TU intern - April 2001 - Die neue TU
Neugliederung als wichtiger Reformschritt
Die acht Fakultäten verwalten ihr Budget selbst
Die neuen Fakultäten der TU Berlin haben sich am 1. April
2001 konstituiert. Aus fünfzehn Fachbereichen der TU Berlin
entstanden acht Fakultäten, die zudem ihr Budget selbst verwalten.
"Damit ist ein entscheidender Reformschritt vollzogen. Die
TU Berlin ist im Hinblick auf ihre Organisationsstruktur jetzt
schlanker und leistungsfähiger als jemals in ihrer Nachkriegsgeschichte",
kommentiert der Präsident der TU Berlin, Prof. Dr. Hans-Jürgen
Ewers, die Umstrukturierung. Durch sie werden leistungsfähigere
Einheiten gebildet, die im Wege der Verantwortungsdelegation künftig
Aufgaben dezentral wahrnehmen können und dabei erhebliche
zusätzliche Entscheidungsspielräume bekommen. Die Zusammenlegung
von größtenteils verwandten Disziplinen in den neuen
Fakultäten soll fachliche Synergien im Wissenschafts- und
Lehrbereich hervorbringen. Gleichzeitig liegen die themenbezogenen
Forschungsschwerpunkte und berufsfeldbezogenen Studiengänge
wie Weiterbildungsaktivitäten quer zu den neuen Fakultäten.
Interdisziplinarität ist damit jeweils auf Zeit themen- und
berufsfeldbezogen institutionalisiert. Diese Struktur ermöglicht
ein flexibles Reagieren auf neue Forschungsthemen und veränderte
Anforderungen von außen.
Das Kuratorium
der TU Berlin hatte am 6. Juli 1999 die neue Fakultätsgliederung
endgültig beschlossen. Gleichzeitig wurde die Modellfakultät III Prozesswissenschaften
eingerichtet, um frühzeitig Erfahrungen bei diesem Umstrukturierungsprozess
sammeln und später für die anderen Fakultäten umsetzen
zu können. Die Modellfakultät III wurde aus den Fachbereichen
Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften sowie
Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie gebildet. Die meisten
Fakultätsdekane werden am 18. April 2001 gewählt.
Ein weiterer wichtiger Schritt innerhalb der Reformbemühungen
ist die parallel zum Umstrukturierungsprozess laufende Budgetierung.
Bereits zum 1. Januar 2001 wurden für die Fachbereiche/Fakultäten
Globalhaushalte aufgestellt und ihnen zugeteilt. Sie verfügen
nun frei über Sach- und Investitionsmittel, die Personalmittel
stehen ihnen zunächst im Probebetrieb zur Verfügung.
Die völlige Eigenverwaltung der Mittel erfolgt schließlich
ab Januar 2002. Damit wird das eigentliche Kernstück der
Budgetierung umgesetzt, denn dann sind Sach- und Personalmittel
untereinander deckungsfähig. Die Fakultäten entscheiden
selbstständig über die Verteilung ihrer Mittel und können
Mehr- oder Minderausgaben zwischen den Titeln ausgleichen. Außerdem
haben sie die Möglichkeit, aus ihren Mitteln Rücklagen
zu bilden, die ihnen im nächsten Haushaltsjahr zu 100 Prozent
zur Verfügung stehen. Durch die Raumbudgetierung können
auch Mieteinnahmen in Rücklagen umgewandelt werden.
BUDGETIERUNG
"Die Budgetierung der Fakultäten ist, wenn sie an die
Institute und Fachgebiete weitergegeben wird, auf Dauer die wichtigste
Reform innerhalb der TU Berlin. Sie verändert die Mittelverteilung,
die Entscheidungsstruktur und die Entscheidungsebene in dramatischer
Weise. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es, die zentrale
Steuerung auf wenige Kernziele zu reduzieren und den Fakultäten
Spielräume zur eigenständigen Profilbildung zu belassen.
