TU intern - Januar 2000 - Aktuelles
AnstößeEinig sind sich die Parteien immerhin in einem Punkt: dass das Stiftungsrecht reformiert werden müsse, um privates Kapital für das Allgemeinwohl freizusetzen. Der Stifterverband hat ausgerechnet, dass rund zwei Milliarden Mark mehr von privater Seite für das Gemeinwohl aufgebracht werden könnten, wenn durch gesetzgeberische Maßnahmen entsprechende Anreize geschaffen würden. Damit einhergehende Steuerausfälle würden, so der Stifterverband, um ein Vielfaches ausgeglichen. Bereits vor fünf Jahren haben Bündnis 90/Die Grünen einen Reformvorschlag gemacht, der dem jetzt zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrunde liegt. Die Bündnisgrünen waren es auch, die im Herbst des vergangenen Jahres das Reformvorhaben, wenn auch nur im steuerrechtlichen Bereich, voranbrachten. Verhandelt werden musste insbesondere mit dem Finanzministerium, das bei weitergehenden steuerlichen Begünstigungen Mindereinnahmen befürchtete. Waren die Bündnisgrünen noch mit dem Vorschlag in die Verhandlungen gegangen, Stifter sollten bis zu 50000 Mark steuerbegünstigt stiften können, liegt der Betrag jetzt bei 40000 Mark plus wie bislang 10 Prozent des Einkommens. Erst in einem zweiten Schritt sollen die zivilrechtlichen Regelungen in Angriff genommen werden. Dieses Vorgehen kritisieren FDP und CDU. Sie fordern eine Reform aus einem Guss. Ihren Vorstellungen zufolge sollte der steuerliche Freibetrag bei 20 Prozent liegen, also verdoppelt werden. Für den zivilrechtlichen Bereich hat die CDU eine bundeseinheitliche Regelung vorgeschlagen, ein Bundesstiftungsgesetz, mit dem den Bundesländern ihre Zuständigkeit für das Stiftungsrecht entzogen würde. Um die Errichtung neuer Stiftungen zu erleichtern, soll für Stiftungen ein Register nach dem Vorbild des Vereins- und Handelsregisters eingeführt werden. Des Weiteren sollen Stiftungen jährlich einen Rechenschaftsbericht vorlegen, der über die Verwendung der Stiftungserträge und die finanzielle Entwicklung der Stiftung Auskunft gibt. Dass die Stiftungen aus einem Drittel ihres Vermögens (statt bisher einem Viertel) Rücklagen bilden können, ist ein inhaltlicher Punkt, bei dem sich alle Parteien einig sind. Mit diesen Vorschlägen erfüllt die CDU weitgehend die Forderungen des Stifterverbandes, der für die rund 9000 Stiftungen Lobbyarbeit leistet. Der Stifterverband kritisiert insbesondere die hohen bürokratischen Hürden bei der Einrichtung einer Stiftung und plädiert für eine bloße Rechtsaufsicht. ths © 1/2000 TU-Pressestelle |