TU intern - Februar/März 2001 - Hochschulpolitik
DFG-Förderprogramm:

Neue Chancen für Nachwuchswissenschaftler

Nahezu 30 Prozent der an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verfügbaren Stellen und Stipendien für Nachwuchswissenschaftler werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert. Veränderungen und Probleme in der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses bekommt die DFG daher unmittelbar zu spüren. So ist etwa seit zwei Jahren zu sehen, dass insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften von der DFG bewilligte Mittel nur mit zeitlicher Verzögerung in Anspruch genommen werden, weil bewilligte Mitarbeiterstellen mangels qualifizierter Bewerbungen nicht zeitgerecht in Anspruch genommen werden können. Zahlreiche Stellenangebote in der Tagespresse und in Fachzeitschriften belegen den vielfach geäußerten Eindruck, dass der Doktorandenmarkt leergefegt ist.

Dass der Wissenschaft der Nachwuchs ausgeht, hängt auch mit den deutlich verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten der Absolventen dieser Studiengänge in der Industrie zusammen, ist aber vor allem eine Folge der dramatisch abgesunkenen Studienanfänger- und Absolventenzahlen. In der Physik, der Chemie oder der Elektrotechnik hatten 1999 in repräsentativen Fachbereichen die Vordiplom- und zum Teil Diplomzahlen etwa ein Viertel des Niveaus von 1995 erreicht. Internationale Studien wie die der OECD haben im vergangenen Jahr gezeigt, dass Deutschland bei hoch qualifizierten akademischen Fachkräften den Anschluss verliert. Das gilt insbesondere auch für die Forschung.

Um die Wissenschaft weiter attraktiver zu machen, hat der Hauptausschuss der DFG Mitte Januar beschlossen, dass zukünftig Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Promotion im Rahmen eines Projektantrags die eigene Stelle für maximal drei Jahre nach BAT IIa bzw. BAT-Ost IIa beantragen können.

Entsprechend den Empfehlungen zur DFG-Nachwuchsförderung, die jetzt in einer überarbeiteten Fassung vorliegen, soll diese neue Fördermöglichkeit dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine weitere Möglichkeit zur frühen Selbstständigkeit eröffnen. Da es sich um ein Instrument der Nachwuchsförderung handelt, ist die Antragstellung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluss der Promotion möglich, in begründeten Einzelfällen (z. B. Erziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten) auch später.

Eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung der aufnehmenden Institution, in der sie sich verpflichtet, für die Laufzeit der Bewilligung die Funktion des Arbeitgebers zu übernehmen und - im Zusammenwirken mit der Beihilfeempfängerin oder dem Beihilfeempfänger - die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Vorhabens zu schaffen. Deshalb werden in diesen Fällen die Bewilligungen immer im Drittmittelverfahren oder nur gegenüber der Institution und nicht persönlich ausgesprochen.

ths

http://www.dfg.de


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