TU intern - Mai 2000 - Medien
Nachgeschlagen: Die digitale Signatur
Die digitale Signatur ist die rechtsgültige individuelle
Unterschrift eines Computernutzers, die es ihm ermöglicht,
Dokumente persönlich als Absender zu unterzeichnen. Sie basiert
auf einer Public-Key-Verschlüsselung. Der Urheber des Schriftstückes
unterschreibt mit seinem, nur ihm zugänglichen privaten Schlüssel
- zumeist einem Zahlencode -, und der Empfänger der Nachricht
kann mittels eines öffentlichen Schlüssels die Nachricht
auf ihre Echtheit überprüfen. Ein unbemerkter und unberechtigter
Zugriff auf die über das Netz verschickten Daten kann somit
nicht mehr erfolgen. Die sicherste Art und Weise, den privaten
Schlüssel aufzubewahren, ist seine Speicherung auf einer
Chipkarte.
Hinter dieser dürren, mit technischen Details aufgeladenen
Definition verbirgt sich die Tatsache, dass der Gesetzgeber mit
dem Signaturgesetz (SigG) eine jahrhundertealte Praxis aufgebrochen
hat, der zufolge ein Dokument seine Rechtswirksamkeit nur dadurch
erhält, dass der Erzeuger eigenhändig unterzeichnet.
In der Sprache der Juristen läuft dies unter dem Begriff
der Formvorschriften. Mit der digitalen Signatur erleben wir einen
der Paradigmenwechsel des Internetzeitalters, der nicht nur eine
"zweite", nämlich elektronische Form der Unterschrift
zulässt, sondern damit auch eine durchgängige, ungebrochene
Form der digitalen Kommunikation erlaubt.
Hatten wir uns an die "Medienbrüche" der Fax- und
Kopiererepoche gewöhnt, so war uns häufig nicht bewusst,
dass es diese juristische Schranke war, die eine vollständige
Abwicklung der Arbeitsvorgänge online gar nicht gestattete.
Beispiele dafür sind teilweise auch heute noch eingescannte
Unterschriften in elektronisch erzeugten Dokumenten, die Rechtsunsicherheit
bezüglich der Gültigkeit von Faxen oder die bekannte
Formel auf behördlichen Bescheiden "dieses Schreiben
ist maschinell erzeugt und trägt keine Unterschrift".
Mit der Nutzung einer gesetzeskonformen digitalen Signatur erschließt
sich die virtuelle Welt des E-Business.
Klaus Oberzig
Folgende Eigenschaften machen die digitale Signatur einer herkömmlichen
Unterschrift nicht nur gleichwertig, sondern überlegen:
- Eine digitale Unterschrift ist nicht fälschbar und beweist
die Identität des Unterzeichners.
- Eine digitale Unterschrift ist authentisch und beweist dem
Empfänger des Dokumentes, dass der Urheber freiwillig unterzeichnet
hat.
- Eine digitale Unterschrift ist nicht wiederverwertbar, sie
ist Teil des Dokumentes, das damit unterzeichnet wurde; ein Fälscher
kann sie nicht auf ein anderes Dokument übertragen.
- Eine digitale Unterschrift kann nicht mehr entfernt werden.
- Einmal unterschrieben ist ein Dokument nicht veränderbar.
- Da Unterschrift und Dokument als digitale Objekte real vorhanden
sind, kann der Unterzeichner seine Handlung auch später nicht
leugnen.
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