Kurt Kutzler, frei, den Hochschulvertrag am 14.7.2005 zu unterzeichnen.
Der Akademische Senat (AS) äußerte deutlich seine Besorgnis über die neuerlichen finanziellen Einschnitte für die TU Berlin. Insbesondere kritisierte er die Streichung des so genannten "Professorenerneuerungsprogramms" aus den Hochschulverträgen. Das Programm war bei der Paraphierung der Verträge durch die Präsidenten der Berliner Universitäten noch im Vertragswerk enthalten. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel für die Erstausstattung neuberufener Professorinnen und Professoren, die den Hochschulen in den Jahren 2003 bis 2005 gewährt wurden, um sie angesichts der Pensionierungswelle finanziell zu entlasten. Der Senat von Berlin bewilligte jedoch eine Fortschreibung des Programms nicht. Der TU Berlin gehen so rund 7,7 Millionen Euro verloren.
Ebenso wandte sich der AS einstimmig dagegen, dass Vertreterinnen und Vertreter des Berliner Senats eine Verkürzung der Laufzeit des Projektes "Facility Management" an den Berliner Universitäten veranlasst haben. Es wurde der Sorge Ausdruck gegeben, dass durch die Verkürzung der Laufzeit des Projektes (von Dezember 2006 auf März 2006), in dem die Bauabteilungen der Universitäten evaluiert werden sollen, der angestrebten Privatisierung der Bauabteilungen Vorschub geleistet wird und die zugesicherte ergebnisoffene Überprüfung vorhandener und die Darstellung künftiger Strukturen der Bauabteilungen damit ad absurdum geführt werden.
"Im Sinne einer Sicherung unserer Arbeitsplätze und des Erhalts der
Arbeitsfähigkeit in Lehre, Forschung und Verwaltung müssen wir angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin gleich mehrere Kröten schlucken. Wir sehen aber auch, dass das Instrument der Hochschulverträge
Planungssicherheit gewährt, wenn auch auf niedrigem Niveau", erläutert TU-Präsident Prof. Dr. Kurt
Kutzler. "Von Vorteil ist, dass die Hochschulverträge nicht mit einem Haushaltsvorbehalt versehen sind", so der Präsident weiter. Damit sind sie unabhängig von neuen Haushaltsrisiken im Land Berlin und damit verfügten möglichen Haushaltssperren.