Medieninformation Nr. 254 vom 2. November 2005 - Bearbeiter/-in: tz/stt |
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Konzil befürwortet neue Gremien- und Leitungsstruktur / Großer Schritt innerhalb der Reformbemühungen
Das Konzil der TU Berlin hat auf seiner Sitzung am 2. November der neuen Gremien- und Leitungsstruktur der TU Berlin mit überzeugender Mehrheit zugestimmt (Ergebnis: 37 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und eine Enthaltung). Damit folgte das Gremium dem Antrag des Präsidenten der TU Berlin, Prof. Dr. Kurt Kutzler. Nachdem sich die TU Berlin im vergangenen Jahr einen neuen Strukturplan gegeben hat, ist dies nun der zweite große Reformschritt innerhalb kurzer Zeit.
Diese Entscheidung bedeutet eine grundlegende Reform der Gremien- und Leitungsstruktur an der TU Berlin. Sie stärkt nicht nur die Autonomie der Universität, sondern verkürzt und vereinfacht auch Entscheidungswege. Verbunden damit ist ein neuer Zuschnitt der Gremien.
Die Universität stützt sich dabei auf die Erprobungsklausel im Berliner Hochschulgesetz, die einen Gestaltungsspielraum für neue Strukturmodelle eröffnet.
Mit der neuen Grundordnung wird an der TU Berlin
"Das große Ziel unserer Reformbemühungen ist es, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit sowie die Qualität von Lehre, Forschung und Weiterbildung der TU Berlin weiter zu steigern. Mit einem modernen, zeitgemäßen Management unserer Universität wollen wir unsere Attraktivität am Wissenschaftsstandort Deutschland entscheidend stärken", so TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler, der Ende 2004 den Diskussionsprozess über die Reform der Gremien- und Leitungsstrukturen initiiert hatte. Die mit der neuen Gremien- und Leitungsstruktur verfolgten Ziele erfordern Änderungen bei der Zusammensetzung und den Aufgaben der universitären Gremien.
Das Kuratorium ist nun als strategisches Organ konzipiert und wird von jetzt 22 auf elf Mitglieder verringert. Die Aufgaben der ehemaligen Kommissionen des alten Kuratoriums der Haupt- und der Personalkommission werden überwiegend vom Präsidium wahrgenommen.
Der Akademische Senat (AS) ist für alle Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Er nimmt unter anderem Stellung zum Entwurf des Haushaltsplans, erlässt Satzungen in akademischen Angelegenheiten, richtet oder stellt Studiengänge ein und nimmt Stellung zu den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten. Die Zusammensetzung des AS bleibt erhalten.
ein Erweiterter Akademischer Senat mit 61 internen Mitgliedern ersetzt das bisherige Konzil. Das neue Gremium wählt das Präsidium und fungiert als satzungsgebendes Organ.
Geleitet wird die Universität durch das Präsidium. Ihm gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen oder -präsidenten sowie die Kanzlerin oder der Kanzler an. Der Präsident oder die Präsidentin hat die so genannte Richtlinienkompetenz. Insgesamt stärkt die neue Grundordnung das Präsidium durch die Übertragung von Aufgaben, die bisher von anderen Gremien und Kommissionen wahrgenommen wurden. Dafür wird das Präsidium künftig allerdings stärker in die Verantwortung gezogen. Die Möglichkeit der Abwahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist daher in der Grundordnung verankert. Den Dekanaten in den Fakultäten verleiht die Grundordnung ebenfalls größere Autonomie, sie sieht aber auch hier explizit weitere Pflichten vor. Der Dekan oder die Dekanin kann vom Fakultätsrat abgewählt werden.
Zum weiteren Vorgehen
Auf Initiative des Präsidenten Prof. Dr. Kurt Kutzler hatte der Akademische Senat der TU Berlin bereits im November 2004 die Beratungen über eine Reform der Gremien- und
Leitungsstruktur aufgenommen und dabei der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zugestimmt, die die Reformbemühungen eingehend erörterte. Nachdem der Akademische Senat in erster und zweiter Lesung der neuen Grundordnung zugestimmt hatte, wurde sie vom Kuratorium diskutiert und mit Änderungen beschlossen. Da der Antrag des Präsidenten, der in der heutigen Sitzung des Konzils eine überzeugende Mehrheit fand, nicht allen Änderungen des Kuratoriums folgt, wird sich das Kuratorium
damit noch einmal beschäftigen. Wie der Vorsitzende des Konzils, TU-Prof. Dr. Uwe Tröger, betonte, werde man versuchen, das Kuratorium zu überzeugen, die neue Grundordnung so zu anzunehmen.