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Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Budgetierung
Zeitplan der Budgetierung und Wege der Umsetzung
- Die Fakultäten verfügen ab Januar 2001 über
ihre Sachmittel, über die Personalmittel zunächst im
Probebetrieb (Eigenverwaltung ab Januar 2002).
- Der TU-Strukturplan gilt von 1998 bis 2003.
- Der Personalüberhang (jener Personenkreis, dessen Arbeit
durch Strukturmaßnahmen faktisch wegfällt) wird bis
Ende 2002 zentral finanziert. Danach geht die Finanzierung an
die Fakultäten.
- Die Budgetierungsregeln werden spätestens mit dem TU-Strukturplan
von 2003 überarbeitet.
- Die Raumbudgetierung erfolgt ab dem 1. Juni 2001.
- Der Präsident erstellt bis 2001 einen Dienstleistungsbericht
für die Zentrale Universitätsverwaltung
(ZUV), die ab 2002 budgetiert werden soll.
- In den Hochschulverträgen, die das Land Berlin mit den
Hochschulen abgeschlossen hat, ist der Landeszuschuss zum sogenannten
Globalhaushalt der TU Berlin bis zum Jahr 2002 festgeschrieben
(2000: 526 Mio Mark; 2001: 528 Mio Mark; 2002: 537 Mio Mark).
- Grundlage für das, was die einzelnen Fakultäten
im Rahmen ihrer eigenen kleinen Globalhaushalte aus dem großen
TU Haushalt bekommen, sind die Ausstattungspläne (für
Hochschullehrer und Wissenschaftliche Mitarbeiter vom März
1998, für Sonstige Mitarbeiter vom Dezember 1999; für
Tutoren und studentische Hilfskräfte sollen diese noch im
Sommersemester 2000 beschlossen werden).
- Der Globalhaushalt einer Fakultät besteht aus Mitteln
für konsumtive Ausgaben (Sachmittel, z. B. für Bücher,
Zeitschriften etc.), aus Personalmitteln und Mitteln für
Investitionen. Sach- und Personalmittel sind ab 2002 deckungsfähig;
Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel umgewandelt
werden, nicht aber umgekehrt.
- Die Fakultäten können aus ihren Budgets künftig
Rücklagen bilden.
- Einnahmen, die die Fakultäten machen, stehen ihnen in
Zukunft zu einem gewissen Prozentsatz zur Verfügung.
- Die Regelform der Mittelzuweisung ist nach wie vor die formelgebundene
Mittelverteilung (45 % als Grundausstattung; 25 % für Leistungen
in der Lehre; 25 % für Forschungsleistungen; 5 % zur Verstärkung
der NC-Fächer).
- Die Fakultäten können durch den Abschluss von Zielvereinbarungen
untereinander oder mit dem Präsidenten weitere Mittel erhalten.
Gegenstand von Zielvereinbarungen sind z. B. Studienreformmaßnahmen,
Forschungsschwerpunkte, Serviceleistungen, Frauenförderung
etc.
- Die Fakultäten können ihre Stellenpläne künftig
selbst aufstellen (ausgenommen sind Planstellen bzw. Stellen für
Beamte).
- Jede Fakultät muß künftig einen Entwicklungsplan
aufstellen, der Auskunft über die Fachgebiete, die Personalstruktur,
die Studienplätze, den Service und das Forschungsprofil eines
Fachbereichs gibt.
- Zur Regulierung der Budgetierung gibt es verbindliche Bewirtschaftungsregeln
sowie ein gemeinsames Berichtswesen. Das Controlling überprüft
die Verwendung der Mittel unter dem Aspekt der Entwicklung der
Universität, die Revision überprüft ihre rechtmäßige
Verwendung.
- Zur Unterstützung der Frauenförderung gibt es einheitliche
Regeln, die die Besetzung von Hochschullehrerstellen mit Frauen
mit einem finanziellen Zuschlag von fünf Prozent belohnen.
- Die Zentrale Universitätsverwaltung soll in einen zentralen
Service- und Dienstleistungsbereich umgewandelt werden, in dem
sich die neuen Fakultätsstrukturen abbilden.
Leserbriefe
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