TU intern - Dezember 2001 - Aktuelles

Semesterticket:

Fahrschein für 2002 gelöst


Einsteigen bitte: Ab dem Sommersemester 2002 fahren Studierende mit dem Semesterticket

Das Semesterticket für die Studierenden der TU Berlin kommt zum Sommersemester 2002. Am 6. Dezember 2001 haben der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die Verkehrsbetriebe den Vertrag unterschrieben. Damit ist die TU Berlin die erste Berliner Hochschule, an der das Ticket nach Änderung des Berliner Hochschulgesetzes eingeführt wird.

Mehr im WWW:
-> WWW-Information der TU-Pressestelle vom 6.12.2001

Das Semesterticket kostet 213,19 DM (109 Euro) pro Semester. Hinzu kommt ein Beitrag zum Sozialfonds, aus dem so genannte Härtefälle einen Zuschuss erhalten, in Höhe von 5,87 DM (3 Euro) pro Semester. Der Vertrag gilt zunächst ein Jahr, dann wird der Preis gemeinsam überprüft und gegebenenfalls angepasst. Voraussetzung für die Unterzeichnung war das klare Votum der TU-Studierenden: Bei der Urabstimmung vom 19. bis 23. November 2001, an der sich 35 Prozent der rund 26000 Wahlberechtigten beteiligten, sprachen sich 87 Prozent für die Einführung aus.

Mit dem Studierendenausweis, der in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument als Fahrausweis gelten wird, können die Studierenden im Tarifbereich ABC alle Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) benutzen. Außerdem berechtigt das Ticket zur Mitnahme von Kindern im Alter bis sechs Jahre sowie eines Fahrrads.

Alle TU-Studierenden müssen das Ticket erwerben, so lautet die Grundidee. Behinderte Studierende, Gast- und Nebenhörer, Fernstudierende sowie Studierende, die sich im Urlaubssemester oder im Rahmen eines Praktikums oder Auslandsaufenthalts für ein Semester außerhalb des Tarifraums des VBB befinden, werden jedoch von der Beitragspflicht ausgenommen. Sie erhalten damit aber auch kein Semesterticket. So genannte Härtefalle können bei der Studierendenschaft Anträge auf Zuschüsse aus dem Sozialfonds stellen. Wer wie viel erhält, hängt von den Mitteln des Fonds ab. Dabei werden nicht nur die Einkommenssituation, sondern auch besondere soziale Härten und Umstände berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Schwangerschaft, chronische Krankheiten, Schreiben der Abschlussarbeit und die Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende.

Noch offen sind einige verwaltungstechnische Probleme: Zum Beispiel kann die TU Berlin angesichts der Überschneidung von Ende der Einschreibefrist und Semesterbeginn nicht gewährleisten, dass alle Studierenden ihre Unterlagen pünktlich am Semesteranfang erhalten. Ein Projektmanager der TU Berlin soll diese Fragen klären.

cho


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