TU intern - Oktober 2000 - Hochschulpolitik
Dienstrechtsreform:
Chance oder Holzweg für den Generationenwechsel?
Das Cartoon ist der Veröffentlichung entnommen: "Nix
geregelt - Unternehmer und ihre Nachfolge", Kölner Universitätsverlag,
2000. |
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Mit der Reform des Dienstrechtes an den deutschen Hochschulen
wird es jetzt ernst. Ende September hat Bundesbildungsministerin
Edelgard Bulmahn ihr Konzept in Berlin vorgestellt, das sich in
weiten Teilen an den Vorschlägen der von ihr eingesetzten
Expertenkommission vom Frühjahr dieses Jahres orientiert.
Noch in dieser Legislaturperiode will die Ministerin die Reform
auf den Weg bringen.
Kernpunkt ist die Einführung einer Juniorprofessur. Junge
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen im Anschluss an
ihre Promotion selbstständig und unabhängig forschen
und lehren können. Die Juniorprofessur ist auf zwei mal drei
Jahre befristet und Voraussetzung für die Berufung als Professor
auf Lebenszeit. Die Habilitation wird, wenn Edelgard Bulmahn sich
durchsetzt, abgeschafft.
Ein weiterer Kernpunkt der Dienstrechtsreform ist die Einführung
von Leistungskriterien bei der Besoldung der Professorinnen und
Professoren. Künftig soll es, neben der Juniorprofessur,
nur noch zwei Besoldungsstufen (W2 und W3) geben, an Fachhochschulen
wie Universitäten. Für die Besoldung der Professoren
in der neuen Besoldungsstufe W2 ist ein Grundgehalt von rund 7000
Mark, für die Professoren in der Besoldungsstufe W3 ein Grundgehalt
von rund 8500 Mark vorgesehen. Zu diesem Mindestgehalt kann ein
nach Leistung in Lehre und Forschung variabler Zuschlag von 2000
Mark (W2) bzw. 3000 Mark (W3) gezahlt werden. "Professoren
haben jetzt die Chance, mehr, aber auch die Möglichkeit,
weniger zu verdienen", ließ Edelgard Bulmahn verlauten.
Grundsätzlich gilt die Regelung nur für diejenigen,
die ihr Amt neu antreten.
Die Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) zeigte sich grundsätzlich zufrieden. Bedenken äußerte
sie allerdings hinsichtlich der leistungsorientierten Zulage.
Der vorgegebene enge Finanzrahmen der Länderfinanzminister
werde attraktive Leistungszulagen kaum zulassen. Folge: Die deutschen
Hochschulen würden so im internationalen Wettbewerb um die
besten Köpfe nicht konkurrenzfähiger. Mit dieser Kritik
greift die HRK das Konzept von Edelgard Bulmahn gewissermaßen
frontal an: Ist es doch das erklärte Ziel der Ministerin,
gerade die Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen.
Kalter Wind bläst der Bundesbildungsministerin aber vor allem
von Seiten des Deutschen Hochschulverbandes
entgegen. Er erklärte die Einführung einer Juniorprofessur
kurz und bündig als "weitgehend untauglich", die
angestrebten Ziele zu erreichen.
Der Hochschulverband kritisiert u. a., eine flächendeckende
Einführung von Juniorprofessoren mit eigener Ausstattung
sei nur finanzierbar, wenn Bund und Länder zusätzliche
Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung stellten. Schon
heute müsse ein großer Teil der C3-Professoren ohne
eine eigene Ausstattung auskommen. Und: Die neu einzurichtenden
Stellen für Juniorprofessuren würden zu Lasten der vorhandenen
Professorenstellen, des akademischen Mittelbaus, vor allem aber
zu Lasten der in der Praxis bewährten C1-Stellen, also der
Wissenschaftlichen Assistenten, gehen. Schließlich: In einer
Zeit, in der Forschung zunehmend in Teamarbeit stattfinde, mute
der selbstständige Juniorprofessor als akademischer Kleinstunternehmer
wie ein Anachronismus an.
Thomas Schulz
http://www.hrk.de (unter Nachrichten)
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