TU intern - Mai 2000 - Arbeitsplatz Uni
"Die Situation des Hochschulsports ist problematisch"
Auch beim Basisangebot müssen Studierende künftig
kräftig draufzahlen
Trotz der hohen Entgelte sollten sich die Sportler den Spaß
am Spiel nicht verderben lassen |
Um in Berlin das letzte entgeltfreie Angebot im Hochschulsport
abzuschaffen, haben die Vertreter des Berliner Senats in der Hauptkommission
der TU Berlin nun auch für das Basisangebot (Fitness, Gymnastik,
Fußball, Volleyball und Basketball) drastisch erhöhte
Entgelte durchgesetzt. Dies bedeutet, dass die Sportlerinnen und
Sportler ab dem kommenden Wintersemester häufig ein Mehrfaches
der anfallenden Kosten tragen müssen.
"Die Situation des Hochschulsports im Bundesland Berlin ist
problematisch" - das gab der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes
(adh), Dachverband von 155 Hochschulen - im November des vergangenen
Jahres auf seiner 94. Vollversammlung zu Protokoll. Zu diesem
alarmierenden Urteil sah sich der adh durch die rigorosen Einschnitte
in die bisherige Finanzstruktur des Berliner Hochschulsports veranlasst,
die zum Teil bereits umgesetzt sind und nach den Vorstellungen
des Berliner Abgeordnetenhauses noch weiter verschärft werden
sollen.
Die Kritik des adh hat allerdings noch weitere Ursachen. Senat
und Abgeordnetenhaus haben unberechtigte Forderungen des Landesrechnungshofes
zum Anlass genommen, drastische Einschnitte in die Finanzstruktur
des Hochschulsports vorzunehmen, allerdings ohne dem selbst gesteckten
Ziel einer Vereinheitlichung der Entgeltstrukturen näher
zu kommen.
Im Juli 1999 forderte das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat
dazu auf, auf die Hochschulen dahingehend einzuwirken, "dass
über die inzwischen getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung
der Einnahmen für den Allgemeinen Hochschulsport hinaus auch
Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben in Angriff genommen
werden". Das Abgeordnetenhaus erwartete darüber hinaus,
"dass sich die Studentenschaften an der Finanzierung der
Ausgaben beteiligen. Gelingt dies nicht, sollte im Berliner Hochschulgesetz
geregelt werden, dass die Studentenschaften zur Zahlung verpflichtet
sind."
Zur Ausgabenreduzierung hat der Rechnungshof verschiedene Vorschläge
gemacht: Weil es sich beim Hochschulsport um sportliche Freizeitgestaltung
handelt, sei es fraglich, ob man Personal mit sportwissenschaftlicher
Qualifikation einsetzen müsse. Des Weiteren könne der
Berliner Hochschulsport doch in einer einzigen Zentraleinrichtung
zusammengefasst werden, wodurch sich die Aufgaben mit einem weitaus
geringeren Personalbestand bewerkstelligen ließen; alternativ
könnte der Hochschulsport von einer privaten Einrichtung
angeboten werden, die sich durch die Entgelte der Sportler tragen
müsste.
Der damalige Senator Peter Radunski war der Meinung, dass sich
weitere Einsparungen nur durch eine drastische Reduzierung des
Sportangebots realisieren ließen - oder die Studierenden
zahlten eben dazu. Radunski zur Folge sollten die Studentenschaften
15 Prozent ihres Budgets, das sich aus einem Teil der Immatrikulationsgebüren
speist, für die Finanzierung des Hochschulsports zur Verfügung
stellen. Das beschneide ihre Selbstverwaltungsaufgaben nicht.
Ob die Studierenden das auch so sehen?
Um das schon lange schwelende Thema Finanzierung des Hochschulsports
in Angriff zu nehmen, hat die Hochschulleitung der TU Berlin im
November 1999 in der Hauptkommission des Kuratoriums einen moderaten
Änderungsantrag in Sachen Entgeltordnung der ZEH eingebracht.
Unter anderem sollte für das bisher an der TU Berlin für
Studierende entgeltfreie Basisangebot (Fitness-Training, Gymnastik,
Fußball, Volleyball und Basketball) eine Semesterpauschale
von 10 Mark eingeführt werden; Beschäftigte sollten
künftig 15 Mark und Externe 25 Mark zahlen.
In der Sitzung wurde dann auf Antrag der Senatsvertreter eine
Anhebung der Pauschale für das Basisangebot auf 20 Mark für
Studierende, 40 Mark für Beschäftigte und 60 Mark für
Externe beschlossen. Für diese Änderung stimmten die
vier Vertreter des Senats, gegen die Änderung stimmten die
drei Vertreter der TU. Der Antrag war erfolgreich, weil die Vertreter
der Studierenden durch Abwesenheit glänzten.
Das mit entsprechenden Zahlen gestützte Argument der ZEH,
wonach zur Gegenfinanzierung des Basisangebots die von der Hochschulleitung
vorgeschlagenen Entgelte mehr als ausreichend seien, blieb wirkungslos.
Im Übrigen ist die Debatte um die Entgelte einigermaßen
müßig, zieht man in Betracht, dass der Haushalt der
ZEH durch sparsames Wirtschaften seit Jahren gedeckt ist. Dazu
sah sie sich gezwungen, da der Berliner Senat seinen Verpflichtungen
in Sachen Hochschulsport in keiner Weise gerecht wird, vergleicht
man Berlin mit den anderen Bundesländern.
Die Einführung der Entgelte für das Basisangebot war
auf Intervention der ZEH bereits in der Vorlage an die Bedingung
geknüpft, dass für die Abwicklung von rund dreieinhalbtausend
zusätzlichen Zahlungsvorgängen eine halbe Stelle bewilligt
und besetzt wird. Da dies nicht rechtzeitig erfolgt ist, bleiben
den Sportlerinnen und Sportlern die neuen Entgelte jedenfalls
im Sommersemester noch erspart.
Ob die Rechnung des Senats aufgeht, bleibt abzuwarten, denn: Die
hohen Entgelte insbesondere für Externe (60 statt bisher
15 Mark) könnten deren Ausstieg aus dem TU-Sport zur Folge
haben.
Ein Trost zum Schluss: Durch haushaltsrechtliches Entgegenkommen
von Seiten der Hochschulleitung konnte die ZEH ihre Ersparnisse
aus den vergangenen Jahren fortschreiben. Sie belaufen sich inzwischen
auf 750000 Mark, ein Betrag, der jetzt für die erste Umbauphase
der früheren TÜV-Halle in der Franklinstraße in
eine multifunktionale Sportanlage investiert wird.
Armin Kuhlmann
Ein Pluspunkt der neuen Entgeltordnung ist, dass Schülerinnen
und Schüler der gymnasialen Oberstufe in puncto Gebühren
zukünftig den Studierenden gleichgestellt werden. In vielen
Kursen des Sommersemesters 2000 sind noch Plätze frei. Infos
bei der ZEH: 314-2 29 48
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