TU intern - Januar 2000 - Aktuelles

Bachelor und Master mit Gütesiegel

Das Hochschulrahmengesetz ermöglicht seit 1998 die Einführung neuer Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor (BA) und Master (MA), die sowohl von Universitäten als auch von Fachhochschulen angeboten werden können. Seitdem sind bundesweit etwa 300 dieser neuen Studiengänge eingerichtet worden. An der TU Berlin hat mit den Studiengängen Global Production Engineering, Polymer Science und dem BA in der Eletrotechnik die Diskussion um die Ausgestaltung internationaler Studiengänge begonnen. Doch wie werden die qualitativen Anforderungen an die neuen Studiengänge gesichert?

Studiengänge und Prüfungsordnungen müssen bislang durch die Landesregierungen genehmigt bzw. bestätigt werden. Was die BA/MA-Studiengänge betrifft, kann diese Zustimmung unter dem Vorbehalt der Akkreditierung erfolgen, d. h. bevor deren qualitative und quantitative Anforderungen anhand von Mindeststandards beurteilt worden sind.

WER DARF AKKREDITIEREN?

Die neuen BA/MA-Studiengänge sollen von so genannten Akkreditierungsagenturen beurteilt werden. Diese Agenturen wiederum sollen auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. 12. 1998 ihrerseits akkreditiert werden. Dafür hat die KMK zusammen mit der HRK einen länderübergreifenden Akkreditierungsrat eingesetzt. Nur im Ausnahmefall darf er auch Studiengänge bewerten, nämlich dann, wenn es für diese keine Akkreditierungsagenturen gibt.

Am 30. 11. 1999 hat der Akkreditierungsrat Mindeststandards für die Akkreditierung von Agenturen sowie Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen beschlossen. Im WWW sind die Kriterien unter http://www.akkreditierungsrat.de zugänglich. Sie sehen u. a. vor, dass die Akkreditierungsagenturen unabhängig, doch mit angemessener Beteiligung von Hochschulen, Wirtschafts- und Berufsverbänden arbeiten sollen. Darüber hinaus sollen die Agenturen nationale und internationale hochschulpolitische Kompetenz zusammenführen.

Für die Studiengänge sehen die Kriterien u. a. eine stärkere Berücksichtigung der Internationalität von Studieninhalten und -organisation vor. Die ”Berufsbefähigung" und die Vermittlung nicht nur der fachlichen und methodischen, sondern auch der sozialen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen sollen stärker in den Mittelpunkt des Studiums treten.

Im Detail sind die bisher formulierten Kriterien problematisch: Der Präsident der TU Berlin, Hans-Jürgen Ewers, fragt, wer denn sonst, wenn nicht die Hochschulen, Wirtschafts- und Berufsverbände Träger von Akkreditierungsagenturen sein sollen. Die Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen seien auf der einen Seite zu detailliert (Beispiel Berufsbefähigung), auf der anderen Seite blieben sie zu wage, so dass die Grenzen der Akkreditierung unklar sind, so Hans-Jürgen Ewers. Die Kriterien müssten daher als Vorschläge deklariert werden.

AKKREDITIERUNGSAGENTUREN

Drei Akkreditierungsagenturen sind für die TU Berlin von besonderer Bedeutung. Inwiefern sie mit den vom Akkreditierungsrat beschlossenen Kriterien in Einklang stehen, muss noch geklärt werden.

Der Akkreditierungsverbund für Ingenieurstudiengänge e. V. (AVI) wurde 1998 unter Beteiligung der TU Berlin gegründet. Ihm gehören 31 Mitglieder aus dem nationalen und internationalen Raum an, die zahlenmäßig stärkste Mitgliedergruppe wird von den Universitäten gebildet. Der Schwerpunkt der Arbeit des Vereins besteht zunächst in der Ausarbeitung von Mindestkriterien für die Studiengänge Maschinenbau, Elektrotechnik, Informatik, Bauingenieurwesen und Materialwissenschaft. Eine Beschlussfassung von quantitativen und qualitativen Kriterien steht unmittelbar bevor.

Die Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften und der Informatik (ASII) ist ein 1999 gegründeter Verein, in dem Mitgliedergruppen aus dem AVI, der Koordinierungsgruppe der Fachhochschulen, der Wirtschaftsverbände sowie der technischen und naturwissenschaftlichen Vereine und berufsständigen Verbände vertreten sind. Die Geschäftsführung ist beim VDI angesiedelt.

Die Zentrale Evaluationsagentur der niedersächsischen Hochschulen (ZEvA) hat aufgrund ihrer Evaluationserfahrungen von der niedersächsischen Landesregierung den Auftrag erhalten, ab dem 1.10.1999 internationale Studiengänge zu akkreditieren. Zwischen dem AVI und der ZEvA ist eine Zusammenarbeit beabsichtigt, die sich insbesondere auf die gemeinsame Arbeit an und mit den Akkreditierungskriterien bezieht.

Patrick Thurian,
Persönlicher Referent der Vizepräsidenten


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