TU intern - Februar/März 2000 - Hochschulpolitik

Ungewisse Zukunft

Was ist eigentlich, so mag man sich fragen, aus den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geworden, deren Arbeitsplätze durch die Wende gefährdet schienen? Für einige von ihnen, genauer für die Mitarbeiter der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR, gibt es seit 1992 das Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP). Ein Programm, das die Wissenschaftler, sogenannte WIPianer, in die gesamtdeutsche Forschungslandschaft integrieren sollte. Die Personalmittel für diese Mitglieder werden im Rahmen des Hochschulsonderprogramms HSP III noch bis Ende dieses Jahres zur Verfügung gestellt.

WAS KOMMT ENDE 2000?

An der Technischen Universität Berlin arbeiten 28 ehemalige Akademiemitarbeiter, in erster Linie Wissenschaftler; hinzu kommen 12 Mitarbeiter innerhalb einer Struktur-Anpassungs-Maßnahme. Doch was wird aus diesen Mitarbeitern nach Ablauf des Programms Ende 2000? Der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gilt für sie nicht, weil sie nur Zeitverträge haben.

Sechs Aufgaben des HSP III sollen nun ab dem Jahr 2001 fortgesetzt werden. Diesen Beschluss hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung auf ihrer Sitzung Ende Oktober 1999 gefasst. Zu diesen Aufgaben gehört auch das "Programm zur Förderung innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und Berlin". Mit diesem Programm soll das Innovationspotenzial in den neuen Ländern gefördert werden.

INNOVATIONSPOTENTIAL FÖRDERN

Das Programm sieht folgende Fördermaßnahmen vor: Innovative Forschungsverbunde der Hochschulen untereinander, zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und solchen der Wirtschaft, darunter auch Personalaustausch; Förderung von Projekt-Vorlaufphasen zur Steigerung der Drittmittelfähigkeit; und Infrastrukturmaßnahmen.

In dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung wird darauf verwiesen, dass die Finanzierung der genannten Aufgabe je zur Hälfte durch den Bund und die beteiligten Länder erfolgt. Der Bund will für das Land Berlin 2001 fünf Millionen Mark, 2002 6,25 Millionen Mark und 2003 7,5 Millionen Mark zur Verfügung stellen mit einer Option bis 2006.

Dabei ist Folgendes problematisch: Gemäß Paragraph 11 der Hochschulverträge von 1997 wird das Land keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen. In der neuen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD heißt es hingegen, die Koalition prüfe die Möglichkeit, die von Bund und Ländern vereinbarten und gemeinsam zu finanzierenden Programme zusätzlich gegenzufinanzieren.

LAND ODER UNIVERSITÄT?

Die betroffenen WIPianer und die Forschungseinrichtungen sind zunächst einmal froh, dass ihre Weiterbeschäftigung nicht ausgeschlossen wird. Sollte das Land zu einer negativen "Prüfung der Möglichkeiten" kommen, wäre die TU Berlin gefragt. Seit 1994 werden die WIPianer an der TU Berlin aus Bundesmitteln bezahlt, sie kosten der Universität bisher keine Personalmittel. Obwohl ihnen politisch eine dauerhafte Eingliederung in die gesamtdeutsche Forschungslandschaft zugesagt worden ist, hangeln sie sich seit sechs Jahren von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Die TU-Leitung sollte prüfen, ob ihr ab 2001 die Forschungskapazitäten von eingearbeiteten und bekannten Mitarbeitern für drei bzw. sechs Jahre nicht die halben Personalkosten wert sind.

Dr. Hartmut Jost,
Mitglied des WIP-Rates Berlin


© 2-3/2000 TU-Pressestelle