TU intern - Dezember 2001 - Aktuelles

Akademischer Senat:

Besorgt über Rasterfahndung


Trotz Protesten der Studierenden und Besorgnis des Akademischen Senats musste die TU Berlin erneut Daten herausgeben

Aufgrund einer erneuten richterlichen Anordnung (Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Oktober 2001 - Gz.: 353 AR 199/01) war die TU Berlin verpflichtet, im Rahmen einer Rasterfahndung Daten ihrer Studierenden an das Landeskriminalamt zu übermitteln. Betroffen sind männliche Studierende der Altersgruppe 18 bis 40, bei denen eine islamische Religionszugehörigkeit vermutet werden kann. Das Verfahren wird von dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit begleitet, der insbesondere auch die zeitnahe Löschung der Daten, die keinen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben, kontrollieren wird. Studierende, die glauben, von dem Verfahren betroffen zu sein, können sich bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten der TU Berlin (Tel. 314-2 17 84) näher informieren.

AS-BESCHLUSS

Der Akademische Senat der TU Berlin hat zur Rasterfahndung am 28. 11. 2001 folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Akademische Senat der TU Berlin äußert sich besorgt über die zunehmende Ausweitung der so genannten „Rasterfahndung“, in deren Rahmen auch von Hochschulen und anderen Institutionen persönliche Daten Studierender und Beschäftigter zum Zwecke der ungezielten Ermittlung abgefragt werden. Es ist davon auszugehen, dass gerade an der TU Berlin, die einen hohen Anteil von Studierenden und Beschäftigten nichtdeutscher Herkunft hat, viele von diesen zu Ermittlungszwecken erfasst worden sind. Der Akademische Senat fordert die Ermittlungsbehörden auf, Persönlichkeitsrechte der ausländischen Studierenden und Beschäftigten strikt zu wahren und die ermittelten Daten bei Unergiebigkeit unverzüglich zu löschen. Die Technische Universität Berlin bemüht sich aktiv um ausländische Studierende und hat vielfach betont, dass ihr Toleranz und Internationalisierung wichtige Anliegen sind. Wissenschaft und Forschung bedürfen des kritischen Austausches und der Offenheit, auch über die Grenzen von Nationen, Weltanschauungen und kulturellen Prägungen hinweg. Sie sieht es deshalb auch als ihre Aufgabe an, öffentlich Stellung zu beziehen gegen jede Form von Intoleranz gegenüber dem Anderen und dem Fremden in Deutschland und anderswo.

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