TU intern - Juni 2000 - Hochschulpolitik
Wissenschaftsrat
Empfehlungen des Wissenschaftsrates
(WR) zur Strukturplanung der Hochschulen in Berlin vom Mai 2000.
Nachfolgend die Passagen zur TU Berlin:
Geisteswissenschaften: Der WR würdigt die herausragenden
Leistungen der Germanistik und schlägt die Bildung eines
"Zentrums für europäische und außereuropäische
Gegenwartsliteratur" im Bereich der Philologien (S. 68) und
ein "Zentrum für Theorie und Geschichte der Wissenschaft
und Technik" im Zusammenhang mit den Geschichtswissenschaften
an der TU Berlin vor (S. 73). Die Zentren sollen mit anderen Universitäten
kooperieren.
Frankreichzentrum am Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaften:
In der ersten Fassung seiner Stellungnahme schlug der WR vor,
das Frankreichzentrum an der TU Berlin zu schließen; diese
Empfehlung fand in der letzten Fassung keinen Niederschlag. Nunmehr
hält der WR eine eingehende Begutachtung dieses "Regionalinstitutes"
von auswärtigen Experten für notwendig, die innerhalb
eines Jahres abgeschlossen sein sollte. Mit Nachdruck warnt das
Gremium vor einem Ausbau weiterer Regionalinstitute (S. 94).
Geschichtswissenschaften: Der WR empfiehlt, die Geschichtswissenschaften
an der TU Berlin in Forschung und Lehre neu zu organisieren. Künftig
soll es darum gehen, die Geschichtswissenschaften ausschließlich
in enger Verbindung mit Fragen der Technik- und Wissenschaftsentwicklung
und in Ergänzung und in Kooperation mit den Ingenieur- und
Technikwissenschaften zu betreiben (S. 72/73).
Lehrerbildung: Die Lehrerausbildung soll bis auf die Studienratsausbildung
mit einer beruflichen Fachrichtung eingestellt werden (S. 106f.).
Statt dessen sollten in Verbindung mit neuen Studienabschlüssen
neue Studienangebote entwickelt werden.
Rechtswissenschaften (Fachbereich Wirtschaft und Management):
Die Ausstattung der TU Berlin mit nur noch zwei Professuren für
Wirtschaftsrecht lässt besondere Schwerpunktsetzungen naturgemäß
nicht zu; der Rechtswissenschaft an der TU kommt infolgedessen
keine profilbildende Funktion zu (S. 114). Der WR empfiehlt deshalb,
die Hochschullehrerstellen für Rechtswissenschaft im Fachbereich
Wirtschaft und Management zu streichen und die Lehre im Service
von den anderen Universitäten zu beziehen; die zwei Professuren
der TU sollten dem FB Rechtswissenschaft der FU zugewiesen werden
(S. 118). Der WR hält es - wie seinerzeit die Landeshochschulstrukturkommission
- für angezeigt, auch und gerade in der Rechtswissenschaft
auf die Chance zur "Schaffung einer integrierten Gesamtberliner
Hochschullandschaft" zu setzen.
Soziologie: Der WR empfiehlt, das Angebot im Fach Soziologie
zu verbreitern, da die Ausstattung für den geplanten Diplomstudiengang
nicht ausreichend ist: benötigt werde eine weitere Professur
sowie die Stelle eines Akademischen Rates für die Ausbildung
in den Methoden der empirischen Sozialforschung (S. 100).
Psychologie: Der WR empfiehlt, eine mit externen, möglichst
auch internationalen Fachvertretern besetzte Strukturkommission
"Psychologie" mit der Aufgabe einzurichten, ein zukunftsweisendes,
die Potenziale der Berliner Institute nutzendes Gesamtkonzept
für die Berliner Psychologie sowie Verfahrensweisen für
dessen Umsetzung zu entwickeln. Damit wird eine Empfehlung der
Landeshochschulstrukturkommission Berlin aus dem Jahre 1992 mit
Nachdruck wiederholt (WR, S. 110).
