TU intern - Juli 2000 - Hochschulpolitik

Berliner Hochschulzulassungsgesetz:

Auswahlgespräche möglich


Ein Paragraph ohne Power. Lediglich 20 Prozent der Studierenden können in Auswahlgesprächen zugelassen werden
Die Berliner Universitäten können ab dem Wintersemester 2000/2001 einen Teil ihrer Studienplätze, die dem so genannten lokalen Numerus clausus unterliegen, per Auswahlgespräch vergeben. Des weiteren wurden die Zulassungsbestimmungen für ausländische Bewerber gesetzlich festgelegt. Der Senat von Berlin hat das Berliner Hochschulzulassungsgesetz Ende Mai 2000 entsprechend geändert. Während der Gesetzgeber zunächst eine Quote von 50 Prozent in Erwägung gezogen hatte, sollen nun lediglich 20 Prozent der Bewerber in Auswahlgesprächen von den Universitäten zugelassen werden. Für die restlichen 80 Prozent sind nach wie vor die Abiturnote und die Wartezeit ausschlaggebend. Ob die Hochschulen Auswahlgespräche führen, können sie selbst entscheiden.

Das neue Hochschulzulassungsgesetz schreibt den Hochschulen die Kriterien für die Auswahlgespräche vor. Sie sollen Aufschluss über den Grad der Qualifikation und die Motivation des Bewerbers geben. Eine Abweichung von den im Hochschulzulassungsgesetz formulierten Kriterien oder die besondere Berücksichtigung von Noten einzelner Fächer des Abiturzeugnisses ist ausdrücklich nicht zulässig.

Die Zulassung zu höheren Fachsemestern ist dahingehend geändert worden, dass Bewerber, die eine Zulassung für das erste Fachsemester erhalten und sich für ein höheres Fachsemester bewerben, vorrangig vor Ortswechslern zugelassen werden. So können bei Zulassung dieser Bewerber Studienplätze im ersten Fachsemester, die bislang "verfallen" sind, durch Nachrücker wieder besetzt werden.

An der TU Berlin wird es sobald keine Auswahlgespräche geben, so Wolfgang Meyer vom Referat für Studienangelegenheiten. "Die Quote von 20 Prozent steht in keinem Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand, der auf die Fachbereiche zukommen würde. Das lohnt sich einfach nicht." Die TU Berlin, die die Möglichkeit von Auswahlgesprächen durchaus befürwortet, hatte sich seinerzeit für eine Quote von bis zu 100 Prozent ausgesprochen.

Die Idee, die hinter der Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes in Sachen Auswahlgespräche steht, macht durchaus Sinn: Man erhofft sich eine Verringerung der Abbrecherquote, die in Deutschland relativ hoch ist. Doch diesem Ziel wird man nach dem jetzigen Stand der Dinge wohl kaum näher kommen.

Thomas Schulz


Leserbriefe

  TU intern -
        Juli 2000


© 7/2000 TU-Pressestelle