TU intern - April 2001 - Hochschulpolitik

Leistungsbezogene Mittelvergabe:

Entwurf der Hochschulverträge sieht ab 2002 Neuverteilung von Geldern vor

Der Präsident der TU Berlin hat den Entwurf des Hochschulvertrags zwischen dem Land Berlin und der TU Berlin unter Vorbehalt paraphiert (s. S. 2), weil bei einigen Punkten, die sich für die TU Berlin zuschussmindernd auswirken, noch Unklarheiten bestehen.

Im Gegensatz zur Höhe der finanziellen Zuwendungen für die Universitäten, die noch in der Schwebe sind, ist eins aber sicher: Zusätzliches Geld gibt es nur gegen Reformen. So soll nach den Vorstellungen des Wissenschaftssenators z.B. künftig ein bestimmter Prozentsatz der Mittel für die Hochschulen zurückbehalten und nur noch leistungsbezogen vergeben werden. Dazu sollen die Hochschulen ab 2002 ein gemeinsames "System der leistungsbezogenen Mittelzuweisung" einführen. Hierfür wird ein Prozentsatz der konsumtiven Zuschüsse neu verteilt. Die Berechnung der Verteilungsmasse, ihr Aufwuchs, die Bildung von Fächergruppen sowie die Festlegung der Parameter für Leistungen in Lehre, Forschung/ Nachwuchsförderung und Gleichstellung wurden in den Hochschulverträgen genau festgelegt.

Wie nun soll die leistungsbezogene Zuweisung aussehen? Der Prozentsatz für die Universitäten beträgt in den Jahren 2002 sechs Prozent (d. s. ca. 58 Mio. DM), 2003: 10 %, 2004: 15 % und 2005: 15 %. (= Ende der Laufzeit der jetzt verhandelten Hochschulverträge). An den beteiligten Hochschulen werden Fächergruppen gebildet: an den Universitäten die FGU 1 mit den Geistes- und Sozialwissenschaften und die FGU 2 (Natur- und Ingenieurwissenschaften). An den Fachhochschulen wird es die FGH 1 (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) und die FGH 2 (Technischen Wissenschaften/Gestaltung) geben. Die Verteilung soll fächergruppenbezogen erfolgen: An den Universitäten für Lehre zu 47,5 %, für Forschung/Nachwuchsförderung auch zu 47,5 % und für die Gleichstellung (= Frauenförderung) zu 5%: Bei den Fachhochschulen erfolgt sie für Lehre nach 80 %, für Forschung/ Nachwuchsförderung 15 % und für die Gleichstellung 5 %. Welche Parameter mit welcher Gewichtung gelten sollen, ist der Tabelle zu entnehmen.

Kritik an den Leistungskriterien, die als beliebig angesehen werden, wurde bereits geäußert: In der Lehre als Erfolgsquote die Absolventenzahl zu nehmen, könnte zu einem Qualitätsverlust führen. Hier müsse eine Kontrolle eingebaut werden, damit dieser Parameter nicht als eine Maßnahme zum "Dünnbrettbohren" missverstanden werde. Auch die Belastungsquote mit 10% sei zu niedrig. Bei den Parametern für die Forschung fühlen sich die Geisteswissenschaftler der TU Berlin benachteiligt, da die Anzahl der Publikationen nicht berücksichtigt wird. Auch die TU-Ingenieurwissenschaftler sind unzufrieden, gehen ihre eingeworbenen Drittmittel doch nicht in voller Höhe ein, sondern werden nach spezifischen Gesichtspunkten gekappt, bevor sie berücksichtigt werden.

In den Jahren 2002 bis 2005 soll die Mittelzuweisung für Universitäten und Fachhochschulen getrennt und Mitte 2004 eine Evaluierung erfolgen, bei der auch eine hochschulartenübergreifende Verrechnung (Universitäten und Fachhochschulen zusammen) geprüft werden soll.

tz

System der leistungsbezogenen Mittelvergabe (gemäß Entwurf für Hochschulvertrag)

Für die Lehre gelten folgende Parameter:

Auslastungsquote

0,1

Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit Regelstudienzeit/Zahl der Studienplätze

Erfolgsquote

0,5

Zahl der Absolventen/Studierende in der Jahrgangsstärke

Regelstudienzeitquote

0,3

Anzahl der Absolventen in der Regelstudienzeit + 2/Absolventen insgesamt

Internationalität

0,1

Universitäten: Anzahl ausländischer Absolventen an Absolventen insgesamt
Fachhochschulen: Anzahl ausländischer Studierende in der Regelstudienzeit + 2/Studierende der Regelstudienzeit + 2 insgesamt)

 

 

 

Für die Forschung / Nachwuchsförderung gelten folgende Parameter:

An den Universitäten:

 

 

Drittmittel

0,7

Anteil der Drittmittelausgaben einer Universität in einer Fächergruppe an den gesamten

Promotionen

0,2

Anteil der Promotionen einer Universität in einer Fächergruppe an der Gesamtzahl der

Internationalität

0,1

Anteil der Alexander-von-Humboldt-Stipendianten und -Preisträger einer Universität in einer

An den Fachhochschulen:

 

 

Drittmittel

0,6

Drittmittelausgaben / Zahl der besetzten Hochschullehrerstellen

Veröffentlichungen

0,2

Zahl der Veröffentlichungen / Zahl der besetzten Hochschullehrerstellen

Internationalität

0,2

Internationale Kooperationsprojekte/Zahl der Hochschullehrerstellen

 

 

 

Für die Gleichstellung gelten folgende Parameter:

An den Universitäten:

 

 

Professorinnen

0,2

Anzahl der Professorinnen/Anzahl besetzte Professuren

Promotionen (w)

0,6

Anzahl der Promotionen (w)/Anzahl der Promotionen insgesamt

Absolventinnen

0,2

Anzahl der Absolventinnen / Absolventen insgesamt

An den Fachhochschulen:

 

 

Professorinnen

0,5

Anzahl der Professorinnen / Anzahl besetzte Professuren

Absolventinnen

0,5

(Anzahl der Absolventinnen / Absolventen insgesamt)


Leserbriefe

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    April 2001


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