TU intern - Mai 2001 - Aktuelles
Leben oder Sterben
Wer soll entscheiden?
Im April haben die Niederlande als erstes Land die Tötung
auf Verlangen gesetzlich geregelt. Ärzte müssen die
Fälle an eine Kommission melden, die im Zweifelsfall die
Staatsanwaltschaft einschaltet. Das Gesetz ermöglicht auch
die Sterbehilfe für Jugendliche ab 16 Jahren ohne Einwilligung
der Eltern. Bereits seit 1993 dürfen niederländische
Ärzte todkranken Patienten Sterbehilfe leisten, wenn diese
ausdrücklich darum gebeten haben und unerträgliche Schmerzen
leiden. Die Sterbehilfe war aber bisher der Staatsanwaltschaft
zu melden.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe, also die Beschleunigung
des Sterbens eines Todkranken, strafbar und gilt als Tötung.
Die Reaktionen auf das neue niederländische Gesetz waren
hierzulande von offizieller Seite auch überwiegend negativ.
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gewis befürworten
allerdings 78 Prozent der Deutschen aktive Sterbehilfe. Sollte
sie also auch in Deutschland legalisiert werden? TU intern ging
auf dem Campus auf Meinungsfang.
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Daniel Kemper,
Verkehrswesen,
4. Semester |
In Extremfällen sollte man es schon zulassen. Aber es zulassen,
nur weil jemand sterben will, finde ich problematisch. Es gibt
ja immer Leute, die lieber heute als morgen sterben wollen. Die
könnten das auch auf andere Weise erreichen. |
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Joachim Herrmann,
Jura,
8. Semester |
Ich denke, es sind sicher Missbrauchsmöglichkeiten da, aber
ich kann mir gleichzeitig viele Situationen vorstellen, wo es
für den Leidenden eben der letzte Ausweg sein kann. Es ist
also eine sehr zweischneidige Sache. Letztendlich befürworte
ich es aber, wenn es gut kontrolliert ist. |
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Paul Linkner,
Bauingenieurwesen,
2. Semester |
Ich lehne es ab, weil es unmenschlich ist. Außerdem bin
ich religiös und meiner Meinung nach, sollte man sich nicht
ins Leben einmischen. Der Mensch kann nicht bestimmen, ob jemand
sterben soll oder nicht. Das macht Gott. |
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Thomas Müller,
Wirtschaftsingenieurwesen,
6. Semester |
Aktive Sterbehilfe befürworte ich eigentlich nicht. Das ist
ja fast wie Mord. Außerdem, denke ich, es ist auch gegen
die Grundrechte. |
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Sylvia Ohlmeier,
Architektur (HdK),
6. Semester |
Also, ich bin eigentlich dafür. Wenn jemand nicht mehr alleine
lebensfähig ist und er sagt, dass er sterben will, oder die
Familie weiß, dass es sein Wunsch ist, sollte aktive Sterbehilfe
erlaubt sein. |
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Sören Bettex,
Wirtschaftsingenieurwesen,
2. Semester |
Eigentlich halte ich gar nichts davon, weil ich nicht glaube,
dass ein Patient selber weit genug einschätzen kann, ob er
unheilbar krank ist. Und wenn ihm die Ärzte das sagen, dann
sollten sie sich eben bemühen, es trotzdem zu schaffen. Und
denen, die schon im Sterben liegen, kann man ja durch passive
Sterbehilfe das Sterben erleichtern. |
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Ulf Petersen,
Wirtschaftsingenieurwesen,
2. Semester |
Ich halte nichts davon, weil ich Bedenken hätte, jemandem
dafür die Verantwortung zu überlassen. Wer soll entscheiden,
ob sich jemand umbringen lassen darf? Der Betroffene selber sollte
es nicht entscheiden. Selbstmordkandidaten würde man ja auch
versuchen, davon abzuhalten. Und den Arzt entscheiden zu lassen,
wer so krank ist, dass er sich umbringen lassen darf, das halte
ich für sehr fragwürdig. |
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Andreas Faustmann,
Lebensmitteltechnologie,
4. Semester |
Ich denke, dass es nicht verkehrt wäre - dann wenn Leute
so krank sind, dass sie nur leiden, bevor sie einen natürlichen
Tod sterben. Aussichtslosen Fällen sollte man also den letzten
Weg erleichtern können. Missbrauch ist natürlich nie
ausgeschlossen, aber ich denke, dass man dieses Problem weitgehend
in den Griff bekommen kann. |
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Cornelia Faltin,
Chemie (Diplom),
4. Semester |
Ich würde es befürworten, weil es jedem Menschen selbst
überlassen ist, wann er sterben möchte. Und wenn er
noch selbst sagen kann, dass er es nicht länger ertragen
will, sollte es machbar sein. Wirkliche Sicherheit vor Missbrauch
wird es dabei wohl nicht geben, weil man juristisch gar nicht
so genau die Grenzen ziehen kann. |
Leserbriefe
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