TU intern - Oktober 2000 - Hochschulpolitik

Dienstrechtsreform:

Chance oder Holzweg für den Generationenwechsel?


Das Cartoon ist der Veröffentlichung entnommen: "Nix geregelt - Unternehmer und ihre Nachfolge", Kölner Universitätsverlag, 2000.
Mit der Reform des Dienstrechtes an den deutschen Hochschulen wird es jetzt ernst. Ende September hat Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn ihr Konzept in Berlin vorgestellt, das sich in weiten Teilen an den Vorschlägen der von ihr eingesetzten Expertenkommission vom Frühjahr dieses Jahres orientiert. Noch in dieser Legislaturperiode will die Ministerin die Reform auf den Weg bringen.

Kernpunkt ist die Einführung einer Juniorprofessur. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen im Anschluss an ihre Promotion selbstständig und unabhängig forschen und lehren können. Die Juniorprofessur ist auf zwei mal drei Jahre befristet und Voraussetzung für die Berufung als Professor auf Lebenszeit. Die Habilitation wird, wenn Edelgard Bulmahn sich durchsetzt, abgeschafft.

Ein weiterer Kernpunkt der Dienstrechtsreform ist die Einführung von Leistungskriterien bei der Besoldung der Professorinnen und Professoren. Künftig soll es, neben der Juniorprofessur, nur noch zwei Besoldungsstufen (W2 und W3) geben, an Fachhochschulen wie Universitäten. Für die Besoldung der Professoren in der neuen Besoldungsstufe W2 ist ein Grundgehalt von rund 7000 Mark, für die Professoren in der Besoldungsstufe W3 ein Grundgehalt von rund 8500 Mark vorgesehen. Zu diesem Mindestgehalt kann ein nach Leistung in Lehre und Forschung variabler Zuschlag von 2000 Mark (W2) bzw. 3000 Mark (W3) gezahlt werden. "Professoren haben jetzt die Chance, mehr, aber auch die Möglichkeit, weniger zu verdienen", ließ Edelgard Bulmahn verlauten. Grundsätzlich gilt die Regelung nur für diejenigen, die ihr Amt neu antreten.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigte sich grundsätzlich zufrieden. Bedenken äußerte sie allerdings hinsichtlich der leistungsorientierten Zulage. Der vorgegebene enge Finanzrahmen der Länderfinanzminister werde attraktive Leistungszulagen kaum zulassen. Folge: Die deutschen Hochschulen würden so im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe nicht konkurrenzfähiger. Mit dieser Kritik greift die HRK das Konzept von Edelgard Bulmahn gewissermaßen frontal an: Ist es doch das erklärte Ziel der Ministerin, gerade die Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen.

Kalter Wind bläst der Bundesbildungsministerin aber vor allem von Seiten des Deutschen Hochschulverbandes entgegen. Er erklärte die Einführung einer Juniorprofessur kurz und bündig als "weitgehend untauglich", die angestrebten Ziele zu erreichen.

Der Hochschulverband kritisiert u. a., eine flächendeckende Einführung von Juniorprofessoren mit eigener Ausstattung sei nur finanzierbar, wenn Bund und Länder zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung stellten. Schon heute müsse ein großer Teil der C3-Professoren ohne eine eigene Ausstattung auskommen. Und: Die neu einzurichtenden Stellen für Juniorprofessuren würden zu Lasten der vorhandenen Professorenstellen, des akademischen Mittelbaus, vor allem aber zu Lasten der in der Praxis bewährten C1-Stellen, also der Wissenschaftlichen Assistenten, gehen. Schließlich: In einer Zeit, in der Forschung zunehmend in Teamarbeit stattfinde, mute der selbstständige Juniorprofessor als akademischer Kleinstunternehmer wie ein Anachronismus an.

Thomas Schulz

http://www.hrk.de (unter Nachrichten)


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