Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Budgetierung

Zeitplan der Budgetierung und Wege der Umsetzung

  • Die Fakultäten verfügen ab Januar 2001 über ihre Sachmittel, über die Personalmittel zunächst im Probebetrieb (Eigenverwaltung ab Januar 2002).
  • Der TU-Strukturplan gilt von 1998 bis 2003.
  • Der Personalüberhang (jener Personenkreis, dessen Arbeit durch Strukturmaßnahmen faktisch wegfällt) wird bis Ende 2002 zentral finanziert. Danach geht die Finanzierung an die Fakultäten.
  • Die Budgetierungsregeln werden spätestens mit dem TU-Strukturplan von 2003 überarbeitet.
  • Die Raumbudgetierung erfolgt ab dem 1. Juni 2001.
  • Der Präsident erstellt bis 2001 einen Dienstleistungsbericht für die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), die ab 2002 budgetiert werden soll.
  • In den Hochschulverträgen, die das Land Berlin mit den Hochschulen abgeschlossen hat, ist der Landeszuschuss zum sogenannten Globalhaushalt der TU Berlin bis zum Jahr 2002 festgeschrieben (2000: 526 Mio Mark; 2001: 528 Mio Mark; 2002: 537 Mio Mark).
  • Grundlage für das, was die einzelnen Fakultäten im Rahmen ihrer eigenen kleinen Globalhaushalte aus dem großen TU Haushalt bekommen, sind die Ausstattungspläne (für Hochschullehrer und Wissenschaftliche Mitarbeiter vom März 1998, für Sonstige Mitarbeiter vom Dezember 1999; für Tutoren und studentische Hilfskräfte sollen diese noch im Sommersemester 2000 beschlossen werden).
  • Der Globalhaushalt einer Fakultät besteht aus Mitteln für konsumtive Ausgaben (Sachmittel, z. B. für Bücher, Zeitschriften etc.), aus Personalmitteln und Mitteln für Investitionen. Sach- und Personalmittel sind ab 2002 deckungsfähig; Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel umgewandelt werden, nicht aber umgekehrt.
  • Die Fakultäten können aus ihren Budgets künftig Rücklagen bilden.
  • Einnahmen, die die Fakultäten machen, stehen ihnen in Zukunft zu einem gewissen Prozentsatz zur Verfügung.
  • Die Regelform der Mittelzuweisung ist nach wie vor die formelgebundene Mittelverteilung (45 % als Grundausstattung; 25 % für Leistungen in der Lehre; 25 % für Forschungsleistungen; 5 % zur Verstärkung der NC-Fächer).
  • Die Fakultäten können durch den Abschluss von Zielvereinbarungen untereinander oder mit dem Präsidenten weitere Mittel erhalten. Gegenstand von Zielvereinbarungen sind z. B. Studienreformmaßnahmen, Forschungsschwerpunkte, Serviceleistungen, Frauenförderung etc.
  • Die Fakultäten können ihre Stellenpläne künftig selbst aufstellen (ausgenommen sind Planstellen bzw. Stellen für Beamte).
  • Jede Fakultät muß künftig einen Entwicklungsplan aufstellen, der Auskunft über die Fachgebiete, die Personalstruktur, die Studienplätze, den Service und das Forschungsprofil eines Fachbereichs gibt.
  • Zur Regulierung der Budgetierung gibt es verbindliche Bewirtschaftungsregeln sowie ein gemeinsames Berichtswesen. Das Controlling überprüft die Verwendung der Mittel unter dem Aspekt der Entwicklung der Universität, die Revision überprüft ihre rechtmäßige Verwendung.
  • Zur Unterstützung der Frauenförderung gibt es einheitliche Regeln, die die Besetzung von Hochschullehrerstellen mit Frauen mit einem finanziellen Zuschlag von fünf Prozent belohnen.
  • Die Zentrale Universitätsverwaltung soll in einen zentralen Service- und Dienstleistungsbereich umgewandelt werden, in dem sich die neuen Fakultätsstrukturen abbilden.


Leserbriefe

  Die neue TU -
           Juni 2000


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