TU intern - November 2001 - Aktuelles

Juniorprofessur:

Nachbesserungen eingefordert

Mitte Oktober hat der Bildungsausschuss des Bundestages die geplante Änderung des Hochschulrahmengesetzes gebilligt. Damit soll die Juniorprofessur Regelvoraussetzung für die Professorenlaufbahn werden. Die bisherige Habilitation soll bei Berufungen keine Rolle mehr spielen. Doch diese Änderung, die für mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung sorgen soll, sorgt immer noch für Diskussionen. Die uniongeführten Länder wollen das Gesetz so nicht mittragen und werfen der Koalition vor, sie habe alle Appelle der Hochschulrektorenkonferenz, die Habilitation als Alternative zur Juniorprofessur zu erhalten, ignoriert. Der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft sprach sich ebenfalls für die Einführung der Juniorprofessur und den gleichzeitigen Erhalt der Habilitation aus.

MEHRFACHBELASTUNG BEFÜHRCHTET

Der Präsident des deutschen Hochschullehrerverbandes, Hartmut Schiedmair, erklärte, ein Verzicht auf die Habilitation als akademische Meisterprüfung sei nicht tragbar. Überwiegend Nachteile für junge Forscher sieht der Allgemeine Fakultätentag, wenn die Juniorprofessur Regelzugang für die Professoren-Laufbahn wird. Er befürchtet ungewisse Zukunftschancen, eine starke Vereinzelung der Jungforscher und die Tendenz zur Immobilität, da die Juniorprofessoren zwar alle Aufgaben herkömmlicher Professoren übernehmen, daneben aber auch noch ihre wissenschaftliche Qualifikation betreiben sollen und dabei unter ständigem Evaluationsdruck stehen.

Der Wissenschaftsrat erwartet zwar durch die Einführung der Juniorprofessuren bessere Chancen für junge Wissenschaftler im internationalen Wettbewerb, gleichzeitig zeigte er sich besorgt über die ungeklärte Finanzierung der Juniorprofessur.

Gegenüber den Juniorprofessuren meist positiv eingestellt ist der wissenschaftliche Nachwuchs, hält aber noch Korrekturen des Gesetzes für notwendig. In einer gemeinsamen Erklärung forderten das Doktorandennetzwerk „Thesis“, die „Promovierendeninitiative PI“, das Netzwerk „wissenschaftlicher Nachwuchs.de“ sowie die „Bundesvertretung Akademischer Mittelbau - BAM“ das Bildungsministerium auf, vor Verabschiedung des Gesetzes die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Sie fürchten, sonst würde das Gesetz die Lage der jungen Wissenschaftler womöglich noch verschlechtern. So fordern sie beispielsweise eine Begrenzung der Semesterwochenstunden für die Lehre. Auch solle nach Fächern unterteilt werden, wie viele Drittmittel Juniorprofessuren einwerben müssen, denn beispielsweise Geisteswissenschaftler lägen dabei stets weit zurück. Außerdem sollten den Juniorprofessoren auch Forschungssemester zustehen. Weiterer Kritikpunkt - die fehlenden Übergangsreglungen für Wissenschaftler, die sich derzeit im Habilitationsverfahren befänden. Die Initiative „wissenschaftlicher Nachwuchs.de“ hat bereits 4000 Unterschriften gegen das Gesetz in der bestehenden Form gesammelt.

„TENURE-TRACK“ GEHÖRT DAZU

Die Junge Akademie, eine zur Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und zur Leopoldina gehörenden Interessenvertretung der jüngeren Wissenschaftler, vertritt die Meinung, zur Juniorprofessur gehöre der „tenure-track“. Dies ist in den USA die reguläre Wissenschaftslaufbahn nach der Promotion. Wissenschaftler werden dabei fließend von befristeten Stellen auf Dauerstellen übernommen, wenn sie sich in ihrer Arbeit bewährt haben.

Inzwischen ist die Antragsfrist für die Einrichtung Juniorprofessuren beim Bundesbildungsministerium abgelaufen. Die TU Berlin hat sich mit zehn Anträgen an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt.

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