TU intern - November 2000 - Aktuelles
Rentenreform:
Altersteilzeit kann deftige Abschläge bei der Rente kosten
Seit 1998 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst gemäß tarifvertraglicher Regelung ein Recht
auf Altersteilzeit: ab 55 im Rahmen einer Kann-Bestimmung, ab
60 als Rechtsanspruch. Neu ist jetzt, dass auch Teilzeitbeschäftigte
Anspruch auf Altersteilzeit haben. Altersteilzeit kann beantragen,
wer mindestens 55 Jahre alt ist, eine Beschäftigungszeit
von fünf Jahren vollendet und in den letzten fünf Jahren
vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage in
einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden
hat.
Die finanziellen Einbußen sind durchaus verträglich.
Durch einen zusätzlichen steuer- und sozialversicherungsfreien
Aufstockungsbetrag muss das Teilzeitentgeld mindestens 83 Prozent
des bisherigen Nettobetrages betragen. Mit drastischen finanziellen
Einbußen ist hingegen zu rechnen, wenn Beschäftigte
mit 55 Jahren mit der Altersteilzeitregelung beginnen und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt - mit 60 Jahren - die Altersrente
in Anspruch nehmen müssen. In diesen Fällen wird die
Rente um 0,3 Prozent monatlich gekürzt. Das kann im Vergleich
zu einem ungekürzten Rentenanspruch mit 65 Jahren zu dauerhaften
Rentenverlusten von 18 Prozent führen. Auch bei der Zusatzversorgung
durch die VBL.
Weil von der Möglichkeit der Altersteilzeit zumindest in
Berlin wenig Gebrauch gemacht wurde, hat der Berliner Senat beschlossen,
den Altersteilzeitlern, die Rentenabschläge in Kauf nehmen
müssen, eine Prämie zu zahlen. Die TU Berlin lockt ihre
älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht per Prämie
in die Altersteilzeit. Das Argument: Altersteilzeit sei ohnehin
ein teures Geschäft, zusätzliche Prämien seien
angesichts der finanziellen Lage der Universität nicht drin.
Davon abgesehen legt die TU Berlin die Altersteilzeit-Regelung
buchstabengetreu aus. Wer mit 55 Jahren Altersteilzeit in Anspruch
nehmen will, muss sich verpflichten, mit 60 in Rente zu gehen.
Diese Lesart aber schreckt viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
davon ab, schon mit 55 die Arbeitszeit zu reduzieren.
Dennoch nehmen immer mehr Beschäftigte der TU Berlin an der
Altersteilzeit-Regelung teil. Zurzeit sind es rund 50. Berlinweit
sind bislang rund 16300 Beschäftigte über eine Vorruhestandsregelung
mit Prämie ausgeschieden. Rund 1100 Beschäftigte sind
in eine Altersteilzeitbeschäftigung gewechselt. Durch die
Förderung der Arbeitszeitumverteilung, insbesondere mit der
Einführung flexibler Teilzeitbeschäftigungsmodelle,
konnte die Teilzeitquote im öffentlichen Dienst Berlin von
12,8 Prozent im Jahr 1994 auf 17,0 Prozent in diesem Jahr erhöht
werden.
Wie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes
wird jedoch die Altersteilzeit auch an der TU Berlin nicht dafür
genutzt, um Alt gegen Jung auszutauschen, sprich älteren
Beschäftigten ein frühes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
zu ermöglichen und für jüngere Arbeitssuchende
einen Einstieg ins Berufsleben zu sichern. Ganz im Gegenteil:
Die Altersteilzeit dient dem Personalabbau.
Thomas Schulz
Leserbriefe
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