TU intern - November 2000 - Hochschulpolitik
Herbstmanöver
Kein Aus für studentischen Tarifvertrag
Entgegen den Ankündigungen von Wissenschaftssenator Christoph
Stölzl ist der Tarifvertrag für die studentischen Hilfskräfte
nicht gekündigt worden. Die Kündigung, zu der TU-Präsident
Hans-Jürgen Ewers als Vorsitzender der Landeskonferenz der
Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)
den Verband der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (VAdöD)
aufgefordert hatte, hätte zum 30. September erfolgen müssen.
Der Personalrat der studentischen Beschäftigten
der TU Berlin ist dennoch besorgt. Die LKRP war zu einer Stellungnahme
nicht bereit.
In Berlin soll der Tarifvertrag für die studentischen Hilfskräfte
flexibilisiert werden |
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Vermutlich aus organisatorischen Gründen seitens des VAdöD
wurde der Tarifvertrag nicht fristgerecht gekündigt. Damit
ist das über den studentischen Beschäftigten schwebende
Damoklesschwert aber keineswegs verschwunden. Die LKRP spricht
sich nach wie vor für eine Kündigung aus. Sie hat weiterhin
ein Interesse daran, die Beschäftigungsdauer mit dem Ziel
zu flexibilisieren, Arbeitsverträge auch für eine Laufzeit
von unter zwei Jahren abschließen zu können. Darüber
hinaus würde die LKRP gern eine Differenzierung der Bezahlung
studentischer Beschäftigter erreichen, um in bestimmten Fächern
wie der Informatik höhere Löhne zahlen zu können.
Dass die Verträge für studentische Hilfskräfte
eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben, ist keine Regelung
des Tarifvertrags, sondern des Berliner Hochschulgesetzes. Wenn
die LKRP eine Flexibilisierung der Beschäftigungsdauer erreichen
möchte, muss sie also das Berliner Hochschulgesetz ändern.
Einer Differenzierung der Bezahlung steht der Tarifvertrag ebenfalls
nicht im Wege, jedenfalls wenn es um eine übertarifliche
Zulage geht.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob im Falle einer
Kündigung des Tarifvertrages nicht vielmehr im Schulterschluss
mit Wissenschaftssenator Christoph Stölzl weitergehende Ziele
verfolgt werden sollten. Ihm schwebt offenbar eine Kürzung
der Vergütung "in die Nähe des bundesdeutschen
Durchschnitts" sowie eine Verringerung bzw. Abschaffung tariflich
geregelter Leistungen wie Weihnachtsgeld und Bezahlung für
Sonn- und Feiertagsarbeit vor - "Privilegien", durch
die die studentischen Beschäftigten hier "komfortabel"
und "krass abweichend vom Bundesdurchschnitt" behandelt
würden, was sich Berlin nicht mehr leisten könne.
Rüdiger Schalla
Mitglied im studentischen Personalrat
Leserbriefe
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