TU intern - Februar/März 2001 - Aktuelles
Hochschulgesetz:
Leistungsbezogene Mittel
Nachdem sich am 18. Januar 2001 die Wissenschaftspolitiker von
CDU und SPD zu einem Koalitionsgespräch trafen, gaben sie
bekannt, dass sie zum Referentenentwurf für die Novellierung
des Berliner Hochschulgesetzes, der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
vorgelegt wurde, eigene Eckpunkte erarbeiten wollen.
Außerdem plädieren die Koalitionsfraktionen im Interesse
der Hochschulen für zügige Verhandlungen zwischen dem
Land Berlin und den Hochschulen zur Verlängerung der Hochschulverträge,
sagten Monika Grütters (CDU) und Peter Schuster (SPD) in
einer gemeinsamen Presseerklärung. Ein wesentlicher Bestandteil
der künftigen Verträge soll die leistungsbezogene Mittelvergabe
eines Teiles des Landeszuschusses an die Hochschulen sein.
Die Wissenschaftspolitiker von CDU und SPD fordern den Wissenschaftssenator
Stölzl auf, in den Verhandlungen die Umsetzung folgender
Eckpunkte sicherzustellen: Ab 2002 wird ein prozentualer Anteil
der Sach- und Personalmittel leistungsbezogen an die Hochschulen
vergeben.
Die Vergabe nach Leistungskriterien erfolgt hochschulartenübergreifend
(Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen). Der leistungsbezogene
Budgetanteil soll bereits im Jahr 2002 fünf Prozent, im Jahr
2003 zehn Prozent und im Jahr 2004 fünfzehn Prozent betragen.
Diese Form der leistungsbezogenen Mittelvergabe war in den Hochschulverträgen,
die bis Ende 2002 gehen, nicht vorgesehen. Insofern wäre
das eine nachträgliche Veränderung. Für die Koalitionsfraktionen
ist eine leistungsbezogene Budgetzuteilung essentieller Bestandteil
der Hochschulverträge, und sie erwarten, dass die Verhandlungen
bis Mai 2001 abgeschlossen werden.
stt
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