TU intern - April 2001 - Hochschulpolitik
Leistungsbezogene Mittelvergabe:
Entwurf der Hochschulverträge sieht ab 2002 Neuverteilung
von Geldern vor
Der Präsident der TU Berlin hat den Entwurf des Hochschulvertrags
zwischen dem Land Berlin und der TU Berlin unter Vorbehalt paraphiert
(s. S. 2), weil bei einigen Punkten, die sich für
die TU Berlin zuschussmindernd auswirken, noch Unklarheiten bestehen.
Im Gegensatz zur Höhe der finanziellen Zuwendungen für
die Universitäten, die noch in der Schwebe sind, ist eins
aber sicher: Zusätzliches Geld gibt es nur gegen Reformen.
So soll nach den Vorstellungen des Wissenschaftssenators z.B.
künftig ein bestimmter Prozentsatz der Mittel für die
Hochschulen zurückbehalten und nur noch leistungsbezogen
vergeben werden. Dazu sollen die Hochschulen ab 2002 ein gemeinsames
"System der leistungsbezogenen Mittelzuweisung" einführen.
Hierfür wird ein Prozentsatz der konsumtiven Zuschüsse
neu verteilt. Die Berechnung der Verteilungsmasse, ihr Aufwuchs,
die Bildung von Fächergruppen sowie die Festlegung der Parameter
für Leistungen in Lehre, Forschung/ Nachwuchsförderung
und Gleichstellung wurden in den Hochschulverträgen genau
festgelegt.
Wie nun soll die leistungsbezogene Zuweisung aussehen? Der Prozentsatz
für die Universitäten beträgt in den Jahren 2002
sechs Prozent (d. s. ca. 58 Mio. DM), 2003: 10 %, 2004: 15 % und
2005: 15 %. (= Ende der Laufzeit der jetzt verhandelten Hochschulverträge).
An den beteiligten Hochschulen werden Fächergruppen gebildet:
an den Universitäten die FGU 1 mit den Geistes- und Sozialwissenschaften
und die FGU 2 (Natur- und Ingenieurwissenschaften). An den Fachhochschulen
wird es die FGH 1 (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) und
die FGH 2 (Technischen Wissenschaften/Gestaltung) geben. Die Verteilung
soll fächergruppenbezogen erfolgen: An den Universitäten
für Lehre zu 47,5 %, für Forschung/Nachwuchsförderung
auch zu 47,5 % und für die Gleichstellung (= Frauenförderung)
zu 5%: Bei den Fachhochschulen erfolgt sie für Lehre nach
80 %, für Forschung/ Nachwuchsförderung 15 % und für
die Gleichstellung 5 %. Welche Parameter mit welcher Gewichtung
gelten sollen, ist der Tabelle zu entnehmen.
Kritik an den Leistungskriterien, die als beliebig angesehen werden,
wurde bereits geäußert: In der Lehre als Erfolgsquote
die Absolventenzahl zu nehmen, könnte zu einem Qualitätsverlust
führen. Hier müsse eine Kontrolle eingebaut werden,
damit dieser Parameter nicht als eine Maßnahme zum "Dünnbrettbohren"
missverstanden werde. Auch die Belastungsquote mit 10% sei zu
niedrig. Bei den Parametern für die Forschung fühlen
sich die Geisteswissenschaftler der TU Berlin benachteiligt, da
die Anzahl der Publikationen nicht berücksichtigt wird. Auch
die TU-Ingenieurwissenschaftler sind unzufrieden, gehen ihre eingeworbenen
Drittmittel doch nicht in voller Höhe ein, sondern werden
nach spezifischen Gesichtspunkten gekappt, bevor sie berücksichtigt
werden.
In den Jahren 2002 bis 2005 soll die Mittelzuweisung für
Universitäten und Fachhochschulen getrennt und Mitte 2004
eine Evaluierung erfolgen, bei der auch eine hochschulartenübergreifende
Verrechnung (Universitäten und Fachhochschulen zusammen)
geprüft werden soll.
tz
System der leistungsbezogenen Mittelvergabe (gemäß
Entwurf für Hochschulvertrag)
|
Für die Lehre gelten folgende Parameter:
|
Auslastungsquote
|
0,1
|
Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit Regelstudienzeit/Zahl
der Studienplätze
|
Erfolgsquote
|
0,5
|
Zahl der Absolventen/Studierende in der Jahrgangsstärke
|
Regelstudienzeitquote
|
0,3
|
Anzahl der Absolventen in der Regelstudienzeit + 2/Absolventen
insgesamt
|
Internationalität
|
0,1
|
Universitäten: Anzahl ausländischer Absolventen
an Absolventen insgesamt
Fachhochschulen: Anzahl ausländischer Studierende in
der Regelstudienzeit + 2/Studierende der Regelstudienzeit
+ 2 insgesamt)
|
|
|
|
Für die Forschung / Nachwuchsförderung gelten folgende
Parameter:
|
An den Universitäten:
|
|
|
Drittmittel
|
0,7
|
Anteil der Drittmittelausgaben einer Universität in
einer Fächergruppe an den gesamten
|
Promotionen
|
0,2
|
Anteil der Promotionen einer Universität in einer Fächergruppe
an der Gesamtzahl der
|
Internationalität
|
0,1
|
Anteil der Alexander-von-Humboldt-Stipendianten und -Preisträger
einer Universität in einer
|
An den Fachhochschulen:
|
|
|
Drittmittel
|
0,6
|
Drittmittelausgaben / Zahl der besetzten Hochschullehrerstellen
|
Veröffentlichungen
|
0,2
|
Zahl der Veröffentlichungen / Zahl der besetzten Hochschullehrerstellen
|
Internationalität
|
0,2
|
Internationale Kooperationsprojekte/Zahl der Hochschullehrerstellen
|
|
|
|
Für die Gleichstellung gelten folgende Parameter:
|
An den Universitäten:
|
|
|
Professorinnen
|
0,2
|
Anzahl der Professorinnen/Anzahl besetzte Professuren
|
Promotionen (w)
|
0,6
|
Anzahl der Promotionen (w)/Anzahl der Promotionen insgesamt
|
Absolventinnen
|
0,2
|
Anzahl der Absolventinnen / Absolventen insgesamt
|
An den Fachhochschulen:
|
|
|
Professorinnen
|
0,5
|
Anzahl der Professorinnen / Anzahl besetzte Professuren
|
Absolventinnen
|
0,5
|
(Anzahl der Absolventinnen / Absolventen insgesamt)
|
Leserbriefe
|