TU intern - Februar/März 2001 - Hochschulpolitik
DFG-Förderprogramm:
Neue Chancen für Nachwuchswissenschaftler
Nahezu 30 Prozent der an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
verfügbaren Stellen und Stipendien für Nachwuchswissenschaftler
werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG) finanziert. Veränderungen und Probleme in der Situation
des wissenschaftlichen Nachwuchses bekommt die DFG daher unmittelbar
zu spüren. So ist etwa seit zwei Jahren zu sehen, dass insbesondere
in den Natur- und Ingenieurwissenschaften von der DFG bewilligte
Mittel nur mit zeitlicher Verzögerung in Anspruch genommen
werden, weil bewilligte Mitarbeiterstellen mangels qualifizierter
Bewerbungen nicht zeitgerecht in Anspruch genommen werden können.
Zahlreiche Stellenangebote in der Tagespresse und in Fachzeitschriften
belegen den vielfach geäußerten Eindruck, dass der
Doktorandenmarkt leergefegt ist.
Dass der Wissenschaft der Nachwuchs ausgeht, hängt auch mit
den deutlich verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten
der Absolventen dieser Studiengänge in der Industrie zusammen,
ist aber vor allem eine Folge der dramatisch abgesunkenen Studienanfänger-
und Absolventenzahlen. In der Physik, der Chemie oder der Elektrotechnik
hatten 1999 in repräsentativen Fachbereichen die Vordiplom-
und zum Teil Diplomzahlen etwa ein Viertel des Niveaus von 1995
erreicht. Internationale Studien wie die der OECD
haben im vergangenen Jahr gezeigt, dass Deutschland bei hoch qualifizierten
akademischen Fachkräften den Anschluss verliert. Das gilt
insbesondere auch für die Forschung.
Um die Wissenschaft weiter attraktiver zu machen, hat der Hauptausschuss
der DFG Mitte Januar beschlossen, dass zukünftig Nachwuchswissenschaftlerinnen
und Nachwuchswissenschaftler innerhalb von fünf Jahren nach
ihrer Promotion im Rahmen eines Projektantrags die eigene Stelle
für maximal drei Jahre nach BAT IIa bzw. BAT-Ost IIa beantragen
können.
Entsprechend den Empfehlungen zur DFG-Nachwuchsförderung,
die jetzt in einer überarbeiteten Fassung vorliegen, soll
diese neue Fördermöglichkeit dem wissenschaftlichen
Nachwuchs eine weitere Möglichkeit zur frühen Selbstständigkeit
eröffnen. Da es sich um ein Instrument der Nachwuchsförderung
handelt, ist die Antragstellung innerhalb eines Zeitraums von
fünf Jahren nach Abschluss der Promotion möglich, in
begründeten Einzelfällen (z. B. Erziehungszeiten, Wehr-
und Zivildienstzeiten) auch später.
Eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung ist eine
rechtlich verbindliche Erklärung der aufnehmenden Institution,
in der sie sich verpflichtet, für die Laufzeit der Bewilligung
die Funktion des Arbeitgebers zu übernehmen und - im Zusammenwirken
mit der Beihilfeempfängerin oder dem Beihilfeempfänger
- die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Vorhabens
zu schaffen. Deshalb werden in diesen Fällen die Bewilligungen
immer im Drittmittelverfahren oder nur gegenüber der Institution
und nicht persönlich ausgesprochen.
ths
http://www.dfg.de
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