Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Modellfakultät
Personalüberhang:
Der "Kw-Vermerk"
Mit der Umstrukturierung der Fachbereiche in Fakultäten werden
bei vielen Beschäftigten auch Befürchtungen um den eigenen
Arbeitsplatz geweckt. Was passiert, wenn die eigene Stelle "Kw-gesetzt"
wird? Der Personalrat informierte darüber auf der Personalversammlung
am 16. Juni 2000.
Im Vorfeld der Umstrukturierung sollten die Fachbereiche ihre
Soll-Ausstattung des nichtwissenschaftlichen Personals neu ordnen.
Insgesamt waren 593 Stellen des technischen Personals und 301,5
im Verwaltungsbereich zu verteilen. Im Zuge dieses Verfahrens
wurden bisher 162 Stellen im technischen Bereich mit dem Vermerk
"künftig wegfallend" (Kw) versehen sowie 17 im
Verwaltungsbereich, hinzu kommen 86 Professorinnen und Professoren
mit einem "Kw-Vermerk". Er bedeutet für die Betroffenen
jedoch nicht, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Hier greift
die Vereinbarung dass keine betriebsbedingten Kündigungen
ausgesprochen werden. Doch im Gegenzug wird von ihnen Flexibilität
erwartet. Ihr Arbeitsfeld wird sich eventuell ändern bzw.
nach dem altersbedingten Ausscheiden des Stelleninhabers wegfallen.
In der Fakultät III
wurde eine Personalkommission gebildet. Die Modellfakultät
verbucht mit 39 Fachgebieten, die einen Kw-Vermerk bekamen, den
Mammutanteil daran.
Momentan ist die Personalabteilung dabei, die Rechtmäßigkeit
der Pläne und der Kw-Setzungen zu prüfen. "In der
Zwischenzeit wollten wir von der Leitung erfahren", so Michaela
Müller-Klang vom Personalrat, "wie sie geprüft
werden, wie unsere und die Einbeziehung der Beschäftigten
aussehen wird." Daraufhin legte die Leitung der TU einen
Leitfaden vor, der Aufschluss darüber geben sollte, wie mit
dem Überhangpersonal umgegangen wird. Im Juni fand dazu ein
erstes Gespräch statt. Vor der offiziellen Kw-Setzung, so
die interne Vereinbarung, sollen Wege der konfliktfreien Lösung
gesucht werden. Wurde jedoch der Einwand des Betroffenen bzw.
der Personalabteilung geprüft und die Kw-Setzung nicht abgewandt,
so erhält der Beschäftigte ein offizielles Schreiben
von der Personalabteilung. Darin sind Rechte und Pflichten sowie
Ansprechpartner und Qualifizierungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen
aufgelistet. Zur Verstärkung der Beratungsangebote werden
auf dezentraler Ebene Überhangsbeauftragte bestellt.
stt
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