Volkswirtschaftslehre (Fachbereich Wirtschaft und Management):
Der WR hält drei Professuren für Volkswirtschaftslehre
an der TU Berlin für ausreichend (Makroökonomie, Mikroökonomie,
Finanzwissenschaften); ein darüber hinausgehender Lehrbedarf
ist durch Lehrimport sicherzustellen.
Ingenieurwissenschaften: Der WR empfiehlt, die Zusammenarbeit
der Ingenieurwissenschaften mit externen Institutionen mit Hilfe
gemeinsam entwickelter Forschungsvorhaben weiter zu verbessern
(z.B. in den Werkstoffwissenschaften mit der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM), in der Elektrotechnik
mit dem Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und
Mikrointegration (IZM), (S. 141).
Der fachliche Schwerpunkt der TU Berlin sollte entsprechend ihrer
Strukturplanung künftig eindeutig auf den Ingenieurwissenschaften
in enger Verbindung mit den Naturwissenschaften liegen; alle anderen
Fächer an der TU sollten einen klaren Bezug dazu aufweisen.
(Empfehlungen des WR, S. 159 f.).
Einrichtung eines Hochschulrats: Der WR empfiehlt, an den
einzelnen Hochschulen Hochschulräte einzurichten, die der
"Optimierung der hochschulinternen Steuerung dienen sollen".
Ein Hochschulrat sollte jeweils mit internen und externen Mitgliedern
besetzt sein, wobei die Zahl der internen Mitglieder aus Rechtsgründen
über der Zahl der externen Mitglieder liegen sollte. Durch
Einrichtung eines Hochschulrates erübrigen sich weitere dauerhaft
eingesetzte Organe und Gremien mit Kontroll-, Beratungs- oder
Entscheidungsbefugnissen, die unmittelbar der Hochschulleitung
zugeordnet sind (Kuratorium, Konzil) (S. 55 ff.).
Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die über die TU Berlin
hinausgehen: Empfohlen wird die Einrichtung eines hochschulübergreifenden
Landeshochschulrates, um "die Lenkung der Hochschulen zu
verbessern" (S. 57 ff.). Der Landeshochschulrat sollte über
13 Mitglieder verfügen, die nicht in Berlin beruflich tätig
sind, darunter acht Wissenschaftler und fünf Persönlichkeiten
mit hohem wissenschafts- oder wirtschaftspolitischem Sachverstand.
Der Landeshochschulrat soll die Vertreter der Landespolitik beraten.
Verhältnis Universitäten-Fachhochschulen: Die
ausfinanzierten Studienplätze in Berlin dürfen, so der
WR, die Zahl von 85.000 nicht unterschreiten; des weiteren müssen
die Studienplätze an den Berliner Fachhochschulen ausgebaut
werden (S. 38 f.). Hierzu sei es notwendig, in ausgewählten
Fachgebieten Studienangebote mittelfristig von den Universitäten
an die Fachhochschulen umzulenken. Hierzu sollen die Fachhochschulen
tragfähige Konzepte vorlegen. Der WR hält es für
erforderlich, dass das Land Berlin für den Ausbau der Fachhochschulen
übergangsweise auch zusätzliche Mittel bereitstellt.
Zum Hochschulbau: Die Investitionsmittel seien in den vergangenen
Jahren zu niedrig gewesen. Der WR hält daher höhere
Investitionen für den Hochschulbau für erforderlich,
die - bei der Mehrzahl der Hochschulen - vor allem der Modernisierung
der Gebäude sowie der Verbesserung der apparativen Ausstattung
und der Bibliotheken dienen müssen.
Erschließung neuer Finanzquellen: Der WR betont ausdrücklich,
dass das Berliner Hochschulgesetz den Hochschulen erlaube, sich
an Unternehmen zu beteiligen bzw. solche zu gründen. Er empfiehlt
daher den Hochschulen, diese Möglichkeiten zur Erhöhung
der Einnahmen vermehrt zu nutzen.
caba
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