TU intern - November 2000 - Aktuelles

Rentenreform:

Altersteilzeit kann deftige Abschläge bei der Rente kosten

Seit 1998 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gemäß tarifvertraglicher Regelung ein Recht auf Altersteilzeit: ab 55 im Rahmen einer Kann-Bestimmung, ab 60 als Rechtsanspruch. Neu ist jetzt, dass auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Altersteilzeit haben. Altersteilzeit kann beantragen, wer mindestens 55 Jahre alt ist, eine Beschäftigungszeit von fünf Jahren vollendet und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat.

Die finanziellen Einbußen sind durchaus verträglich. Durch einen zusätzlichen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag muss das Teilzeitentgeld mindestens 83 Prozent des bisherigen Nettobetrages betragen. Mit drastischen finanziellen Einbußen ist hingegen zu rechnen, wenn Beschäftigte mit 55 Jahren mit der Altersteilzeitregelung beginnen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt - mit 60 Jahren - die Altersrente in Anspruch nehmen müssen. In diesen Fällen wird die Rente um 0,3 Prozent monatlich gekürzt. Das kann im Vergleich zu einem ungekürzten Rentenanspruch mit 65 Jahren zu dauerhaften Rentenverlusten von 18 Prozent führen. Auch bei der Zusatzversorgung durch die VBL.

Weil von der Möglichkeit der Altersteilzeit zumindest in Berlin wenig Gebrauch gemacht wurde, hat der Berliner Senat beschlossen, den Altersteilzeitlern, die Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen, eine Prämie zu zahlen. Die TU Berlin lockt ihre älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht per Prämie in die Altersteilzeit. Das Argument: Altersteilzeit sei ohnehin ein teures Geschäft, zusätzliche Prämien seien angesichts der finanziellen Lage der Universität nicht drin. Davon abgesehen legt die TU Berlin die Altersteilzeit-Regelung buchstabengetreu aus. Wer mit 55 Jahren Altersteilzeit in Anspruch nehmen will, muss sich verpflichten, mit 60 in Rente zu gehen. Diese Lesart aber schreckt viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon ab, schon mit 55 die Arbeitszeit zu reduzieren.

Dennoch nehmen immer mehr Beschäftigte der TU Berlin an der Altersteilzeit-Regelung teil. Zurzeit sind es rund 50. Berlinweit sind bislang rund 16300 Beschäftigte über eine Vorruhestandsregelung mit Prämie ausgeschieden. Rund 1100 Beschäftigte sind in eine Altersteilzeitbeschäftigung gewechselt. Durch die Förderung der Arbeitszeitumverteilung, insbesondere mit der Einführung flexibler Teilzeitbeschäftigungsmodelle, konnte die Teilzeitquote im öffentlichen Dienst Berlin von 12,8 Prozent im Jahr 1994 auf 17,0 Prozent in diesem Jahr erhöht werden.

Wie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird jedoch die Altersteilzeit auch an der TU Berlin nicht dafür genutzt, um Alt gegen Jung auszutauschen, sprich älteren Beschäftigten ein frühes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu ermöglichen und für jüngere Arbeitssuchende einen Einstieg ins Berufsleben zu sichern. Ganz im Gegenteil: Die Altersteilzeit dient dem Personalabbau.

Thomas Schulz


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