TU intern - Mai 2001 - Aktuelles

Es geht ums Überleben

Studienplätze und Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr


Berliner Metamorphose
Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) hat vor weiteren Kürzungen an den drei Berliner Universitäten gewarnt. Die derzeit diskutierten Hochschulverträge seien das Minimum, um im Wettbewerb mit anderen Hochschulstandorten zu bestehen, sagte der IHK-Vizepräsident Manfred Gentz am 3.5.2001 auf einer Pressekonferenz mit den drei Universitätspräsidenten und Vertretern der Wirtschaft. Die TU Berlin hat im Zuge der Vertragsverhandlungen ihre "Haushaltslöcher" benannt.

Der jetzt zwischen dem Präsidenten der TU Berlin, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers, und dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Christoph Stölzl, unter Vorbehalt paraphierte Hochschulvertrag für die Jahre 2003 bis 2005 enthält wesentliche Forderungen der TU Berlin: Die Investitionen sind deutlich erhöht worden und die unproduktiven Kosten, wie Versorgungslasten, Beihilfen, Besoldungs- und Tarifvorsorge, werden künftig vom Land übernommen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist.

Tatsächlich steht jedoch dieser Erhöhung ein Ausgabenanstieg der Hochschule gegenüber, der vor allem aus den anstehenden Berufungsinvestitionen und den Kosten für den Personalüberhang resultiert. Hinzu kommt, dass bei den Berliner Hochschulen von 1992 bis heute rund eine Milliarde DM eingespart wurde. Ihr Gesamtetat sank von 3,2 Milliarden DM auf 2,2 Milliarden, für die TU Berlin bedeutete das eine Absenkung ihres Budgets um rund ein Drittel.

Lebensnotwendig ist deshalb die Bereitstellung der erhöhten Investitionsmittel für die nächsten Jahre und die definitive Festschreibung in den Verträgen, um den anstehenden Generationswechsel in der Hochschullehrerschaft nicht mit einem Rückfall in Mittelmäßigkeit oder gar Unterdurchschnitt bezahlen zu müssen. Die TU Berlin hofft deshalb, dass das Verhandlungsergebnis zumindest das "Überleben" sichern wird.

Würde die jetzt in dem Vertrag festgeschriebene Investitionssumme von 41.950 TDM jeweils für 2003, 2004 und 2005 bei den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Wissenschafts- und dem Finanzsenator gekürzt, so rückt die TU Berlin an den Rand ihrer Existenz. Der Erhalt der 85.000 Studienplätze für Berlin, den auch der Wissenschaftsrat mit Vehemenz fordert, ist dadurch nicht mehr gewährleistet.

Nach Hochrechnungen der Entwicklung des Personalüberhangs bei einer angenommenen Tarifsteigerung von nur 1,5 Prozent pro Jahr werden die Haushaltsjahre 2003 mit ca. 37, 2004 mit ca. 34,6 und 2005 noch mit 32,3 Mio. DM zusätzlich durch den Personalüberhang belastet sein. Die sich daraus ergebende pauschale Minderausgabe wird die TU Berlin nicht ohne Budgeterhöhung erwirtschaften können, da schon ab 2002 keine Rücklagen mehr aus den Vorjahren zur Verfügung stehen.

Der augenblickliche Besetzungsstand bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern beträgt im Durchschnitt 87 Prozent und wird sich drastisch absenken, da eine Wiederbesetzungssperre besteht und in absehbarer Zeit keinerlei Einstellungen mehr vollzogen werden können. Zur Zeit sind durch die Besetzungsquote ca. 1300 Studienplätze nicht ausfinanziert.

Bei den Tarifsteigerungen ist davon auszugehen, dass im Jahr 2002 der Aufwuchs, für den keine Tarifvorsorge in dem aktuell laufenden Hochschulvertrag getroffen wurde, bereits ca. 15 Mio. DM betragen wird. Sollte dieses Defizit durch eine weitere Verminderung der Besetzungsquote bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern kompensiert werden müssen, so entspricht das einer weiteren Reduktion von ca. 1100 Studienplätzen.

Innerhalb weniger Jahre werden aus der Soll-Struktur 190 Professuren vakant und stehen zur Wiederbesetzung an. Da jede Berufung erfahrungsgemäß durchschnittliche Investitionen in Höhe von 500 TDM erfordert, ergibt sich ein Gesamtbedarf von ca. 80 Mio. DM für Neuberufungen bis zum Jahre 2004. Hinzu kommt der Investitionsbedarf für etwa 160 Fachgebiete der TU Berlin, die personell unverändert bleiben. Zu denken ist hier an einen jährlichen Reinvestitionsbedarf von 50 TDM pro Professur. Diesen Summen stehen gegenwärtig durch die Hochschulverträge gesicherte Investitionsmittel in Höhe von 21 Mio. DM gegenüber. Davon sind 11. Mio. DM für nicht abweisbare Baumaßnahmen gebunden.

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