TU intern - Mai 2001 - Aktuelles
Es geht ums Überleben
Studienplätze und Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr
Berliner Metamorphose |
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Die
Industrie- und Handelskammer
zu Berlin (IHK) hat vor weiteren Kürzungen an den drei
Berliner Universitäten gewarnt. Die derzeit diskutierten Hochschulverträge
seien das Minimum, um im Wettbewerb mit anderen Hochschulstandorten
zu bestehen, sagte der IHK-Vizepräsident Manfred Gentz am 3.5.2001
auf einer Pressekonferenz mit den drei Universitätspräsidenten
und Vertretern der Wirtschaft. Die TU Berlin hat im Zuge der Vertragsverhandlungen
ihre "Haushaltslöcher" benannt.
Der jetzt zwischen dem Präsidenten der TU Berlin, Prof. Dr.
Hans-Jürgen Ewers, und dem Senator für Wissenschaft,
Forschung und Kultur, Dr. Christoph Stölzl, unter Vorbehalt
paraphierte Hochschulvertrag für die Jahre 2003 bis 2005
enthält wesentliche Forderungen der TU Berlin: Die Investitionen
sind deutlich erhöht worden und die unproduktiven Kosten,
wie Versorgungslasten, Beihilfen, Besoldungs- und Tarifvorsorge,
werden künftig vom Land übernommen, wie es in anderen
Bundesländern üblich ist.
Tatsächlich steht jedoch dieser Erhöhung ein Ausgabenanstieg
der Hochschule gegenüber, der vor allem aus den anstehenden
Berufungsinvestitionen und den Kosten für den Personalüberhang
resultiert. Hinzu kommt, dass bei den Berliner Hochschulen von
1992 bis heute rund eine Milliarde DM eingespart wurde. Ihr Gesamtetat
sank von 3,2 Milliarden DM auf 2,2 Milliarden, für die TU
Berlin bedeutete das eine Absenkung ihres Budgets um rund ein
Drittel.
Lebensnotwendig ist deshalb die Bereitstellung der erhöhten
Investitionsmittel für die nächsten Jahre und die definitive
Festschreibung in den Verträgen, um den anstehenden Generationswechsel
in der Hochschullehrerschaft nicht mit einem Rückfall in
Mittelmäßigkeit oder gar Unterdurchschnitt bezahlen
zu müssen. Die TU Berlin hofft deshalb, dass das Verhandlungsergebnis
zumindest das "Überleben" sichern wird.
Würde die jetzt in dem Vertrag festgeschriebene Investitionssumme
von 41.950 TDM jeweils für 2003, 2004 und 2005 bei den anstehenden
Verhandlungen zwischen dem Wissenschafts- und dem Finanzsenator
gekürzt, so rückt die TU Berlin an den Rand ihrer Existenz.
Der Erhalt der 85.000 Studienplätze für Berlin, den
auch der Wissenschaftsrat mit Vehemenz fordert, ist dadurch nicht
mehr gewährleistet.
Nach Hochrechnungen der Entwicklung des Personalüberhangs
bei einer angenommenen Tarifsteigerung von nur 1,5 Prozent pro
Jahr werden die Haushaltsjahre 2003 mit ca. 37, 2004 mit ca. 34,6
und 2005 noch mit 32,3 Mio. DM zusätzlich durch den Personalüberhang
belastet sein. Die sich daraus ergebende pauschale Minderausgabe
wird die TU Berlin nicht ohne Budgeterhöhung erwirtschaften
können, da schon ab 2002 keine Rücklagen mehr aus den
Vorjahren zur Verfügung stehen.
Der augenblickliche Besetzungsstand bei den Wissenschaftlichen
Mitarbeitern beträgt im Durchschnitt 87 Prozent und wird
sich drastisch absenken, da eine Wiederbesetzungssperre besteht
und in absehbarer Zeit keinerlei Einstellungen mehr vollzogen
werden können. Zur Zeit sind durch die Besetzungsquote ca.
1300 Studienplätze nicht ausfinanziert.
Bei den Tarifsteigerungen ist davon auszugehen, dass im Jahr 2002
der Aufwuchs, für den keine Tarifvorsorge in dem aktuell
laufenden Hochschulvertrag getroffen wurde, bereits ca. 15 Mio.
DM betragen wird. Sollte dieses Defizit durch eine weitere Verminderung
der Besetzungsquote bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern kompensiert
werden müssen, so entspricht das einer weiteren Reduktion
von ca. 1100 Studienplätzen.
Innerhalb weniger Jahre werden aus der Soll-Struktur 190 Professuren
vakant und stehen zur Wiederbesetzung an. Da jede Berufung erfahrungsgemäß
durchschnittliche Investitionen in Höhe von 500 TDM erfordert,
ergibt sich ein Gesamtbedarf von ca. 80 Mio. DM für Neuberufungen
bis zum Jahre 2004. Hinzu kommt der Investitionsbedarf für
etwa 160 Fachgebiete der TU Berlin, die personell unverändert
bleiben. Zu denken ist hier an einen jährlichen Reinvestitionsbedarf
von 50 TDM pro Professur. Diesen Summen stehen gegenwärtig
durch die Hochschulverträge gesicherte Investitionsmittel
in Höhe von 21 Mio. DM gegenüber. Davon sind 11. Mio.
DM für nicht abweisbare Baumaßnahmen gebunden.
tui
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