TU intern - Mai 2000 - Arbeitsplatz Uni

"Die Situation des Hochschulsports ist problematisch"

Auch beim Basisangebot müssen Studierende künftig kräftig draufzahlen


Trotz der hohen Entgelte sollten sich die Sportler den Spaß am Spiel nicht verderben lassen

Um in Berlin das letzte entgeltfreie Angebot im Hochschulsport abzuschaffen, haben die Vertreter des Berliner Senats in der Hauptkommission der TU Berlin nun auch für das Basisangebot (Fitness, Gymnastik, Fußball, Volleyball und Basketball) drastisch erhöhte Entgelte durchgesetzt. Dies bedeutet, dass die Sportlerinnen und Sportler ab dem kommenden Wintersemester häufig ein Mehrfaches der anfallenden Kosten tragen müssen.

"Die Situation des Hochschulsports im Bundesland Berlin ist problematisch" - das gab der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh), Dachverband von 155 Hochschulen - im November des vergangenen Jahres auf seiner 94. Vollversammlung zu Protokoll. Zu diesem alarmierenden Urteil sah sich der adh durch die rigorosen Einschnitte in die bisherige Finanzstruktur des Berliner Hochschulsports veranlasst, die zum Teil bereits umgesetzt sind und nach den Vorstellungen des Berliner Abgeordnetenhauses noch weiter verschärft werden sollen.

Die Kritik des adh hat allerdings noch weitere Ursachen. Senat und Abgeordnetenhaus haben unberechtigte Forderungen des Landesrechnungshofes zum Anlass genommen, drastische Einschnitte in die Finanzstruktur des Hochschulsports vorzunehmen, allerdings ohne dem selbst gesteckten Ziel einer Vereinheitlichung der Entgeltstrukturen näher zu kommen.

Im Juli 1999 forderte das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat dazu auf, auf die Hochschulen dahingehend einzuwirken, "dass über die inzwischen getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen für den Allgemeinen Hochschulsport hinaus auch Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben in Angriff genommen werden". Das Abgeordnetenhaus erwartete darüber hinaus, "dass sich die Studentenschaften an der Finanzierung der Ausgaben beteiligen. Gelingt dies nicht, sollte im Berliner Hochschulgesetz geregelt werden, dass die Studentenschaften zur Zahlung verpflichtet sind."

Zur Ausgabenreduzierung hat der Rechnungshof verschiedene Vorschläge gemacht: Weil es sich beim Hochschulsport um sportliche Freizeitgestaltung handelt, sei es fraglich, ob man Personal mit sportwissenschaftlicher Qualifikation einsetzen müsse. Des Weiteren könne der Berliner Hochschulsport doch in einer einzigen Zentraleinrichtung zusammengefasst werden, wodurch sich die Aufgaben mit einem weitaus geringeren Personalbestand bewerkstelligen ließen; alternativ könnte der Hochschulsport von einer privaten Einrichtung angeboten werden, die sich durch die Entgelte der Sportler tragen müsste.

Der damalige Senator Peter Radunski war der Meinung, dass sich weitere Einsparungen nur durch eine drastische Reduzierung des Sportangebots realisieren ließen - oder die Studierenden zahlten eben dazu. Radunski zur Folge sollten die Studentenschaften 15 Prozent ihres Budgets, das sich aus einem Teil der Immatrikulationsgebüren speist, für die Finanzierung des Hochschulsports zur Verfügung stellen. Das beschneide ihre Selbstverwaltungsaufgaben nicht. Ob die Studierenden das auch so sehen?

Um das schon lange schwelende Thema Finanzierung des Hochschulsports in Angriff zu nehmen, hat die Hochschulleitung der TU Berlin im November 1999 in der Hauptkommission des Kuratoriums einen moderaten Änderungsantrag in Sachen Entgeltordnung der ZEH eingebracht. Unter anderem sollte für das bisher an der TU Berlin für Studierende entgeltfreie Basisangebot (Fitness-Training, Gymnastik, Fußball, Volleyball und Basketball) eine Semesterpauschale von 10 Mark eingeführt werden; Beschäftigte sollten künftig 15 Mark und Externe 25 Mark zahlen.

In der Sitzung wurde dann auf Antrag der Senatsvertreter eine Anhebung der Pauschale für das Basisangebot auf 20 Mark für Studierende, 40 Mark für Beschäftigte und 60 Mark für Externe beschlossen. Für diese Änderung stimmten die vier Vertreter des Senats, gegen die Änderung stimmten die drei Vertreter der TU. Der Antrag war erfolgreich, weil die Vertreter der Studierenden durch Abwesenheit glänzten.

Das mit entsprechenden Zahlen gestützte Argument der ZEH, wonach zur Gegenfinanzierung des Basisangebots die von der Hochschulleitung vorgeschlagenen Entgelte mehr als ausreichend seien, blieb wirkungslos. Im Übrigen ist die Debatte um die Entgelte einigermaßen müßig, zieht man in Betracht, dass der Haushalt der ZEH durch sparsames Wirtschaften seit Jahren gedeckt ist. Dazu sah sie sich gezwungen, da der Berliner Senat seinen Verpflichtungen in Sachen Hochschulsport in keiner Weise gerecht wird, vergleicht man Berlin mit den anderen Bundesländern.

Die Einführung der Entgelte für das Basisangebot war auf Intervention der ZEH bereits in der Vorlage an die Bedingung geknüpft, dass für die Abwicklung von rund dreieinhalbtausend zusätzlichen Zahlungsvorgängen eine halbe Stelle bewilligt und besetzt wird. Da dies nicht rechtzeitig erfolgt ist, bleiben den Sportlerinnen und Sportlern die neuen Entgelte jedenfalls im Sommersemester noch erspart.

Ob die Rechnung des Senats aufgeht, bleibt abzuwarten, denn: Die hohen Entgelte insbesondere für Externe (60 statt bisher 15 Mark) könnten deren Ausstieg aus dem TU-Sport zur Folge haben.

Ein Trost zum Schluss: Durch haushaltsrechtliches Entgegenkommen von Seiten der Hochschulleitung konnte die ZEH ihre Ersparnisse aus den vergangenen Jahren fortschreiben. Sie belaufen sich inzwischen auf 750000 Mark, ein Betrag, der jetzt für die erste Umbauphase der früheren TÜV-Halle in der Franklinstraße in eine multifunktionale Sportanlage investiert wird.

Armin Kuhlmann

Ein Pluspunkt der neuen Entgeltordnung ist, dass Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe in puncto Gebühren zukünftig den Studierenden gleichgestellt werden. In vielen Kursen des Sommersemesters 2000 sind noch Plätze frei. Infos bei der ZEH: 314-2 29 48


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