Rechenschaftsbericht 1997/98 |
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1.4 Strukturplan der Technischen Universität BerlinAuf der Grundlage dieser Festlegungen des Akademischen Senats erarbeitete eine Präsidialkommission einen Ausstattungsplan für das wissenschaftliche Personal. Dieser Ausstattungsplan wurde als "Strukturplan der Technischen Universität Berlin" im März 1998 vom Akademischen Senat verabschiedet.
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327 Professuren und 1120 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Mit ihm wurden 327 Professuren und 1000 Stellen für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Fakultäten und in ihnen den Wissenschaftsbereichen zugeordnet. Weitere 120 Stellen für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in einem zentralen Stellenpool für Programme zur Unterstützung innovativer Ansätze auf verschiedenen Problemfeldern zusammengefaßt.
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fachliches Profil als Kriterium |
Die Verteilung der Professuren erfolgte in Bewertung der von den einzelnen Bereichen vorliegenden Forschungskonzepte wie der für notwendig erachteten Breite des Fächerangebotes in den von ihnen zu betreuenden Studienangeboten der Universität. Quantitative Gesichtspunkte des Lehrbedarfs im Hinblick auf zu erwartende Studierendenzahlen blieben bei diesem ersten, auf das fachliche Profil der Universität zielenden Schritt grundsätzlich außer Betracht.
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fachliche Breite und Schwerpunktbildung |
Die so vorgenommene Verteilung der Professuren auf die Fakultäten und Wissenschaftsbereiche ergab ein Profil der Universität, das sich weiterhin durch eine fachliche Breite von den Natur, Ingenieur, Planungs und Wirtschaftswissenschaften bis hin zu den Geistes und Sozialwissenschaften auszeichnet. Bei der Verteilung auf die Wissenschaftsbereiche innerhalb der Fakultäten war es besonderes Anliegen, den jeweiligen Ansätzen zur Schwerpunktbildung innerhalb der Universität wie im Verhältnis zu den Nachbaruniversitäten Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.
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Lehrerbildung |
Eine besondere entwicklungsplanerische Entscheidung betraf die Teilrücknahme des Beschlusses des Akademischen Senats vom Juli 1997 zur weitgehenden Einschränkung der Lehrerbildung und der pädagogischen Wissenschaften. Eingestellt wird danach nur noch die Grundschullehrerausbildung. Für die Ausbildung in den anderen Lehramtsbereichen stellte der Akademische Senat 14 Professuren zur Verfügung; drei weitere soll der zuständige Fachbereich im Austausch gegen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einrichten können.
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Gewichtung nach Fächergruppen |
Nach dem Anteil der großen Fächergruppen an der Anzahl der Professuren stellt sich das fachliche Profil der Technischen Universität Berlin gemäß diesem Beschluß wie folgt dar:
(Siehe hierzu Schaubild: Fächerspektrum nach Fächergruppen)
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nach Fächergruppen differenzierte Grundausstattung |
Die Verteilung der Stellen für wissenschaftliches Personal erfolgte zu 45% in Entsprechung zur Zahl der Professuren (Grundausstattung), wobei für die einzelnen Fächergruppen unterschiedliche Relationen festgelegt wurden, um den unterschiedlichen Gegebenheiten und anerkannten Ausstattungsstandards zu entsprechen.
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Anteil der Fächergruppen an der Anzahl der Professuren |
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leistungsorientierte Ausstattungskomponente |
50% der zur Verfügung stehenden Stellen wurden nach Leistungs und Belastungskriterien verteilt, je zur Hälfte nach Leistungen oder Belastungen in der Forschung und in der Lehre. Für die Bewertung der Forschungsleistungen wurden die Kriterien zur Leistungsbemessung herangezogen, die von der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs bereits 1994 definiert worden sind und die eine Vielzahl von Leistungsindikatoren berücksichtigen ( Drittmitteleinwerbung, Veröffentlichungen, Herausgebertätigkeit...). In Ermangelung entsprechender Bemessungskriterien für die Lehre wurde hier die quantitative Lehrbelastung der einzelnen Bereiche als Zuteilungskriterium herangezogen. Es wurde darauf verwiesen, daß an der Definition quantitativer wie qualitativer Kriterien zur Bewertung der Lehrleistung gearbeitet wird und daß auch das System zur Bewertung der Forschungsleistungen zu überprüfen ist. 5% der Stellen wurden als Korrekturausstattung für die Bereiche mit Zulassungsbeschränkungen reserviert. Dazu heißt es im Strukturplan: "Grundsätzlich sollten zwar die vom Numerus clausus betroffenen Fächer ihre Ausstattung nach den gleichen Gesichtspunkten erhalten wie solche, die hiervon nicht betroffen sind. Eine einseitige Bevorzugung zöge nach sich, daß die Universität ihre Aufgaben in anderen Bereichen vernachlässigen muß. Insofern ist auch hier dem Wissenschaftsrat zu folgen, der fordert, daß "das hochschulpolitische Ziel, möglichst vielen Studienbewerbern ein Studium zu ermöglichen, nicht dazu führen darf, daß die Qualität der Lehre, die Lehrbedingungen, die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Forschung vernachlässigt werden." Maßgebend für die Bildung dieser Reserve ist die Übernachfrage an Studienbewerbern in den vorhandenen NCStudiengängen sowie die nach Möglichkeit abzuwendende Gefahr neu entstehender NCBereiche.
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Dynamisierung |
Diese Verteilung der zur Verfügung stehenden Stellen bezieht sich auf die SollAusstattung im Jahr 2000. Die Ratio, nach der sie vorgenommen wurde, versteht sich aber zugleich als Maßgabe für ihre Dynamisierung in den Folgejahren. Dazu heißt es im Strukturplan: "Die Vorbereitung dieser Dynamisierung ist ein zentrales Moment dieses Strukturplanes. Das Budget, das den Fakultäten zur Finanzierung ihrer akademischen Mitarbeiter künftig zur Verfügung gestellt werden soll, wird sich nach ... ihren Leistungen in Forschung und Lehre entsprechend (diesen) Ausstattungskomponenten richten. ... Insoweit sind diese verschiedenen Ausstattungskomponenten... Elemente des angestrebten Systems einer dezentralen und leistungsorientierten Selbststeuerung der Universität." |
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