TU intern - Juni 2001 - Aktuelles
Dienstrechtsreform
Die erste Hürde wurde genommen
Das Bundeskabinett hat kürzlich die Dienstrechtsreform für
die deutschen Hochschulen verabschiedet. Das gesamte Reformpaket
besteht aus zwei Gesetzentwürfen: dem 5. Gesetz zur Änderung
des Hochschulrahmengesetzes und dem Professorenbesoldungsreformgesetz.
Sie beinhalten, so die Position von Bildungsministerin Bulmahn,
eine Neuordnung des Qualifizierungsweges des wissenschaftlichen
Nachwuchses der Hochschulen und ein flexibles und stärker
leistungsorientiertes System für die Besoldung der Professorenschaft.
Die Hochschuldienstrechtsreform soll Anfang 2002 in Kraft treten.
Inwieweit dieser Termin realistisch ist, wird sich zeigen, da
die Hochschulgesetze der Länder dieser neuen Entwicklung
Rechnung tragen müssen.
Für Professoren soll es künftig die zwei Besoldungsgruppen
W2 und W3 geben. Sie können sowohl an den Fachhochschulen
als auch an Universitäten eingerichtet werden. Damit werden
die Fachhochschulen den Universitäten hinsichtlich der Besoldungsmöglichkeiten
gleichgestellt.
Der Entwurf sieht den Wegfall der bisherigen altersabhängigen
Stufen bei den Grundgehältern sowie der Zuschüsse anlässlich
von Berufungs- und Bleibeverhandlungen vor (W2: festes Grundgehalt
von 3580 Euro; W3: 4350 Euro).
Hinzu kommt die Vergabe variabler Leistungsbezüge anlässlich
von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere individuelle
Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und
Nachwuchsförderung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen
oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung
oder der Hochschulleitung. Die bisherige Obergrenze für die
Besoldung (B 10) soll entfallen. Bereits jetzt tätige Professorinnen
und Professoren können entscheiden, ob sie in das neue System
wechseln oder im bestehenden bleiben wollen.
Neu eingeführt wird eine Juniorprofessur mit der Besoldungsgruppe
W1. Mit ihr soll erreicht werden, dass junge Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler bereits mit Anfang 30 selbstständig und
unabhängig lehren und forschen können.
Die Stellen für wissenschaftliche Assistenten, Oberassistenten,
Oberingenieure und Hochschuldozenten sollen dann wegfallen, da
aus ihnen die erforderlichen Mittel und Stellen für die Juniorprofessuren
erwachsen sollen. Die Reform sieht auch vor, dass die Habilitation
nicht mehr zwingend für eine Berufung sein soll.
Die Hochschulrektorenkonferenz unterstützt die Reform, allerdings
nur unter Bedingungen. Kritisch gesehen wird vor allem, dass die
Reform kostenneutral durchgeführt werden soll und die Streichung
der Habilitation als Qualifikationsmöglichkeit. Die HRK fordert
daher zusätzliche Personalmittel, darüber hinaus eine
Neuregelung für die Habilitation. Anfang Juli wird das Plenum
der HRK noch einmal Stellung zu den Inhalten der Reform nehmen.
tz
Änderung HRG:
ftp://ftp.bmbf.de/010530_hrgkonzept.pdf
Reform Besoldung:
ftp://ftp.bmbf.de/010530_gesetzbmiprofbesoldung.pdf
Hochschuldienstrecht:
ftp://ftp.bmbf.de/010530_hochschuldienstrecht.pdf
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