TU intern - Februar/März 2001 - Aktuelles
Hochschulgesetz:

Leistungsbezogene Mittel

Nachdem sich am 18. Januar 2001 die Wissenschaftspolitiker von CDU und SPD zu einem Koalitionsgespräch trafen, gaben sie bekannt, dass sie zum Referentenentwurf für die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes, der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgelegt wurde, eigene Eckpunkte erarbeiten wollen.

Außerdem plädieren die Koalitionsfraktionen im Interesse der Hochschulen für zügige Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen zur Verlängerung der Hochschulverträge, sagten Monika Grütters (CDU) und Peter Schuster (SPD) in einer gemeinsamen Presseerklärung. Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Verträge soll die leistungsbezogene Mittelvergabe eines Teiles des Landeszuschusses an die Hochschulen sein.

Die Wissenschaftspolitiker von CDU und SPD fordern den Wissenschaftssenator Stölzl auf, in den Verhandlungen die Umsetzung folgender Eckpunkte sicherzustellen: Ab 2002 wird ein prozentualer Anteil der Sach- und Personalmittel leistungsbezogen an die Hochschulen vergeben.

Die Vergabe nach Leistungskriterien erfolgt hochschulartenübergreifend (Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen). Der leistungsbezogene Budgetanteil soll bereits im Jahr 2002 fünf Prozent, im Jahr 2003 zehn Prozent und im Jahr 2004 fünfzehn Prozent betragen. Diese Form der leistungsbezogenen Mittelvergabe war in den Hochschulverträgen, die bis Ende 2002 gehen, nicht vorgesehen. Insofern wäre das eine nachträgliche Veränderung. Für die Koalitionsfraktionen ist eine leistungsbezogene Budgetzuteilung essentieller Bestandteil der Hochschulverträge, und sie erwarten, dass die Verhandlungen bis Mai 2001 abgeschlossen werden.

stt


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