Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Modellfakultät

FAKULTÄTSGLIEDERUNG /mika/ Das Kuratorium der TU Berlin hat am 6. Juli 1999 die neue Fakultätsgliederung endgültig beschlossen. In Zukunft soll die Universität statt fünfzehn Fachbereichen nur noch acht Fakultäten haben. Die neuen Fakultäten werden ihre Arbeit am 1. April 2001 aufnehmen. Die Modellfakultät III wurde bereits im Juli 1999 eingerichtet. Fakultät I: Geisteswissenschaften; Fakultät II: Chemie, Mathematik, Physik; Fakultät III: Energie- und Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Bio- und Lebensmitteltechnologie, Werkstoffwissenschaften; Fakultät IV: Elektrotechnik, Informatik; Fakultät V: Verkehrswesen und Angewandte Mechanik, Maschinenbau und Produktionstechnik; Fakultät VI: Bauingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften; Fakultät VII: Architektur, Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsplanung und -architektur, Ökologie, Soziologie; Fakultät VIII: Wirtschaftswissenschaften, Public Health.

WAHLEN I /mika/ Die Amtszeit der Fachbereichsgremien läuft mit dem 31. 3. 2001 aus. Um ihre Arbeit fristgerecht zum 1. 4. 2001 aufnehmen zu können, müssen die Institutsgremien in den neuen Fakultäten neu gewählt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Studierenden und das Personal den Instituten zugeordnet werden. Die Vorbereitungen laufen bereits, damit die Wahlen termingerecht durchgeführt werden können.

WAHLEN II /mika/ Damit die Studierenden an den Wahlen zu den neuen Fakultätengremien teilnehmen können, ist vom Präsidenten die Zuordnung der Studiengänge zu den neuen Fakultäten vorgenommen worden. Studierende, deren Studiengänge nicht eindeutig einer Fakultät zuzuordnen sind, können sich im Rahmen der Rückmeldung für das Wintersemester 2000/2001 für eine Fakultät entscheiden. Das betrifft rund 7000 Studierende. Den Studierenden wird geraten, die Ausweise nach Erhalt zu überprüfen und - bei nicht richtig umgesetzter Optionsentscheidung - das Immatrikulationsbüro zu informieren, damit die Entscheidung entsprechend umgesetzt werden kann.

ENERGIESPARMASSNAHMEN /mika/ Die TU Berlin führt unter anderem folgende Energiesparmaßnahmen durch: Umsetzung der Stromkostenbudgetierung in Verbindung mit der künftigen Fakultätsstruktur, Aufbau eines computergestützten Energiedatenerfassungssystems, Überprüfung der Durchführbarkeit von Raumtemperaturabsenkungen mittels Wochenend- und Nachtabsenkung, Schwachstellenanalyse aller Gebäude in Verbindung mit der Erstellung eines Gebäudepasses, schrittweise Substituierung von Durchlaufkühlungen, die mit Trinkwasser betrieben werden, durch Rückkühlanlagen, Reduzierung des Energieverbrauchs bei outgesourcten Gebäuden mittels Betreibermodellen. Als Beitrag zur CO2-Minderung des Landes Berlin strebt die TU an, den Energieverbrauch im Zeitraum von 1990 bis 2010 um mindestens 25 % zu senken. Dies betrifft den Verbrauch in Strom, Fernwärme und Brennstoffen bezogen auf die Nutzfläche.


Leserbriefe

  Die neue TU -
           Juni 2000


© 6/2000 TU-Pressestelle