Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Budgetierung
Das Herzstück der Universitätsreformen
Die TU Berlin beschließt die Budgetierung ihrer künftigen
Fakultäten
Die Neuorganisation ihrer Finanzstrukturen und die eigenständige
Verwaltung der finanziellen Mittel durch die Fakultäten,
die so genannte Budgetierung, ist das Herzstück der Reformen
an der TU Berlin. Der Akademische Senat
hat der Budgetierung bereits zugestimmt. Nun liegt es am Kuratorium,
die Reform ebenfalls zu verabschieden. Damit wäre die TU
Berlin, die als erste Universität des Landes eine Budgetierung
aller Bereiche durchführt, bei der Umsetzung ihrer Struktur-
und Verwaltungsreform einen großen Schritt weiter.
Mit der Einführung der Budgetierung wird der Haushalt der
TU Berlin dezentralisiert und die einzelnen Fakultäten der
Universität können ihre Mittel in Zukunft in eigener
Verantwortung verwalten. Damit erreicht die TU Berlin vor allem
kürzere Wege und einen effizienteren Einsatz der entsprechenden
Mittel. Denn die Fakultäten können vor Ort häufig
besser entscheiden, wo und wann welche Mittel eingesetzt werden
müssen. Bisher wurden die Budgets der einzelnen Fachbereiche
durch die Zentrale Universitätsverwaltung
(ZUV) verwaltet. Die Fachbereiche konnten zwar selbständig
Bestellungen aufgeben und ihre Mittel planen, hatten aber keine
Anordnungs- oder Bewirtschaftungsbefugnisse. Die ZUV verfügte
über die Freigabe der Mittel und trug damit auch die Verantwortung
für den Haushalt. Während die ZUV die Budgets in der
Regel rein "haushaltsmäßig" verwaltet hat,
d. h. lediglich Ausgaben und Einnahmen buchte, können die
Fakultäten ihre Budgetplanung nun inhaltsmäßig
und qualitativ steuern.
Nachdem auf der Sitzung des Akademischen Senats vom 17. Mai 2000
letzte Streitpunkte - vor allem zum Termin der Einführung
der Budgetierung, zur Möglichkeit der Rücklagenbildung
durch die Fakultäten und zur Deckungsfähigkeit von Personal-
und Sachmitteln - beseitigt werden konnten, sollen die Fakultäten
ab dem 1. Januar 2001 zum ersten Mal einen eigenen Globalhaushalt
erhalten. Generell setzt sich das Budget einer Fakultät künftig
aus drei Teilbeträgen - Sachmitteln, Personalmitteln und
Mitteln für Investitionen - zusammen. Im Januar 2001 erhalten
die Fakultäten zunächst das Sachmittelbudget. Die Budgetierung
der Personalmittel erfolgt erst im Januar 2002, da es gegen die
gleichzeitige Budgetierung von Sach- und Personalmitteln erhebliche
Bedenken gab. Die Personalmittel werden den Fakultäten daher
zunächst im Probebetrieb zur Verfügung gestellt. Die
Eigenverwaltung folgt dann ab Januar 2002. Damit wird das eigentliche
Kernstück der Budgetierung umgesetzt, denn dann sind Sach-
und Personalmittel untereinander deckungsfähig. Darüber
hinaus können Sach- und Personalmittel in Investitionsmittel
umgewandelt werden. Die Fakultät kann selbständig über
die Verteilung ihrer Mittel entscheiden sowie Mehr- oder Minderausgaben
zwischen den Titeln ausgleichen. Außerdem können die
Fakultäten aus ihren Mitteln künftig Rücklagen
bilden, die ihnen im nächsten Haushaltsjahr zu 100 Prozent
zur Verfügung stehen. Auch die Raumbudgetierung bietet Möglichkeiten,
etwa durch Mieteinnahmen weitere Rücklagen zu bilden.
Neu an der Budgetierung ist auch die Zusammensetzung des Fakultätshaushalts.
Während die Ermittlung des alten Fachbereichsbudgets zu großen
Teilen auf der vorhandenen Zahl des Fachbereichspersonals (Ist-Ausstattung)
beruhte, orientiert sich die Budgetierung der neuen Fakultäten
an deren Soll-Struktur, d. h. an der laut Ausstattungsplan angestrebten
Personalausstattung. Für diese erhalten die Fakultäten
die im Haushaltsplan der TU Berlin festgelegten Durchschnittssätze,
also nicht die volle Erstattung der anfallenden Kosten für
die Ist-Ausstattung. Für die Errechnung der sogenannten formelgebundenen
Mittel wurden vier Kategorien erarbeitet. Danach erhalten die
Fakultäten künftig Mittel für Lehre und Forschung
(1), für Information und Kommunikation (2), für Bibliotheken
(3) und für Sonstiges (4). Um ihr Budget aufzustocken, können
die Fakultäten mit dem Präsidenten der Universität
Zielvereinbarungen schließen. Diese gewähren den Fakultäten
für das Erreichen bestimmter Ziele zusätzliche Gelder
oder stellen ihnen im Rahmen von Zielvereinbarungen erwirtschaftete
Einnahmen zu 100 Prozent zur Verfügung.
Mit dem Start der Budgetierung in den Fakultäten ist die
Neuorganisation des TU-Haushalts jedoch noch nicht abgeschlossen.
2002 soll auch die Zentrale Universitätsverwaltung folgen.
Gegenwärtig gibt es hierfür noch keine brauchbaren Modellrechnungen.
Der Präsident der TU Berlin will daher bis 2001 einen sogenannten
Dienstleistungsbericht erstellen, der die Grundlage für die
Entwicklung von Kosten- und Leistungsparametern bietet.
Mirjam Kaplow
Leserbriefe
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