TU intern - Mai 2000 - Die neue TU Berlin
Chips für die Verwaltung
An der TU Berlin soll es zum ersten Mal neben einem Studierendenausweis
einen Beschäftigtenausweis geben. Die Chipkarte bietet den
Vorteil, dass sie über die konventionellen Nutzungsmöglichkeiten
hinaus mit Internet-Diensten verknüpft werden kann (siehe
Kasten). Die Verwaltung der TU Berlin goes Internet, könnte
man, dem Zeitgeist folgend, sagen - ein Prozess, der im Stillen
und eher unkoordiniert schon seit Jahren läuft. Nach den
erzwungenen Haushaltskürzungen durch die Sparpolitik des
Senats lässt sich die Leistungsfähigkeit der Universitätsverwaltung
nun jedoch nur mittels neuer Abläufe aufrechterhalten. Zur
Lösung dieser Probleme setzt die TU Berlin inzwischen mehr
und mehr auf den technischen Fortschritt. Langfristig führt
dieser Weg in Richtung "E-Administration".
Arbeitsabläufe gleich welcher Art werden ins Internet gestellt
und können dadurch entscheidend rationalisiert werden. Elektronisch
erzeugte Dokumente müssen nicht mehr ausgedruckt werden,
um, mit einer Unterschrift versehen, in den konventionellen Umlauf
gebracht zu werden. Der Adressat kann den an ihn gerichteten Vorgang
als E-Mail oder auf einer Internet-Seite empfangen, gegebenenfalls
bearbeiten und weiterleiten.
Die TU-Karte fungiert dabei als das zentrale Identifikationsmittel
im Internet. Ihr Herzstück besteht in einer mit dem neuen
Signaturgesetz (SigG) konformen digitalen Signatur, der bisher
sichersten Methode zur eindeutigen Identifizierung von Personen
im virtuellen Raum. Sie erst schafft die notwendige Rechtsverbindlichkeit
für eine Unterschrift bei elektronischen Arbeitsvorgängen,
ohne die ein Verwaltungsakt auch zukünftig nicht auskommen
wird.
Die im nebenstehenden Kasten angeführten Beispiele für
internetbasierte Verwaltungsabläufe, für die die Chipkarte
erforderlich ist, verdeutlichen, dass die Internet-Technologie
in die Verwaltung bisher schleichend, unsystematisch und unbewusst
Einzug gehalten hat. Auch in der Verwaltung und in den Fachbereichen
wird beispielsweise per E-Mail kommuniziert, werden Informationen
oder sogar Formulare ins Internet gestellt. Diese Entwicklung
hat Grenzen. Erst die digitale Signatur in Verbindung mit einer
Chipkarte schafft die grundlegende rechtliche Voraussetzung, die
eine weitergehende Nutzung des Internets zulässt.
Zum Projekt TU-Karte, das einen digitalen Geschäftsverkehr
ermöglichen soll, gehört neben dem elektronischen Mitarbeiterausweis
auch der elektronische Studierendenausweis.
Das Chipkarten-Projekt wird - unter der Leitung des IuK-Beauftragten,
Prof. Dr. Klaus Rebensburg - von Klaus Nagel (Tel. 314-25786)
und Klaus Oberzig (Tel. 314-26014) vorangetrieben. Die Verantwortlichkeit
und Koordination auf Seiten des Präsidiums liegt in den Händen
des Kanzlers, Wolfgang Bröker.
Klaus Oberzig
Chipkarte versus Magnetstreifen
Anwendungen "konventioneller" Ausweise in Papierform
oder als Magnetstreifenkarte:
- Optische und persönliche Identifizierung
- Bibliotheksausweis
- Zutrittsberechtigungen und Wochenendarbeitsgenehmigungen für
abgeschlossene oder exklusive Räumlichkeiten (realisiert
mittels Schlüssel oder Magnetstreifenkarten)
- Parkkarte zum Öffnen der Schranken (eine bisher separate
Magnetstreifenkarte kann wegfallen)
Internetbasierte Abläufe, die eine sichere Identifikation
mittels Chipkarte ermöglicht:
- Grundsätzlich sichere E-Mail
- Rechtsverbindliche Durchführung von Verwaltungsvorgängen,
bei denen Vermerke, Anordnungen, Bescheide, Verträge, unterschriebene
Dokumente erzeugt werden
- Raumbuchungen, Direktbuchung Materialausgabe
- Buchen von Prüfungsnoten
- Zutrittsberechtigungen der verschiedensten Art (s. o.)
- Aufruf von Telefon- und E-Mailverzeichnissen
- Abruf von Bescheinigungen im Web für den persönlichen
Bedarf, wie z. B. Verdienstbescheinigung
- Eingabe von Adressenänderungen bei Wohnungswechsel
- Buchen von Veranstaltungen des Hochschulsports inklusive Bezahlen
|
Leserbriefe |