TU intern - November 2001 - Hochschulpolitik
HOCHSCHULSONDERPROGRAMM III /tui/ Die BLK zieht eine positive
Bilanz des Hochschulsonderprogramms (HSP) III. Die wissenschaftspolitischen
Ziele, u. a. die Verbesserung der Hochschulstrukturen, die Verstärkung
der internationalen Zusammenarbeit sowie die Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses und von Frauen in der Wissenschaft, wurden erreicht. Das
HSP III setzte in einer Laufzeit von fünf Jahren (1996-2000)
3,68 Milliarden DM um. Zur Fortsetzung der mit dem HSP III verfolgten
Politik haben Bund und der Länder schon Ende 1999 das Hochschul-
und Wissenschaftsprogramm (HWP) für 2001-2003 vereinbart. Dafür
werden zunächst 972 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
Finanziert werden damit sechs Fachprogramme: Chancengleichheit für
Frauen in Forschung und Lehre, Weiterentwicklung von Fachhochschulen,
innovative Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und Berlin,
strukturelle Innovationen in den Hochschulen, Entwicklung neuer Medien
für die Lehre an Hochschulen und Entwicklung von Graduiertenstudiengängen.
Diese Programme sollen 2002 mit dem Ziel einer Abschlussvereinbarung
überprüft werden.
HOCHSCHULMARKETING /tui/ DAAD und DIHT haben eine Zusammenarbeit
beim Hochschulmarketing im Ausland vereinbart. Die Kooperation zielt
auf eine Förderung des Studien-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort
Deutschland und auf eine Erhöhung der Anzahl ausländischer
Studierender und Graduierter an den deutschen Hochschulen, Forschungs-
und Weiterbildungseinrichtungen. Eine Kooperation der international
vertretenden Auslandshandelskammern des DIHT mit den Außenstellen
und Informationszentren des DAAD schafft ein weltweites Netzwerk,
das öffentlichkeitswirksame Marketing-Auftritte zur Rekrutierung
qualifizierter ausländischer Wissenschaftler und Führungseliten
als Partner Deutschlands fördert.
STUDIENPLATZ-VERGABE /tui/ Eine Stärkung der Rolle
der Hochschulen bei der Zulassung zum Studium hat der HRK-Senat
gefordert. Die Studiengänge Architektur, Biologie, Lebensmittelchemie
und Rechtswissenschaft sollen aus dem Zulassungsverfahren der ZVS
(Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) entlassen
und in die Hände der Hochschulen gelegt werden. Dadurch können
die diese vermehrt die Eignung des einzelnen Studierenden im Laufe
des ersten Studienjahres festzustellen und danach die Entscheidung
über die endgültige Zulassung treffen. Das Verfahren könnte
nach geltender Rechtslage durch bloße Änderung der Studienordnungen
umgesetzt werden. Der HRK-Senat reagierte mit seinem Vorschlag auch
darauf, dass es der Verwaltungsausschuss der ZVS im September abgelehnt
hat, den Hochschulen mehr Mitbestimmung im Rahmen des ZVS-Zulassungsverfahrens
zuzugestehen.
Leserbriefe
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