TU intern - Mai 2000 - Die neue TU Berlin

Chips für die Verwaltung

An der TU Berlin soll es zum ersten Mal neben einem Studierendenausweis einen Beschäftigtenausweis geben. Die Chipkarte bietet den Vorteil, dass sie über die konventionellen Nutzungsmöglichkeiten hinaus mit Internet-Diensten verknüpft werden kann (siehe Kasten). Die Verwaltung der TU Berlin goes Internet, könnte man, dem Zeitgeist folgend, sagen - ein Prozess, der im Stillen und eher unkoordiniert schon seit Jahren läuft. Nach den erzwungenen Haushaltskürzungen durch die Sparpolitik des Senats lässt sich die Leistungsfähigkeit der Universitätsverwaltung nun jedoch nur mittels neuer Abläufe aufrechterhalten. Zur Lösung dieser Probleme setzt die TU Berlin inzwischen mehr und mehr auf den technischen Fortschritt. Langfristig führt dieser Weg in Richtung "E-Administration".

Arbeitsabläufe gleich welcher Art werden ins Internet gestellt und können dadurch entscheidend rationalisiert werden. Elektronisch erzeugte Dokumente müssen nicht mehr ausgedruckt werden, um, mit einer Unterschrift versehen, in den konventionellen Umlauf gebracht zu werden. Der Adressat kann den an ihn gerichteten Vorgang als E-Mail oder auf einer Internet-Seite empfangen, gegebenenfalls bearbeiten und weiterleiten.

Die TU-Karte fungiert dabei als das zentrale Identifikationsmittel im Internet. Ihr Herzstück besteht in einer mit dem neuen Signaturgesetz (SigG) konformen digitalen Signatur, der bisher sichersten Methode zur eindeutigen Identifizierung von Personen im virtuellen Raum. Sie erst schafft die notwendige Rechtsverbindlichkeit für eine Unterschrift bei elektronischen Arbeitsvorgängen, ohne die ein Verwaltungsakt auch zukünftig nicht auskommen wird.

Die im nebenstehenden Kasten angeführten Beispiele für internetbasierte Verwaltungsabläufe, für die die Chipkarte erforderlich ist, verdeutlichen, dass die Internet-Technologie in die Verwaltung bisher schleichend, unsystematisch und unbewusst Einzug gehalten hat. Auch in der Verwaltung und in den Fachbereichen wird beispielsweise per E-Mail kommuniziert, werden Informationen oder sogar Formulare ins Internet gestellt. Diese Entwicklung hat Grenzen. Erst die digitale Signatur in Verbindung mit einer Chipkarte schafft die grundlegende rechtliche Voraussetzung, die eine weitergehende Nutzung des Internets zulässt.

Zum Projekt TU-Karte, das einen digitalen Geschäftsverkehr ermöglichen soll, gehört neben dem elektronischen Mitarbeiterausweis auch der elektronische Studierendenausweis.

Das Chipkarten-Projekt wird - unter der Leitung des IuK-Beauftragten, Prof. Dr. Klaus Rebensburg - von Klaus Nagel (Tel. 314-25786) und Klaus Oberzig (Tel. 314-26014) vorangetrieben. Die Verantwortlichkeit und Koordination auf Seiten des Präsidiums liegt in den Händen des Kanzlers, Wolfgang Bröker.

Klaus Oberzig

Chipkarte versus Magnetstreifen

Anwendungen "konventioneller" Ausweise in Papierform oder als Magnetstreifenkarte:

  • Optische und persönliche Identifizierung
  • Bibliotheksausweis
  • Zutrittsberechtigungen und Wochenendarbeitsgenehmigungen für abgeschlossene oder exklusive Räumlichkeiten (realisiert mittels Schlüssel oder Magnetstreifenkarten)
  • Parkkarte zum Öffnen der Schranken (eine bisher separate Magnetstreifenkarte kann wegfallen)

Internetbasierte Abläufe, die eine sichere Identifikation mittels Chipkarte ermöglicht:

  • Grundsätzlich sichere E-Mail
  • Rechtsverbindliche Durchführung von Verwaltungsvorgängen, bei denen Vermerke, Anordnungen, Bescheide, Verträge, unterschriebene Dokumente erzeugt werden
  • Raumbuchungen, Direktbuchung Materialausgabe
  • Buchen von Prüfungsnoten
  • Zutrittsberechtigungen der verschiedensten Art (s. o.)
  • Aufruf von Telefon- und E-Mailverzeichnissen
  • Abruf von Bescheinigungen im Web für den persönlichen Bedarf, wie z. B. Verdienstbescheinigung
  • Eingabe von Adressenänderungen bei Wohnungswechsel
  • Buchen von Veranstaltungen des Hochschulsports inklusive Bezahlen


Leserbriefe

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        Mai 2000


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