Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Multimedia

Chipkarte:

Die TU spielt ihre Karte aus

Wer bargeldlos einkaufen möchte, zahlt mit der EC-Karte oder der Kredit-Karte. Und mit der Versicherungskarte der Krankenkasse weist man sich beim Arzt aus. Der "Arbeitskreis Campuskarte der Berlin-Brandenburger Hochschulen" bereitet derzeit eine einheitliche multifunktionale Chipkarte für Hochschulen der beiden Länder vor. Eine Vorreiterrolle hat die TU Berlin übernommen, die ab dem Wintersemester 2000/2001 eine solche Chipkarte einführen will.

Die "TU-Karte" dient in Zukunft als Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis und ermöglicht den Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen. Vorgänge wie etwa die Rückmeldung werden dann rasch und unkompliziert über das Internet abgewickelt. Der Studierende benötigt zusätzlich zu der Chipkarte ein Kartenlesegerät, das an den Computer angeschlossen wird. Auf einer Internetseite meldet sich der Studierende an. Danach kann er alle Schritte, einschließlich Bezahlen, online erledigen und sich notwendige Studienbescheinigungen ausdrucken.

Zunächst werden allerdings nur die Studierenden und Beschäftigten der Fakultät III und möglicherweise der zukünftigen Fakultät II sowie die Mitarbeiter des Präsidialamtes mit der Karte ausgestattet. In dieser Projektphase steht den Chipkarten-Inhabern zunächst nur die Rückmeldung und das Buchen von Sportangeboten der ZEH über das Internet sowie eine digitale Signatur zum Unterschreiben und Verschlüsseln von Dokumenten zur Verfügung.

Um die Karte einsetzen zu können, ist eine Ergänzung bisher bestehender Regelungen erforderlich, insbesondere der Studentendatenverordnung von 1993. Die TU Berlin wird daher der Senatsverwaltung einen Vorschlag zur Ergänzung dieser Verordnung unterbreiten. Der Einsatz als Beschäftigtenkarte erfordert den Abschluss einer Dienstvereinbarung.

cho


Leserbriefe

  Die neue TU -
           Juni 2000


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