Strukturreformen TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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6.2 Öko­Audit

EU­Zertifikat

Die Technische Universität Berlin bewirbt sich um die Anerkennung als Betrieb mit einem Umweltmanagementsystem im Sinne des "Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" der Europäischen Union. Diese Anerkennung wird von der EU­Kommission ausgesprochen und im EU­Amtsblatt veröffentlicht, wenn der antragstellende Betrieb bestimmte Verfahren und organisatorische Vorkehrungen zur laufenden Kontrolle und Minimierung der von ihm ausgehenden Umweltbelastungen ausgebildet hat. Für die Gesamtheit dieser notwendigen organisatorischen und prozessualen Vorsorgen ist der Begriff "Öko­Audit" eingeführt.

erstmals Hochschulaufgabe

Die Zertifizierung nach diesem Öko­Audit war ursprünglich nur für Betriebe der gewerblichen Wirtschaft gedacht. Mit diesem Projekt der TUB bewirbt sich erstmals eine Hochschule um entsprechende Anerkennung ihrer Bemühungen auf dem Feld des Umweltschutzes. Die TÜV­Management­System GmbH Rheinland­Pfalz hat sich bereit erklärt, die Bewerbung der TU als Referenzprojekt kostenlos zu begleiten.

Öko­Audit / Verwaltungsreform / Budgetierung

Das Öko­Audit steht in der Umweltpolitik für eine Umorientierung weg von einem Ordnungsrecht, das mit konkreten Verboten und Geboten arbeitet, hin zur Förderung von Prozessen, in denen sich Eigenverantwortung und Initiative der potentiellen Verursacher der Umweltbelastung entfalten können. In der oben skizzierten Reformperspektive der Dezentralisierung und Budgetierung muß es darum gehen, die Ziele des Öko­Audits so zu operationalisieren, daß sie zu Gegenständen von Zielvereinbarungen und Budgetzuweisungen werden können.

Prozeß­Elemente

Um die Zertifizierung auf der Grundlage des Öko­Audits zu erlangen, muß ein Betrieb nach der einschlägigen Rechtsverordnung:

  • Über eine ausformulierte Umweltpolitik verfügen, die die technischen und organisatorischen Schwerpunkte des Umweltschutzes im Unternehmen benennt.
  • Er muß dafür eine erste Umweltprüfung zur Bestandsaufnahme durchgeführt haben, in der das ganze Unternehmen systematisch auf Schwachstellen im Umweltschutz untersucht wurde, um daraus Umweltziele und in ihrem Umweltprogramm Prioritäten abzuleiten.
  • Er muß über ein Umweltmanagementsystem verfügen, das für die Verankerung des Umweltschutzes in allen Ebenen und Aufgabenbereichen des Unternehmens sorgt.
  • Ein Element dieses Umweltmanagementsystems muß die regelmäßige Umweltbetriebsprüfung als Selbstkontrolle des Systems und zur Ableitung neuer Ziele sein.
  • Zur Information der Öffentlichkeit ist der Betrieb verpflichtet, regelmäßige "Umwelterklärungen" über sein Umweltmanagement und den von ihm betriebenen Umweltschutz abzugeben.

Für die Vorbereitung des Projektes wurde im Sommer 1998 eine Projektgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zentralen Verwaltung und der Fachbereiche unter Beteiligung des Personalrats wie des leitenden Umweltschutzingenieurs gebildet. Da es keine Erfahrungen dazu gibt, welche Anforderungen an die Qualität vorbezeichneter Maßnahmen für einen Betrieb wie die TUB von Seiten der EU gestellt werden, war erste Aufgabe der Gruppe, Standards für die grundlegende "erste Umweltprüfung" zu entwickeln. Die Projektgruppe näherte sich dieser Aufgabe mit einem "Pre­Test", der im Oktober 1998 abgeschlossen wurde. Bezogen auf ein einzelnes Fachgebiet (Metallhüttenkunde) wurden Checklisten entwickelt und abgearbeitet und darüber Methodenfragen geklärt. Konkret wurden Defizite in folgenden Bereichen identifiziert:

  • Stoffmanagement im Laborbereich;
  • Abfallentsorgung;
  • Entwicklungsstand des Umweltmanagementsystems;
  • Kenntnisstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Pilot­Phase

Diesem Pre­Test soll nun eine Pilotphase folgen, in der ein größerer Gebäudekomplex einbezogen und die Fragestellungen im Hinblick auf die Anforderungen der EU­Norm vertieft werden. Insbesondere geht es jetzt um:

  • Notwendige Schwerpunkte des Umweltschutzes an der TU identifizieren;
  • Verfeinerung der Methodik der Erhebung;
  • Grundlagen für die Erweiterung des Umweltmanagements formulieren;
  • Mitwirkung der Beschäftigten sicherstellen;
  • Weiterbildungsbedarf prüfen;
  • benötigte Ressourcen für die Durchführung des Projektes abschätzen.

Als Ergebnis dieser Pilotphase wird die Erstellung eines Projekthandbuchs erwartet, das die erforderlichen Dokumentationen und die maßgeblichen Anleitungen für die anschließende Durchführung eines TU­weiten Öko­Audits enthält und das mit der begleitenden TÜV Management GmbH Rheinland­Pfalz abgestimmt ist.

Solaranlage auf dem Dach des Instituts für Elektrische Maschinen der TU Berlin, Foto: P. Glaser

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