[TU Berlin] Medieninformation Nr. 64 vom 17. März 2006 - Bearbeiter/in: pr

   


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Eine große Chance für die Region Berlin-Brandenburg

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Berlin-Brandenburg eröffnet neue Perspektiven – auch für die Wissenschaft

Lange haben Bürger, Politiker und Experten intensiv über die Bedeutung des neuen Großflughafens für die Region Berlin-Brandenburg diskutiert. Nunmehr hat der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts den Weg frei gemacht für die zügige Umsetzung dieses, für die Region sehr wichtigen Projektes. Prognostiziert werden in diesem Zusammenhang 40.000 neue Arbeitsplätze sowie eine Steigerung der Bruttowertschöpfung um 2 Mrd. Euro. Dies zeigt die große Bedeutung des künftigen Großflughafens für Berlin und Brandenburg. Der Realitätsgehalt dieser Prognosen lässt sich durch einen Vergleich mit dem Flughafen München belegen. Seit dem Bau des neuen Münchner Flughafens im Erdinger Moos sind in seinem Einzugsgebiet 105.000 neue Arbeitsplätze entstanden. 

In diesem Zusammenhang ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, der eine detaillierte Abwägung zwischen den Interessen der Region und denen der betroffenen Bürger vornimmt, sehr zu begrüßen. Das Gericht hat sich in der Öffentlichkeit sichtbar für einen fairen Interessenausgleich eingesetzt und verdeutlicht, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz vor Fluglärm, die nunmehr 35 Jahre alt sind, der Modernisierung bedürfen. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, das Fluglärmgesetz auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und der Flugwissenschaften rasch zu novellieren. Sowohl die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch Flughafenbetreiber benötigen hier Rechtssicherheit. 

Die vom Gericht geforderten Auflagen stellen das Projekt jedoch nicht in Frage. Es gilt jetzt das Betriebskonzept an das Nachtflugverbot, das auf den innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof seit Jahrzehnten eingehalten wird, anzupassen. Dies schränkt die Bedeutung von BBI nicht ein, da sowohl die etablierten Netzwerkfluggesellschaften als auch die neuen Low-Cost-Airlines ohnehin nachts kaum fliegen. Außerdem wurde BBI nicht als Frachtflughafen positioniert. Die durch die richterlichen Auflagen nötig werdenden erhöhten Lärmschutz- und Entschädigungsforderungen muss die Flughafengesellschaft jetzt in ihren Kalkulationen berücksichtigen. Sie stellen aufgrund der hohen Wertschöpfung des Flughafenprojekts keine grundsätzlichen Einschränkungen seiner Wirtschaftlichkeit dar. 

Aus Sicht von Wissenschaft und Forschung im Luftverkehrsbereich wird durch die heutige Entscheidung erneut deutlich, dass der Luftverkehr als Gesamtsystem gesehen werden muss. Die singuläre Betrachtung der Infrastruktur ist nicht ausreichend. Die Weiterentwicklung der Flugzeuge und Betriebsverfahren muss rasch vorangetrieben werden, um eine ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit des Luftverkehrssystems zu gewährleisten. Insoweit ist BBI auch ein wichtiges Testfeld für aktuelle Themengebiete von Wissenschaft und Wirtschaft in der Luftfahrt wie der Satellitennavigation, der Verkehrstelematik einschließlich der Logistik und die Entwicklung und Anwendung Wissensbasierter Systeme.

Durch den Bau des Flughafens BBI kann ein attraktives Tor zur Hauptstadt geschaffen werden, das das Potential von Berlin und Brandenburg als Luftfahrtregion in Wirtschaft und Wissenschaft spürbar werden lässt. 


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Prof. Dr.-Ing. Manfred Fricke, Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr, Tel.: 030-314-22362, Fax: 030-314-24459; E-Mail: manfred.fricke@tu-berlin.de 
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