TU intern - Juli 2000 - Hochschulpolitik
Berliner Hochschulzulassungsgesetz:
Auswahlgespräche möglich
Ein Paragraph ohne Power. Lediglich 20 Prozent der Studierenden
können in Auswahlgesprächen zugelassen werden |
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Die Berliner Universitäten können ab dem Wintersemester
2000/2001 einen Teil ihrer Studienplätze, die dem so genannten
lokalen Numerus clausus unterliegen, per Auswahlgespräch
vergeben. Des weiteren wurden die Zulassungsbestimmungen für
ausländische Bewerber gesetzlich festgelegt. Der Senat von
Berlin hat das Berliner Hochschulzulassungsgesetz Ende Mai 2000
entsprechend geändert. Während der Gesetzgeber zunächst
eine Quote von 50 Prozent in Erwägung gezogen hatte, sollen
nun lediglich 20 Prozent der Bewerber in Auswahlgesprächen
von den Universitäten zugelassen werden. Für die restlichen
80 Prozent sind nach wie vor die Abiturnote und die Wartezeit
ausschlaggebend. Ob die Hochschulen Auswahlgespräche führen,
können sie selbst entscheiden.
Das neue Hochschulzulassungsgesetz schreibt den Hochschulen die
Kriterien für die Auswahlgespräche vor. Sie sollen Aufschluss
über den Grad der Qualifikation und die Motivation des Bewerbers
geben. Eine Abweichung von den im Hochschulzulassungsgesetz formulierten
Kriterien oder die besondere Berücksichtigung von Noten einzelner
Fächer des Abiturzeugnisses ist ausdrücklich nicht zulässig.
Die Zulassung zu höheren Fachsemestern ist dahingehend geändert
worden, dass Bewerber, die eine Zulassung für das erste Fachsemester
erhalten und sich für ein höheres Fachsemester bewerben,
vorrangig vor Ortswechslern zugelassen werden. So können
bei Zulassung dieser Bewerber Studienplätze im ersten Fachsemester,
die bislang "verfallen" sind, durch Nachrücker
wieder besetzt werden.
An der TU Berlin wird es sobald keine Auswahlgespräche geben,
so Wolfgang Meyer vom Referat für Studienangelegenheiten.
"Die Quote von 20 Prozent steht in keinem Verhältnis
zu dem Verwaltungsaufwand, der auf die Fachbereiche zukommen würde.
Das lohnt sich einfach nicht." Die TU Berlin, die die Möglichkeit
von Auswahlgesprächen durchaus befürwortet, hatte sich
seinerzeit für eine Quote von bis zu 100 Prozent ausgesprochen.
Die Idee, die hinter der Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes
in Sachen Auswahlgespräche steht, macht durchaus Sinn: Man
erhofft sich eine Verringerung der Abbrecherquote, die in Deutschland
relativ hoch ist. Doch diesem Ziel wird man nach dem jetzigen
Stand der Dinge wohl kaum näher kommen.
Thomas Schulz
Leserbriefe
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