TU intern - Juli 2000 - Hochschulpolitik

"REFORMFACHHOCHSCHULEN" /mika/ Nach dem Erfolg des Aktionsprogramms "Reform-Universitäten" wird der Stifterverband ab dem kommenden Jahr fünf besonders reformfreudige Fachhochschulen drei Jahre lang mit insgesamt 3,15 Millionen DM fördern. Obwohl sich die Reformdebatte bisher auf die Universitäten konzentriert hat, besteht auch an den Fachhochschulen beträchtlicher Reformbedarf. Die Defizite der Fachhochschulen liegen meist in den Bereichen Hochschulmanagement, Betreuung von Studierenden und Absolventen, Marketing, Drittmittelakquisition und in der Zusammenarbeit mit mittleren und kleinen Unternehmen. Darüber hinaus wird sich die Rolle der Fachhochschulen in den kommenden Jahren durch die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen, die Notwendigkeit zur raschen Einführung von Studiengängen in Zukunftstechnologien, dem Zwang zur Profilbildung und dem Ausbau der angewandten Forschung verändern. WWW: http://www.stifterverband.de

"REFORMLÄNDER" /mika/ Da engmaschige staatliche Rahmensetzungen oftmals reformfreudige Hochschulen an ihren Vorhaben hindern, müssen nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Länder in einen Reformwettbewerb treten. Um diesen zu befördern, will der Stifterverband eine Studie zur Hochschulgesetzgebung im Ländervergleich in Auftrag geben. Durch eine hochrangige Expertenkommission soll dieser Vergleich angestellt werden. Als Ergebnis wird ein Ranking der Länder vorgelegt und in einem Workshop mit Länder- und Hochschulvertretern diskutiert. WWW: http://www.stifterverband.de

JUNIORPROFESSUR /mika/ Laut den Empfehlungen der Expertenkommission zur Hochschuldienstrechtsreform ist als Qualitätsvoraussetzung für eine Lebenszeitprofessur an Universitäten die Einführung einer befristeten Juniorprofessur geplant. Die Promotion als Vorbereitung auf die Juniorprofessur soll grundsätzlich nach drei Jahren abgeschlossen sein. Wird vor der Juniorprofessur eine Postdoc-Phase durchlaufen, so dürfen Promotions- und Postdoc-Phase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen. Nach den ersten drei Jahren wird eine Zwischenevaluation durchgeführt. Bei positiver Bewertung wird die Juniorprofessur auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Bei negativer Evaluation scheiden Juniorprofessoren/innen nach einem Auslaufjahr aus. Im Anschluß an eine Juniorprofessur soll die Berufung auf eine Professur auf Dauer/Lebenszeit erfolgen. Eine Berufung an derselben Hochschule ist möglich, wenn zu Beginn der Juniorprofessur ein Hochschulwechsel erfolgt war. Mit der Einführung der Juniorprofessur kann das Habilitationsverfahren entfallen. WWW: http://www.bmbf.de

GEHOBENER DIENST /mika/ Nach dem Beschluss der Kultusminister sollen künftig Fachhochschulabsolventen mit mindestens dreijähriger Ausbildung beim Einstieg in den Öffentlichen Dienst grundsätzlich gleiche Chancen eingeräumt werden. Damit wären erstmals die Absolventen der Universitäten und der Fachhochschulen gleichgestellt, ebenso auch die Abgänger aus den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen. Die einstellende Behörde soll künftig je nach Eignung, Leistung und Befähigung sowie den jeweiligen Anforderungen der Stelle über die Einordnung in das Laufbahnrecht und damit über Bezahlung und weitere Karrierechancen entscheiden. Bei der geplanten Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge, die sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen angeboten werden, sollen die Bachelor-Absolventen dem gehobenen, die Master-Absolventen dem höheren Dienst zugeordnet werden. WWW: http://www.kmk.org

"SELBSTAUSWAHL DER STUDIERENDEN" /mika/ In einem Modellversuch will die Universität Mannheim trotz beträchtlicher rechtlicher Hürden ein System zur Auswahl der Studierenden durch die Hochschule erproben. Zentraler Bestandteil der Auswahlverfahren werden persönliche Gespräche mit Interviewteams aus Professoren, Absolventen und Wirtschaftsvertretern sein. Der Stifterverband, der die Selbstauswahl als ein zentrales Element der Hochschulautonomie und damit der Hochschulreform sieht, wird das Mannheimer Modellprojekt fördern. WWW: http://www.stifterverband.de

BAFÖG /mika/ Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat bekräftigt, dass sie eine grundlegende Strukturreform der Ausbildungsförderung für notwendig hält. Um eine Erhöhung der Gefördertenquote zu erreichen, hält es die HRK für erforderlich, die Ausbildungsförderung elternunabhängig zu gestalten. Darüber hinaus müsse der abschreckende Effekt einer zu hohen Darlehensbelastung für voll geförderte, also finanziell besonders unterstützungsbedürftige Studierende reduziert werden und die Rückzahlungsmodalitäten stärker als bisher an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hochschulabsolventen gekoppelt werden. Die HRK ist außerdem der Meinung, dass nicht oder teilweise geförderten Studierenden die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, Bildungskredite in Anspruch zu nehmen, damit ihnen nicht aus finanziellen Gründen ein Studium versagt bliebe, wenn sie keine oder unzureichende elterliche Förderung erhalten. WWW: http://www.hrk.de

STUDENTISCHE BETEILIGUNG AM AKKREDITIERUNGSVERFAHREN /mika/ Im Rahmen seiner Sitzung am 15. Mai 2000 hat der Akkreditierungsrat beschlossen, Studierende verstärkt an der Durchführung von Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. In Akkreditierungsverfahren von Studiengängen, die dem Akkreditierungsrat auf Antrag eines Bundeslandes direkt vorgelegt werden, will er Studierende in die Gutachtergruppe aufnehmen. Zu diesem Zweck sollen interessierte, sachlich und fachlich qualifizierte Studierende von den Bundesfachschaftstagungen, des Landesastenkonferenzen, dem freien Zusammenschluss von Studierendenschaften, dem Ostdeutschen Studierendenvertretungstreffen und den Studierendenverbänden in einen Studierendenpool besetzt werden. Der Akkreditierungsrat empfiehlt den Akkreditierungsagenturen die Mitwirkung von Studierenden in den Gutachtergruppen nach dem gleichen Verfahren. WWW: http://www.akkreditierungsrat.de

ELEKTRONISCHE FORMULARE /mika/ Die Universität Heidelberg stellt immer mehr elektronische Vorlagen für Formulare aller Art im WWW bereit. So kommen Studierende an wichtige Anmeldeformulare und Unterlagen heran, ohne dabei auf die Öffnungszeiten der Studentensekretariate beschränkt zu sein. Über das Intranet der Universität können Mitarbeiter auf Vorlagen von der Auszahlungs- bis zur Umbuchungsordnung zugreifen. WWW: http://www.uni-heidelberg.de

STIFTUNGEN /mika/ Die Freie Universität Berlin ist seit kurzem Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Der Bundesverband, der die Interessen der Stiftungen in Deutschland vertritt, setzt sich dafür ein, dass die Stiftungen ihre Aufgaben und Anliegen auch in Zukunft wahrnehmen und verwirklichen können und die Rahmenbedingungen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht verbessert werden. Mit dem Beitritt in den Verband möchte die FU Berlin einerseits den Stiftungsgedanken fördern und andererseits Kontakt zu weiteren Stiftern finden. WWW: http://www.stiftungen.org


Leserbriefe

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