Zielvereinbarungen zwischen den Fakultäten und der Universitätsleitung,
in denen Indikatoren für eine leistungsbezogene Mittelvergabe
beschrieben werden, sollen Anreize schaffen und auch den Wettbewerb
zwischen den Fakultäten fördern", so TU-Präsident
Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers.
Mit der Budgetierung will die TU Berlin vor allem kürzere
Wege und einen effizienten Einsatz der entsprechenden Mittel erreichen.
Die Fakultäten sollen vor Ort entscheiden, wo und wann welche
Mittel eingesetzt werden müssen. Bisher wurden die Budgets
der einzelnen Fachbereiche durch die Zentrale Universitätsverwaltung
(ZUV) verwaltet. Die Fachbereiche konnten zwar selbstständig
Bestellungen aufgeben und ihre Mittel planen, hatten aber keine
Anordnungs- oder Bewirtschaftungsbefugnisse. Mit dem Start der
Budgetierung in den Fakultäten ist die Neuorganisation des
TU-Haushalts jedoch noch nicht abgeschlossen. 2002 soll auch die
Budgetierung der Zentralen Universitätsverwaltung folgen.
Die Umsetzungsmöglichkeiten der Budgetierung, konzeptionelle
Überlegungen sowie bereits gewonnene Erfahrungen wurden im
Vorfeld mit dem Centrum für Hochschulentwicklung
(CHE) gemeinsam diskutiert und festgeschrieben.
HINTERGRUND
Mit diesen Strukturmaßnahmen erfüllt die TU Berlin
die Forderungen der Berliner Hochschulverträge aus den Jahren
1997 und 1999, die zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen
abgeschlossen wurden. Sie legen die Absenkung der konsumtiven
Staatszuschüsse fest und befreien im Gegenzug die Berliner
Hochschulen von weiteren Haushaltskürzungen des Landes. Mit
den Verträgen hat sich die Technische Universität Berlin
gleichzeitig verpflichtet, bis Ende des Wintersemesters 1997/98
einen Strukturplan vorzulegen, der die Ausstattung auf der Basis
des zugesicherten Globalbudgets von 505 Millionen DM für
das Jahr 2000 (gegenüber noch 543 Millionen DM im Jahre 1997)
beschreibt. Auf der Grundlage dieses Finanzrahmens verabschiedete
der Akademische Senat
(AS) der TU Berlin im März 1998 mehrheitlich bei nur einer
Stimmenthaltung einen Hochschulstrukturplan.
Er beschreibt unter anderem die neue Fakultätsstruktur. Der
TU-Strukturplan gilt von 1998 bis 2003, danach sollen auch die
Budgetierungsregeln überprüft werden. "Mit diesen
Reformschritten kommen wir unseren Verpflichtungen gegenüber
dem Land Berlin nach. Im Gegenzug verlangen wir, dass das Land
und der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu
seinen Versprechungen steht und ausreichend in den Wissenschafts-
und Hochschulbereich Berlins investiert. Weitere finanzielle Kürzungen
würden uns in unserem Reformprozess bremsen und eine wichtige
Zukunftsinvestition in die Region verhindern", so Prof. Dr.
Hans-Jürgen Ewers.
ZAHLEN UND STRUKTUR
Die TU Berlin verfügt momentan über 396 Professuren,
30 Gastprofessuren sowie 59 Honorarprofessuren. An der TU Berlin
arbeiten 1524 wissenschaftliche Mitarbeiter, 1754 Studentisches
Personal, 1407 Sonstiges Personal in den Fakultäten sowie
687 in der Zentralen Universitätsverwaltung. Mehr als die
Hälfte des wissenschaftlichen und studentischen Personals
wird aus Dritt- oder Fremdmitteln finanziert. Insgesamt sind an
der TU Berlin 7151 Personen tätig.
stt
www.tu-berlin.de/fb/struktur_neu.htm
www.tu-berlin.de/presse/doku/budgetierung/index.html
www.tu-berlin.de/presse/doku/budget/index.html
Leserbriefe
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