TU intern - November 2000 - Hochschulpolitik

Herbstmanöver

Kein Aus für studentischen Tarifvertrag

Entgegen den Ankündigungen von Wissenschaftssenator Christoph Stölzl ist der Tarifvertrag für die studentischen Hilfskräfte nicht gekündigt worden. Die Kündigung, zu der TU-Präsident Hans-Jürgen Ewers als Vorsitzender der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) den Verband der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (VAdöD) aufgefordert hatte, hätte zum 30. September erfolgen müssen. Der Personalrat der studentischen Beschäftigten der TU Berlin ist dennoch besorgt. Die LKRP war zu einer Stellungnahme nicht bereit.


In Berlin soll der Tarifvertrag für die studentischen Hilfskräfte flexibilisiert werden
Vermutlich aus organisatorischen Gründen seitens des VAdöD wurde der Tarifvertrag nicht fristgerecht gekündigt. Damit ist das über den studentischen Beschäftigten schwebende Damoklesschwert aber keineswegs verschwunden. Die LKRP spricht sich nach wie vor für eine Kündigung aus. Sie hat weiterhin ein Interesse daran, die Beschäftigungsdauer mit dem Ziel zu flexibilisieren, Arbeitsverträge auch für eine Laufzeit von unter zwei Jahren abschließen zu können. Darüber hinaus würde die LKRP gern eine Differenzierung der Bezahlung studentischer Beschäftigter erreichen, um in bestimmten Fächern wie der Informatik höhere Löhne zahlen zu können.

Dass die Verträge für studentische Hilfskräfte eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben, ist keine Regelung des Tarifvertrags, sondern des Berliner Hochschulgesetzes. Wenn die LKRP eine Flexibilisierung der Beschäftigungsdauer erreichen möchte, muss sie also das Berliner Hochschulgesetz ändern. Einer Differenzierung der Bezahlung steht der Tarifvertrag ebenfalls nicht im Wege, jedenfalls wenn es um eine übertarifliche Zulage geht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob im Falle einer Kündigung des Tarifvertrages nicht vielmehr im Schulterschluss mit Wissenschaftssenator Christoph Stölzl weitergehende Ziele verfolgt werden sollten. Ihm schwebt offenbar eine Kürzung der Vergütung "in die Nähe des bundesdeutschen Durchschnitts" sowie eine Verringerung bzw. Abschaffung tariflich geregelter Leistungen wie Weihnachtsgeld und Bezahlung für Sonn- und Feiertagsarbeit vor - "Privilegien", durch die die studentischen Beschäftigten hier "komfortabel" und "krass abweichend vom Bundesdurchschnitt" behandelt würden, was sich Berlin nicht mehr leisten könne.

Rüdiger Schalla
Mitglied im studentischen Personalrat


Leserbriefe

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