TU intern - November 2000 - Hochschulpolitik

Patente:

Die Professoren sollen ihr "Erfinder-Privileg" verlieren

Erfindungen geistiges Eigentum der Professoren oder Allgemeingut der Hochschulen? Die Universitäten sollen künftig jedenfalls an den Erfindungen ihrer Professoren teilhaben. Sie sollen die Patente selbst vermarkten und daraus auch finanziellen Nutzen ziehen können. Darauf haben sich nach Informationen der dpa die Forschungspolitiker von Bund und Ländern verständigt. Einen entsprechenden Vorstoß zur Änderung des Arbeitnehmer-Erfindergesetzes wollen die Minister demnächst in Bonn bei einer Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung unternehmen.

Bisher hatten die Professoren anders als alle übrigen Arbeitnehmer das Privileg, über die Patentierung und Vermarktung ihrer Erfindungen selbst zu entscheiden. Dies wurde als Grund dafür angesehen, dass viele Erfindungen an Hochschulen und staatlich finanzierten Forschungsinstituten nicht als Patent angemeldet wurden.

Nach dem von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlag für eine Gesetzesänderung sollen Professoren bei der Patentanmeldung durch die Hochschule künftig nur noch ein Drittel des Verwertungserlöses nach Abzug der Patentierungskosten erhalten. Bei einem früheren Vorstoß der Bund-Länder-Kommission hatte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Einwände erhoben. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), die die Neuregelung unterstützt, konnte ihre Kabinettskollegin jetzt offensichtlich umstimmen. Bei einer Expertenanhörung hatten nur die beiden Professoren-Organisationen, der Deutsche Hochschulverband und der Hochschullehrerbund, gegen die Neuregelung Einspruch erhoben.

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