TU intern - Februar/März 2001 - Multimedia
Neuerungen für die TU-Bibliotheken
Neben den Serviceverbesserungen wie der Einführung des EDV-gestützten
Bibliothekssystems Aleph vor einigen Monaten geht auch auf anderen
Gebieten die Entwicklung des Bibliothekswesens weiter. Notwendig
gewordene Regelungen für den Umgang mit dem Internet an den
Benutzungsplätzen, Angleichungen an die Verfahren anderer
Bibliotheken, Anforderungen des Rechnungshofes oder der Konferenz
der Kultusminister haben dazu geführt, dass die Rahmenbenutzungsordnung
und die Gebührenordnung für die Bibliotheken, Dokumentationsstellen
und Archive der TU Berlin überarbeitet werden mussten. Beide
Ordnungen sind durch den Akademischen Senat
bzw. das Kuratorium
erlassen und durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
bestätigt worden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt
der TU Berlin werden sie ab Donnerstag, 1. März 2001, in
die Praxis umgesetzt.
Dr. Wolfgang Zick
Benutzungsgebühren:
keine: Mitglieder und Organisationseinheiten der Berliner
und Brandenburgischen Hochschulen und Fachhochschulen; Alumni
und Ehemalige der TU Berlin; Behörden der Länder Berlin
und Brandenburg (einschließlich der überwiegend aus
öffentlichen Mitteln geförderten Forschungseinrichtungen)
20 DM/Jahr: alle anderen Personen
100 DM/Jahr: alle anderen Institutionen
Mahngebühren:
Ausleihen mit "normaler" Leihfrist (2 oder 4 Wochen)
werden in folgendem Rhythmus und mit folgenden Gebühren (für
alle Benutzer, d. h. auch für TU-Beschäftigte!) gemahnt:
1. Mahnung: 4 DM pro gemahntem Exemplar: 7 Tage nach Fälligkeit
2. Mahnung: 10 DM zusätzlich pro gemahntem Exemplar:
14 Tage nach Fälligkeit
3. Mahnung: 16 DM zusätzlich pro gemahntem Exemplar:
21 Tage nach Fälligkeit. Vorgemerkte Exemplare und in Kurzausleihe
entliehene Medien werden in kürzeren Abständen gemahnt,
Gebühren für die 1. bis 3. Mahnung wie beschrieben.
Leihfristen
Leihfristverlängerungen sind möglich:
- persönlich am Ausleihschalter
- im OPAC (http://opac.ub.tu-berlin.de), zu erreichen über
die Homepage der UB (www.ub.tu-berlin.de)
- telefonisch unter (030) 314-2 60 16.
Fernleihbestellungen: 3 DM pro positiv erledigter Bestellung
(TU-Beschäftigte sind davon zunächst ausgenommen)
Maximal erlaubte Leihfristverlängerungen: 5 (d. h.
die maximale Ausleihzeit beträgt bei vierwöchiger Ausleihfrist
6 Monate)
Maximal erlaubte Ausleihen: 50 für Studierende der
TU Berlin und externe Bibliotheksbenutzer (natürliche Personen)
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Leserbriefe
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