TU intern - Dezember 2000 - Die neue TU

Personalrat:

Kein Aus für TU-Werkstätten

Die Privatisierung der Zentralwerkstätten empfahl die Unternehmensberatung A. T. Kearny der TU Berlin in ihrem Abschlussbericht zur Verwaltungs- und Strukturreform. Doch diesen Vorschlag wollte der Personalrat der TU Berlin - anders als die Hochschulleitung - nicht so ohne weiteres akzeptieren. Auf seinen Vorschlag wurde eine Arbeitsgemeinschaft eingesetzt, mit dem Ziel, die Werkstätten auf ihre Leistungsfähigkeit und ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Diese Prüfung ist im vergangenen Jahr durchgeführt worden, die Ergebnisse präsentierte Manfred Bedewitz, Vorsitzender des Personalrats, Anfang Dezember auf der Personalversammlung der Beschäftigten der TU Berlin.

POSITIVE EVALUIERUNG

Die Prüfung ergab, dass die Teams der TU-Werkstätten gegenüber externen Anbietern gut bis sehr gut abschneiden. Die Stundensätze der TU-Handwerker liegen zum Teil erheblich unter den Sätzen privater Firmen. Zwei der zwölf TU-Teams konnten allerdings nicht mit externen Anbietern konkurrieren. Das hat aber nicht mit schlechter Leistung zu tun. Vergleichbare Firmen arbeiten nur mit angelernten Kräften, deren Stundensätze unter denen der TU-Facharbeiter liegen.

Aufgrund der positiven Wirtschaftlichkeitsprüfung werden nur zwei Zentralwerkstätten privatisiert. Für die Arbeiter dieser Teams soll es, so Manfred Bedewitz, andere Aufgaben geben, bei denen sie ihre Qualifikation entsprechend einsetzen können. Für den Erhalt der Zentralwerkstätten hat sich auf der Personalversammlung auch TU-Präsident Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers ausgesprochen. Er dankte den Arbeitern ausdrücklich für ihr Engagement, ohne das die Prüfungen nicht hätten durchgeführt werden können. Dabei war der Beschluss, die Werkstätten zu evaluieren, anfangs auf harte Kritik gestoßen.

Ein zweites wichtiges Thema auf der Personalversammlung war die Situation der Beschäftigten im Überhang. Michaela Müller-Klang, Stellvertretende Vorsitzende des Personalrats, berichtete, dass sich inzwischen rund 200 Beschäftigte im Personalüberhang befinden, bislang aber nur 170 Beschäftigte darüber von der Personalstelle schriftlich informiert worden seien. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Fachbereiche. Die Überhangbildung der Zentralen Universitätsverwaltung, der Zentraleinheiten sowie der Universitätsbibliothek stünden jedoch noch aus. Zurzeit seien rund 100 Stellen im Gespräch.

OFFENE FLANKE ÜBERHANG

Schon jetzt aber zeichnet sich ab, dass diese Zahlen nicht ausreichen werden. So sehen es jedenfalls die Vertreter der Berliner Senatsverwaltung. Sie haben in der letzten Sitzung des Kuratoriums darauf hingewiesen, dass der Gesamthaushalt der TU Berlin nicht ausreicht, um künftig alle vorhandenen Stellen zu finanzieren.

An einem Beispiel veranschaulichte Michaela Müller-Klang, wohin das Fehlen konkreter Vorgaben bei der personellen Benennung des Überhangs führt. So hatte ein Professor seine Sekretärin in den Überhang gesetzt, weil er wohl glaubte, das sei eine Art Pro-Forma-Spielchen ohne weitere Konsequenzen. Die Sekretärin suchte sich daraufhin eine Soll-Stelle in einem anderen Bereich. Weil sein Sekretariat künftig nicht besetzt sein wird, verweigert der Professor nun den zeitnahen Wechsel seiner Sekretärin. Da solche und ähnliche Vorgänge erhebliche Irritationen auslösen, forderte Michaela Müller-Klang die Hochschulleitung auf, endlich klare Vorgaben für die "Versetzung” in den Überhang zu formulieren. TU-Präsident Ewers betonte wiederholt, dass auch die Beschäftigten aus dem Überhang nicht von betriebsbedingten Kündigungen bedroht seien. Diese Arbeitsplatzgarantie erfordere allerdings Flexibilität.

ths


Leserbriefe

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    Dezember 2000


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