TU intern - April 2001 - Hochschulpolitik
BAföG:
Mehr Geld fürs Studium
Seit dem 1. April ist das neue BAföG in Kraft. Die maximale
Förderung steigt von 1030 auf 1140 Mark. Durch die Anhebung
der Elternfreibeträge und die Nichtanrechnung des Kindergeldes
erhöht sich die Zahl der Anspruchberechtigten um 81000 auf
445000. Auch werden 40 statt bisher 30 Prozent der BAföG-Empfänger
in den Genuss der Vollförderung kommen. In Ost und West gelten
jetzt die gleichen Fördersätze. Wie bisher wird BAföG
jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen
gezahlt. Die maximale Schuldengrenze sinkt jedoch von 30000 auf
20000 Mark. Für Schwangerschaft und Kindererziehung steigen
die Förderzeiten von vier auf bis zu acht Semester.
Studienaufenthalte im Ausland werden stärker gefördert:
Studenten können künftig ab dem dritten Semester an
einer europäischen Hochschule bis zum Examen BAföG erhalten.
Bisher wurde nur für bis zu zwei Auslandssemester gezahlt.
Die Mehrkosten durch die BAföG-Reform belaufen sich auf 1,3
Milliarden Mark jährlich. In den nächsten Jahren steigen
damit die Gesamtausgaben für BAföG auf knapp vier Milliarden
Mark. Sie erreichen damit den Stand vor den Spareingriffen Anfang
der 90er Jahre. Die BAföG-Kosten trägt der Bund zu 65
Prozent und die Länder zu 35 Prozent.
Ab dem Sommersemester können Studierende außerdem einen
Bildungskredit beantragen. Das Darlehen beträgt monatlich
rund 600 Mark und wird für maximal zwei Jahre gezahlt. Die
Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
Der Zinssatz beträgt 6,1 Prozent plus einem Aufschlag von
einem Prozent. Kreditgeber ist die Deutsche Ausgleichsbank. Studierende
müssen den Bedarf nicht nachweisen. Auch das eigene Einkommen
und das der Eltern sowie der Erhalt von BAföG spielen keine
Rolle. Bedingung ist allerdings, dass der Antragsteller nicht
älter als 35 Jahre ist und die Zwischenprüfung bestanden
hat. Interessenten melden sich direkt an das Bundesverwaltungsamt
in Köln. Tel.: (0221) 7 58 44 92
Bettina Micka
www.bmbf.de/288_1966.html
www.bundesverwaltungsamt.de
www.bildungskredit.de
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