Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Multimedia
Chipkarte:
Die TU spielt ihre Karte aus
Wer bargeldlos einkaufen möchte, zahlt mit der EC-Karte oder
der Kredit-Karte. Und mit der Versicherungskarte der Krankenkasse
weist man sich beim Arzt aus. Der "Arbeitskreis Campuskarte
der Berlin-Brandenburger Hochschulen" bereitet derzeit eine
einheitliche multifunktionale Chipkarte für Hochschulen der
beiden Länder vor. Eine Vorreiterrolle hat die TU Berlin
übernommen, die ab dem Wintersemester 2000/2001 eine solche
Chipkarte einführen will.
Die "TU-Karte" dient in Zukunft als Studierenden- bzw.
Mitarbeiterausweis und ermöglicht den Zugang zu einer Reihe
von Dienstleistungen. Vorgänge wie etwa die Rückmeldung
werden dann rasch und unkompliziert über das Internet abgewickelt.
Der Studierende benötigt zusätzlich zu der Chipkarte
ein Kartenlesegerät, das an den Computer angeschlossen wird.
Auf einer Internetseite meldet sich der Studierende an. Danach
kann er alle Schritte, einschließlich Bezahlen, online erledigen
und sich notwendige Studienbescheinigungen ausdrucken.
Zunächst werden allerdings nur die Studierenden und Beschäftigten
der Fakultät III
und möglicherweise der zukünftigen Fakultät II
sowie die Mitarbeiter des Präsidialamtes mit der Karte ausgestattet.
In dieser Projektphase steht den Chipkarten-Inhabern zunächst
nur die Rückmeldung und das Buchen von Sportangeboten der
ZEH über das
Internet sowie eine digitale Signatur zum Unterschreiben und Verschlüsseln
von Dokumenten zur Verfügung.
Um die Karte einsetzen zu können, ist eine Ergänzung
bisher bestehender Regelungen erforderlich, insbesondere der Studentendatenverordnung
von 1993. Die TU Berlin wird daher der Senatsverwaltung einen
Vorschlag zur Ergänzung dieser Verordnung unterbreiten. Der
Einsatz als Beschäftigtenkarte erfordert den Abschluss einer
Dienstvereinbarung.
cho
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