TU intern - Dezember 2001 - Aktuelles
Semesterticket:
Fahrschein für 2002 gelöst
Einsteigen bitte: Ab dem Sommersemester
2002 fahren Studierende mit dem Semesterticket |
Das Semesterticket für die Studierenden der TU Berlin kommt
zum Sommersemester 2002. Am 6. Dezember 2001 haben der Allgemeine
Studierendenausschuss (AStA) und die Verkehrsbetriebe den Vertrag
unterschrieben. Damit ist die TU Berlin die erste Berliner Hochschule,
an der das Ticket nach Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
eingeführt wird.
Das Semesterticket kostet 213,19 DM (109 Euro) pro Semester. Hinzu
kommt ein Beitrag zum Sozialfonds, aus dem so genannte Härtefälle
einen Zuschuss erhalten, in Höhe von 5,87 DM (3 Euro) pro Semester.
Der Vertrag gilt zunächst ein Jahr, dann wird der Preis gemeinsam
überprüft und gegebenenfalls angepasst. Voraussetzung
für die Unterzeichnung war das klare Votum der TU-Studierenden:
Bei der Urabstimmung vom 19. bis 23. November 2001, an der sich
35 Prozent der rund 26000 Wahlberechtigten beteiligten, sprachen
sich 87 Prozent für die Einführung aus.
Mit dem Studierendenausweis, der in Verbindung mit einem amtlichen
Personaldokument als Fahrausweis gelten wird, können die Studierenden
im Tarifbereich ABC alle Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB) benutzen. Außerdem berechtigt das Ticket zur Mitnahme
von Kindern im Alter bis sechs Jahre sowie eines Fahrrads.
Alle TU-Studierenden müssen das Ticket erwerben, so lautet
die Grundidee. Behinderte Studierende, Gast- und Nebenhörer,
Fernstudierende sowie Studierende, die sich im Urlaubssemester oder
im Rahmen eines Praktikums oder Auslandsaufenthalts für ein
Semester außerhalb des Tarifraums des VBB befinden, werden
jedoch von der Beitragspflicht ausgenommen. Sie erhalten damit aber
auch kein Semesterticket. So genannte Härtefalle können
bei der Studierendenschaft Anträge auf Zuschüsse aus dem
Sozialfonds stellen. Wer wie viel erhält, hängt von den
Mitteln des Fonds ab. Dabei werden nicht nur die Einkommenssituation,
sondern auch besondere soziale Härten und Umstände berücksichtigt.
Dazu zählen unter anderem Schwangerschaft, chronische Krankheiten,
Schreiben der Abschlussarbeit und die Arbeitserlaubnis für
ausländische Studierende.
Noch offen sind einige verwaltungstechnische Probleme: Zum Beispiel
kann die TU Berlin angesichts der Überschneidung von Ende der
Einschreibefrist und Semesterbeginn nicht gewährleisten, dass
alle Studierenden ihre Unterlagen pünktlich am Semesteranfang
erhalten. Ein Projektmanager der TU Berlin soll diese Fragen klären.
cho
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