TU intern - Februar/März 2001 - Multimedia

Neuerungen für die TU-Bibliotheken

Neben den Serviceverbesserungen wie der Einführung des EDV-gestützten Bibliothekssystems Aleph vor einigen Monaten geht auch auf anderen Gebieten die Entwicklung des Bibliothekswesens weiter. Notwendig gewordene Regelungen für den Umgang mit dem Internet an den Benutzungsplätzen, Angleichungen an die Verfahren anderer Bibliotheken, Anforderungen des Rechnungshofes oder der Konferenz der Kultusminister haben dazu geführt, dass die Rahmenbenutzungsordnung und die Gebührenordnung für die Bibliotheken, Dokumentationsstellen und Archive der TU Berlin überarbeitet werden mussten. Beide Ordnungen sind durch den Akademischen Senat bzw. das Kuratorium erlassen und durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt worden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der TU Berlin werden sie ab Donnerstag, 1. März 2001, in die Praxis umgesetzt.

Dr. Wolfgang Zick

Benutzungsgebühren:
keine:
Mitglieder und Organisationseinheiten der Berliner und Brandenburgischen Hochschulen und Fachhochschulen; Alumni und Ehemalige der TU Berlin; Behörden der Länder Berlin und Brandenburg (einschließlich der überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderten Forschungseinrichtungen)
20 DM/Jahr: alle anderen Personen
100 DM/Jahr: alle anderen Institutionen

Mahngebühren:
Ausleihen mit "normaler" Leihfrist (2 oder 4 Wochen) werden in folgendem Rhythmus und mit folgenden Gebühren (für alle Benutzer, d. h. auch für TU-Beschäftigte!) gemahnt:
1. Mahnung: 4 DM pro gemahntem Exemplar: 7 Tage nach Fälligkeit
2. Mahnung: 10 DM zusätzlich pro gemahntem Exemplar: 14 Tage nach Fälligkeit
3. Mahnung: 16 DM zusätzlich pro gemahntem Exemplar: 21 Tage nach Fälligkeit. Vorgemerkte Exemplare und in Kurzausleihe entliehene Medien werden in kürzeren Abständen gemahnt, Gebühren für die 1. bis 3. Mahnung wie beschrieben.

Leihfristen
Leihfristverlängerungen
sind möglich:
- persönlich am Ausleihschalter
- im OPAC (http://opac.ub.tu-berlin.de), zu erreichen über die Homepage der UB (www.ub.tu-berlin.de)
- telefonisch unter (030) 314-2 60 16.

Fernleihbestellungen: 3 DM pro positiv erledigter Bestellung (TU-Beschäftigte sind davon zunächst ausgenommen)
Maximal erlaubte Leihfristverlängerungen: 5 (d. h. die maximale Ausleihzeit beträgt bei vierwöchiger Ausleihfrist 6 Monate)
Maximal erlaubte Ausleihen: 50 für Studierende der TU Berlin und externe Bibliotheksbenutzer (natürliche Personen)


Leserbriefe

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