TU intern - Februar/März 2001 - Die
neue TU
Mehr Transparenz bei den Finanzströmen
Zum Stand der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
Die TU Berlin führt wie die anderen Berliner Universitäten
auch eine Kosten- und Leistungsrechnung ein. Damit trägt
sie einem Beschluss des Abgeordnetenhauses bzw. dem Hochschulvertrag
zwischen der TU Berlin und dem Land Berlin Rechnung.
Nur wer Leistung bringt, kann sich über mehr Geld freuen |
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Die TU Berlin hat sich entschlossen, einen möglichst "sanften"
Weg bei der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
zu gehen, in dem die bereits vorhandenen Instrumente unseres Finanzwesens
mit den Elementen des kaufmännischen Rechnungswesens verknüpft
werden. Dies bedeutet, dass zunächst systematisch Kosteninformationen
für alle Ebenen der Universität gesammelt und zur Verfügung
gestellt werden. Des weiteren sollen die Fakultäten sowie
die Zentrale Universitätsleitung (ZUV) alle Zahlungsvorgänge
in einer Kostenstellenrechnung (wo entstehen Kosten) und einer
Kostenartenrechnung (welche Kosten entstehen) verbuchen. Deshalb
werden auch bestimmte Komponenten der klassischen Kosten- und
Leistungsrechnung zunächst vernachlässigt (z.B. Bilanzen,
Gewinn- und Verlustrechnung).
INTERNE STEUERUNG UND VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT
In einem ersten Schritt wurden im Rahmen unserer Strukturreformen
dezentrale Verantwortungsstrukturen etabliert. In einem weiteren
Schritt wurden die Budgetierungsregeln festgelegt. Jetzt werden
diese Grobskizzen mit den Details (Arbeitsprozesse, Einführung
von Kostenstellen- und Kostenartenrechnung etc.) mit Leben erfüllt.
Damit verfolgen wir das Ziel einer größeren Transparenz
unserer Finanzströme. Da Budgets - intern und extern - künftig
immer stärker aufgrund erbrachter Leistungen übertragen
werden, ist es notwendig, stabile Daten zur Vergleichbarkeit,
internen Steuerung und Verteilungsgerechtigkeit zur Verfügung
zu haben. Dies betrifft sowohl die Universitätsleitung als
auch die jeweilige Leitung einer Fakultät. Darüber hinaus
werden derartige Daten auch für eine annähernde Leistungsbewertung
und etwaige Investitionsentscheidungen erforderlich sein.
Was will die Universitätsleitung mit dem Instrument Kosten-
und Leistungsrechnung erreichen? Vereinbarungen über Ressourcen
können nur auf stabiler Datenbasis erfolgen. Deshalb ist
es für den Abschluss von Zielvereinbarungen (bzw. Hochschulverträgen
mit dem Land Berlin) von elementarer Bedeutung, sowohl die Kostenstrukturen
analysieren als auch Aussagen über erbrachte Leistungen formulieren
zu können. Damit entsteht sowohl intern als auch extern eine
Art Wettbewerb, um Ressourcen für Verbesserungspotentiale
zu erschließen.
Kosten- und Leistungsrechnung ist als Instrument im Gesamtkontext
Budgetierung, Zielvereinbarungen, Controlling und Berichtswesen
zu sehen: Die dezentrale Gesamtverantwortung der Fakultäten
soll mit finanziellen Handlungsspielräumen entsprechend verbunden
werden. Hierfür müssen geeignete Managementinstrumente
schnell und handhabbar zur Verfügung stehen. Kosten- und
Leistungsrechnung in der von uns beabsichtigten Form ist ein adäquates
Instrument zur Verfolgung der Finanzströme von Ebene zu Ebene.
Allen Fakultäten werden Anordnungsbefugnisse übertragen.
Dies bedeutet, dass definierte Personen eigen- und letztverantwortlich
über den Einsatz der Mittel der Fakultät bestimmen.
Die Kostenstellenrechnung wird (es handelt sich hier um einen
Buchungsvorgang) abschließend mit den Fakultäten diskutiert
und eingeführt. Parallel hierzu erfolgt die Einführung
in der ZUV.
ERFAHRUNGSAUTAUSCH AUF ALLEN EBENEN
Ausgehend von den Erfahrungen in den Pilotbereichen (Fakultät III
und Fachbereich 3)
wird mit den Fakultäten die Einführung der Kostenartenrechnung
diskutiert. Es geht hierbei um die Einführung eines Buchungsvorgangs.
Anhand bestimmter Buchungsziffern wird weiter differenziert, welche
Kosten im einzelnen in den Fakultäten verbucht werden.
Um den Fachbereichen/Fakultäten ein verbessertes Informationsangebot
unterbreiten zu können, werden die Fakultäten im Finanzsystem
(HIS MBS) bald ein Leserecht erhalten. Weitere Anwendungen, welche
die tägliche Arbeit erleichtern (Ausdruck von Journalen,
Auswertungen etc.) werden - hoffentlich - punktgenau zur Verfügung
gestellt werden können. In einem weiteren Schritt wird -
dies ist eine zentrale Aufgabe - die so genannte Anlagenbuchhaltung
eingeführt (Abschreibung von Vermögensgegenständen).
Wolfgang Bröker
Endlich genau wissen, was man alles nicht ausgeben kann
Das Kuratorium der TU Berlin hatte im Juli 2000 die Budgetierung
für die TU Berlin beschlossen. Grundgedanke ist, dezentrale
Entscheidungsstrukturen zu fördern und die Finanzkompetenz
dort anzusiedeln, wo das Wissen über konkrete Zusammenhänge
am größten ist, nämlich "vor Ort" in
den Fakultäten. Die Motivation, Mittel sparsamer einzusetzen,
soll durch den Anreiz, selbst entscheiden zu können, wie
mit Einsparungen umgegangen wird, erhöht werden.
Zum 1. April 2001 wird es ernst damit, denn dann werden die neuen
Fakultäten konstituiert. Zum 1. Januar 2001 wurden für
sie bereits die Globalhaushalte aufgestellt. Diese Globalsumme
besteht aus drei unterschiedlich deckungsfähigen Teilbeträgen:
Sachmittel für konsumtive Ausgaben, Personalmittel und Mittel
für Investitionen. Die Personalmittel stehen derzeit im Probebetrieb
zur Verfügung. Hier soll die Eigenverwaltung zum 1. Januar
2002 erfolgen. Alle Sach- und Personalmittel sind untereinander
deckungsfähig. Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel
umgewandelt werden, nicht aber umgekehrt.
Wesentliches Teilelement in dem Gesamtkonzept Budgetierung, neben
Zielvereinbarungen, Controlling, Leistungsberichten, ist die Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR). Zur Einführung dieser neuen
Art der "Buchhaltung" ist zusammen mit dem Centrum für
Hochschulentwicklung (CHE) ein Kommunikationskonzept entwickelt
worden, das seit Winter vergangenen Jahres kontinuierlich umgesetzt
wird. Hierzu gehören u.a. Schulungsworkshops für Verwaltungsmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter in den Fakultäten und in der zentralen Universitätsverwaltung
(ZUV), ebenso aber auch Fortbildungsveranstaltungen für die
Dekane und die Fachbereichsverwaltungsleiter.
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Leserbriefe
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