TU intern - April 2000 - Aktuelles
Die Qual der Wahl?
Bereits seit geraumer Zeit fordern Bildungspolitiker, dass den
Universitäten bei der Auswahl ihrer Studierenden in Numerus-clausus-Fächern
ein größerer Spielraum ermöglicht werden soll.
Dabei sind die geringen Studienplatzkapazitäten an den Hochschulen
das eigentliche Problem neben der Auswahl der besten Studierenden.
In Fächern, die dem bundesweiten Numerus clausus unterliegen,
sind die Länder an die Regelungen des Staatsvertrages und
damit an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
(ZVS) gebunden. Beim lokalen Numerus clausus, der an jeder Hochschule
anders aussieht, können die Länder selbständiger
entscheiden.
Das Land Berlin möchte nun in Fragen der Hochschulzulassung
eigene Wege gehen. Das macht die umfangreiche Änderung des
Hochschulzulassungsgesetzes deutlich, die die Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Februar dieses
Jahres zum Beschluss im Frühsommer vorgelegt hat.
Die wichtigste Änderung: Künftig sollen 50 Prozent der
Studienplätze, über die die Berliner Hochschulen selbst
verfügen, aufgrund eines Auswahlgesprächs vergeben werden.
Bisher wurden 60 Prozent dieser Studienplätze nach Abiturnote
und 40 Prozent nach Wartezeit vergeben. Gegenwärtig wird
der Gesetzesentwurf in den Parteien und Hochschulen heftig diskutiert.
Man befürchtet eine Abwertung des Abiturs sowie Eingriffe
in die Freiheit der Berufswahl. Das neue Zulassungsgesetz muss
im Mai oder Juni verabschiedet werden.
mir
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