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Presseerklärung der Ständigen Konferenz der Berliner Universitäten (KBU), FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, vom 14. Dezember 2006

Berliner Universitäten reichen Verfassungsbeschwerde ein

Regelung für den Zugang zum Masterstudium verfassungswidrig

Am 14. Dezember 2006 haben die drei Berliner Universitäten FU Berlin, HU Berlin und TU Berlin Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gegen die jüngste Änderung des Berliner Hochschulgesetzes eingereicht. Die erst im Juli 2006 vom Berliner Abgeordnetenhaus aufgrund eines Dringlichkeitsantrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS beschlossene Änderung regelt im Wesentlichen den Zugang zu Masterstudiengängen. Danach wird bei einem nicht konsekutiven Masterstudiengang, also einem Studiengang, der nicht direkt auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbaut, lediglich ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorausgesetzt. Nur bei konsekutiven Masterstudiengängen können – mit entsprechender fachlicher Begründung – weitere Zugangsvoraussetzungen verlangt werden. Dies ist aus Sicht der Beschwerdeführerinnen wegen Verstoßes gegen ihre aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden akademischen Selbstverwaltungsrechte verfassungswidrig und damit nichtig.

Welche Beispiele lassen sich anführen? 
Bei dem internationalen Masterstudiengang Computational Neuroscience, der ein nicht konsekutiver, englischsprachiger Studiengang der TU Berlin und HU Berlin ist, reicht der Nachweis eines beliebigen ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (zum Beispiel Bachelor) nicht aus. Da der Studiengang ausschließlich englischsprachig angeboten wird, sind dafür sehr gute Sprachkenntnisse, nachgewiesen durch einen TOEFL-Test mit 550 Punkten, unabdingbar. Ein Nachholen oder gar der Erwerb von Englischkenntnissen im Studienbetrieb ist angesichts einer Arbeitsbelastung von 1800 Arbeitsstunden pro Jahr und Studierenden ausgeschlossen. Ebenso sind spezielle mathematische Kenntnisse erforderlich, die nur Absolventen von biophysikalischen und elektrotechnischen Studiengängen oder der Informatik, Mathematik und Physik vorweisen können. Werden nun aufgrund des Berliner Hochschulgesetztes Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen nicht gefordert, so müssen auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, denen eine ausreichende fachliche Qualifikation fehlt. Hohe Abbrecherquoten und eine erhebliche Überschreitung der viersemestrigen Regelstudienzeit wären zu erwarten. Das hätte wiederum negative Auswirkungen für die Hochschulen, da sie bei der Mittelvergabe durch das Land Berlin unter anderem an die Leistungsindikatoren "Regelstudienzeit" und "Erfolg im Studium" gebunden sind. 

Ähnlich verhält es sich bei dem weiterbildenden Master-Fernstudiengang "International Relations Online" der FU Berlin. Um in der vorgegebenen Regelstudienzeit einen erfolgreichen Studienabschluss zu erreichen, setzt das Masterstudium bestimmte Vorkenntnisse voraus. Dazu gehören ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach einschließlich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Würden sich etwa Studienbewerber mit rein naturwissenschaftlichen Bachelor-Studienabschlüssen bewerben, wären diese Voraussetzungen für den betreffenden Masterstudiengang nicht erfüllt. 

Die Berliner Hochschulen plädieren daher für einen Zugang zum Masterstudium, der durch eine ausreichende allgemeine und fachliche Vorbildung nachgewiesen ist. Ihre Ziele sind Transparenz beim Hochschulzugang, studierfähige Bedingungen und der Abbau von Einschränkungen, die sich sowohl auf den Studienerfolg als auch auf die Hochschulbudgets negativ auswirken könnten. 

Außerdem wollen die Beschwerdeführerinnen erneut die Berliner Parlamentarier auf dieses Problem aufmerksam machen, wurde doch im Vorfeld der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2006 die Stellungnahme der Hochschulen nicht ausreichend beachtet. Die Hochschulen möchten sich damit erneut dem Dialog mit der Politik stellen. Sie hoffen auf eine schnelle Änderung der Regelung, die dann bereits für das kommende Wintersemester 2007/2008 wirksam werden und somit voraussichtlich früher als die angekündigte Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes greifen kann. 


Weitere Informationen erteilt Ihnen gern stellvertretend für die drei Universitäten in der KBU: TU Berlin, Referat für Presse und Information, Dr. Kristina R. Zerges, Tel.: 314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de
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