TU intern - Juni 2000 - Hochschulpolitik
Studiengebühren: Achtungszeichen für Langzeitstudierende
Studiengebühren sind salonfähig geworden: Die Bundesländer
können zwischen zwei Modellen wählen oder darauf verzichten.
Das Schreckgespenst hat seinen Mantel gelüftet - nach jahrlangem
Streit über Studiengebühren in Deutschland wurde der
Öffentlichkeit Ende Mai ein Kompromiss präsentiert:
Die Kultusminister der Länder einigten sich darauf, dass
das Erststudium innerhalb der Regelstudienzeit auch weiterhin
gebührenfrei bleibt. Dies soll nun ein Staatsvertrag der
16 Bundesländer sicherstellen, dem zunächst die Ministerpräsidenten
zustimmen müssen. Später erfolgt die Abstimmung in allen
Landesparlamenten.
Zugleich erhalten die Länder freie Hand in zwei wichtigen
Punkten: Ihnen steht es weiterhin offen, Strafgebühren von
Langzeitstudierenden zu erheben oder darauf zu verzichten. Der
Kompromiss erlaubt ihnen auch, zwischen zwei Gebührenmodellen
zu wählen. Einzige Bedingung des Beschlusses über die
Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums: Die Länder sichern
die Kompatibilität der Modelle.
Künftig könnten sich die Länder an dem schon erprobten
baden-württembergischen Modell (CDU-Modell) orientieren.
Bereits heute werden dort Gebühren von jenen Studierenden
verlangt, die ihre Regelstudienzeit um mehr als vier Semester
überschreiten. Für diesen Zeitverzug müssen sie
1000 DM pro Halbjahr auf den Tisch legen. Oder die Länder
folgen dem Modell des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministers
Jürgen Zöllner (SPD), der von Studienkonten ausgeht,
die nach genutzten Semesterwochenstunden berechnet werden. Das
Studium soll dabei so lange nichts kosten, bis das Guthaben von
200 Semesterwochenstunden - das entspricht einem fünfjährigen
Studium - aufgebraucht ist.
Im Mittelpunkt dieses in der Praxis noch nicht erprobten Modells
steht die Gebührenfreiheit. Auf wie viele Jahre der Studierende
seine Stunden verteilt, inwieweit er seine Zeit für Praktika,
Auslandsaufenthalte oder die Erziehung von Kindern aufteilt, bleibt
dabei ihm überlassen.
Das Guthaben-Modell des baden-württembergischen Wissenschaftsministers
Jürgen von Trotha (CDU) geht prinzipiell von einem gebührenpflichtigen
Studium aus. Dem Studierenden wird aber ein Guthaben in Form von
gebührenfreien Semestern gewährt. Ist dieses Zeitkapital
aufgebraucht, wird der Betroffene zur Kasse gebeten. Ein Teilzeit-Studium,
das sich aus privaten oder finanziellen Gründen über
mehr als fünf Jahre erstreckt, ist dann, jedenfalls in der
Endzeit, nicht mehr ohne Geldbeutel zu bewältigen. Ein weiterer
wichtiger Passus in dem Beschluss bezieht sich auf die neuen Studiengänge
Bachelor und Master: Demnach soll nicht nur das Studium bis zum
ersten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich gebührenfrei
sein, sondern bei aufeinanderfolgenden Studiengängen auch
die Zeit bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss.
Wie konkrete Ausnahmeregelungen für finanzschwache Studierende
aussehen könnten, muss noch verhandelt werden. Der Beschluss
fordert ausdrücklich, dass die Länder die Lebensverhältnisse
der Betroffenen und die jeweiligen Studienbedingungen berücksichtigen.
Außerdem sollen Ausnahmen analog der Bafög-Regelungen
vorgesehen werden. Ein vor allem für die Hochschulen wichtiger
Punkt wurde bei der bisherigen Diskussion ebenfalls kaum thematisiert:
Ob und in welcher Höhe das eingenommene Geld an die Ausbildungsstätte
zurückfließt. Denn nur wenn es auch dort verteilt wird,
wo es erbracht und demzufolge gebraucht wird, sind Studiengebühren
brauchbar für die Reformierung des Hochschulsystems. Offen
ist ebenfalls die Gültigkeitsdauer des angestrebten Staatsvertrages
- nach fünf Jahren Probezeit könnte er gekündigt
werden.
Stefanie Terp
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der Öffentlichkeit oder wie es der Tagesspiegel schrieb,
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14. oder 20. Semester studieren, berichten Sie, warum Sie nicht
schon früher Ihre Prüfung ablegen konnten. Klären
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Im WS 1999/2000 zählte die TU 5780 Studierende (19,46 % von
29.702 Immatrikulierten), die mehr als 14 Semester eingeschrieben
waren. Allerdings gehören auch 288 Promovenden dazu. Grundsätzlich
wird jedes Semester - auch das Praktikumssemester - mitgezählt.
Jedoch ist an der TU kein Teilzeitstudium möglich wie an
FU und HU. Bevor es in Berlin eine Gesetzesänderung gibt,
sollen sich die Abgeordneten erst zu Studiengebühren positionieren.
Schreiben Sie uns an pressestelle@tu-berlin.de,
Stichwort Langzeitstudent.
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