Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Modellfakultät
FAKULTÄTSGLIEDERUNG /mika/ Das Kuratorium
der TU Berlin hat am 6. Juli 1999 die neue Fakultätsgliederung
endgültig beschlossen. In Zukunft soll die Universität
statt fünfzehn Fachbereichen nur noch acht Fakultäten
haben. Die neuen Fakultäten werden ihre Arbeit am 1. April
2001 aufnehmen. Die Modellfakultät III
wurde bereits im Juli 1999 eingerichtet. Fakultät I: Geisteswissenschaften;
Fakultät II: Chemie, Mathematik, Physik; Fakultät III:
Energie- und Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Bio- und Lebensmitteltechnologie,
Werkstoffwissenschaften; Fakultät IV: Elektrotechnik, Informatik;
Fakultät V: Verkehrswesen und Angewandte Mechanik, Maschinenbau
und Produktionstechnik; Fakultät VI: Bauingenieurwesen, Angewandte
Geowissenschaften; Fakultät VII: Architektur, Stadt- und
Regionalplanung, Landschaftsplanung und -architektur, Ökologie,
Soziologie; Fakultät VIII: Wirtschaftswissenschaften, Public
Health.
WAHLEN I /mika/ Die Amtszeit der Fachbereichsgremien läuft
mit dem 31. 3. 2001 aus. Um ihre Arbeit fristgerecht zum 1. 4.
2001 aufnehmen zu können, müssen die Institutsgremien
in den neuen Fakultäten neu gewählt werden. Hierzu ist
es notwendig, dass die Studierenden und das Personal den Instituten
zugeordnet werden. Die Vorbereitungen laufen bereits, damit die
Wahlen termingerecht durchgeführt werden können.
WAHLEN II /mika/ Damit die Studierenden an den Wahlen zu
den neuen Fakultätengremien teilnehmen können, ist vom
Präsidenten die Zuordnung der Studiengänge zu den neuen
Fakultäten vorgenommen worden. Studierende, deren Studiengänge
nicht eindeutig einer Fakultät zuzuordnen sind, können
sich im Rahmen der Rückmeldung für das Wintersemester
2000/2001 für eine Fakultät entscheiden. Das betrifft
rund 7000 Studierende. Den Studierenden wird geraten, die Ausweise
nach Erhalt zu überprüfen und - bei nicht richtig umgesetzter
Optionsentscheidung - das Immatrikulationsbüro zu informieren,
damit die Entscheidung entsprechend umgesetzt werden kann.
ENERGIESPARMASSNAHMEN /mika/ Die TU Berlin führt unter
anderem folgende Energiesparmaßnahmen durch: Umsetzung der
Stromkostenbudgetierung in Verbindung mit der künftigen Fakultätsstruktur,
Aufbau eines computergestützten Energiedatenerfassungssystems,
Überprüfung der Durchführbarkeit von Raumtemperaturabsenkungen
mittels Wochenend- und Nachtabsenkung, Schwachstellenanalyse aller
Gebäude in Verbindung mit der Erstellung eines Gebäudepasses,
schrittweise Substituierung von Durchlaufkühlungen, die mit
Trinkwasser betrieben werden, durch Rückkühlanlagen,
Reduzierung des Energieverbrauchs bei outgesourcten Gebäuden
mittels Betreibermodellen. Als Beitrag zur CO2-Minderung des Landes
Berlin strebt die TU an, den Energieverbrauch im Zeitraum von
1990 bis 2010 um mindestens 25 % zu senken. Dies betrifft den
Verbrauch in Strom, Fernwärme und Brennstoffen bezogen auf
die Nutzfläche.
Leserbriefe
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