TU intern - Mai 2000 - Hochschulpolitik
Asten auf der Anklagebank
Die studentischen Vertreter von 30 Hochschulen aus ganz Deutschland
haben ein "Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit"
gegründet. Mit dieser Initiative wollen sie ein Zeichen gegen
die seit 1994 bundesweit laufende Klagewelle gegen politische
Äußerungen ihrer Mitglieder setzen. Vor Gericht gezogen
sind zumeist Angehörige des konservativen und CDU-nahen Studentenverbandes
RCDS. Sie fühlten sich von den Studentenvertretern nicht
mehr repräsentativ vertreten. Und die Verwaltungsgerichte
gaben den Klägern Recht. Der Tenor der Urteile: Die Studentenvertreter
müssen sich auf hochschulpolitische Themen beschränken,
zu allgemeinpolitischen Fragen dürfen sie sich nicht äußern.
Tun sie Letzteres dennoch, müssen sie mit Ordnungsgeldern
bis zu 50000 Mark rechnen.
Ins Feld geführt wurden die Semestergebühren, über
die die Arbeit der Studentenvertreter finanziert wird. Dabei ist
die Finanzierung der so genannten Kernreferate unumstritten. Dazu
zählen das Sozialreferat, das Finanzreferat und das Kulturreferat.
Die Geister scheiden sich jedoch, wenn es um das Antifa-Referat,
das Internationales-Referat oder um das Schwulen- und Lesbenreferat
geht.
Während Verbotsanträge bislang gegen Veranstaltungen
gestellt wurden - dem Asta der Freien Universität etwa wurde
per Gerichtsurteil untersagt, eine Veranstaltungsreihe zum Thema
Rassismus durchzuführen -, haben sie inzwischen eine neue
Dimension erreicht. Vor Gericht wird nicht mehr nur gegen einzelne
Asten gestritten, sondern auch gegen Unterzeichner von Flugblättern,
die zu politischen Veranstaltungen einladen. Die verhängten
Ordnungsgelder belaufen sich auf bis zu mehrere Tausend Mark.
Die TU Berlin ist von den gerichtlichen Auseinandersetzungen bislang
nicht betroffen.
ths
Leserbriefe |